Jahrgang 58
Nr. 6/2004 Dezember
DIE NEUE ORDNUNG

Andreas M. Rauch

Armutsbekämpfung als Zukunftssicherung

Karl Osners entwicklungspolitisches Engagement

I. Theologische Reflektionen

„Wir haben ein elementares Interesse daran, daß das schreiende Mißverhältnis zwi-schen unserem Wohlstand und deren Armut beseitigt oder doch abgebaut wird, daß es sich zum allermindesten nicht noch weiter verschlimmert, weil es die höchste Gefahr für die politische, soziale und ökonomische Ordnung der Welt und damit auch für unsere eigene Zukunft in sich birgt.“ (Oswald von Nell-Breuning: Unsere Verantwortung für eine solidarische Gesellschaft. Freiburg, 1987)

Das II. Vaticanum hat in besonderer Weise das allgemeine Priestertum aller Gläubi-gen unterstrichen und dadurch die Stellung des Laien in der Kirche aufgewertet. Der Konzilsberater Karl Rahner spricht davon, daß mit dem II. Vaticanum eine „anthro-pologische Wende“ vollzogen wurde. Es geht nunmehr darum zu versuchen, kirchli-ches Lehramt und gesellschaftliche Wirklichkeit in eine korrespondierende Bezie-hung zueinander zu bringen und den christlichen Glauben für religiöse und gesell-schaftliche Erfahrungen im Alltag der Menschen zu öffnen.1 Für die Pastoral bedeu-tet die Betonung des Laien in der Kirche, daß nicht nur die Geistlichen in die Pflicht genommen sind, als „gute Hirten“ in der Nachfolge Christi zu wirken, sondern Geist-liche und Laien gleichermaßen. In diesem Zusammenhang ist vorrangig, die „Zei-chen der Zeit“2 zu verstehen, diese Zeichen mit dem christlichen Glauben zu verbin-den und dann umzusetzen. Dieser Verpflichtung und den daraus resultierenden Auf-gaben hat sich Karl Osner in seiner Arbeit ein Leben lang gestellt.

Der Moraltheologe Franz Böckle hat in seinem Buch „Fundamentalmoral“3 und auch in dem von ihm entworfenen Bischofswort „Gerechtigkeit schafft Frieden“ unterstri-chen, daß der christliche Glaube keine Gesetzesreligion ist, sondern auf der Autono-mie, Eigenverantwortung und dem Gewissen des einzelnen Gläubigen aufbaut und ihre Mitte im universellen Liebesgebot Christi findet: so ist es Christus selbst, der sich im Dienst am Nächsten und im menschlichen Gegenüber offenbart; er verkör-pert sinnmächtig bis heute das Bild vom „guten Hirten“. Eben deshalb nehmen sozia-le Handlungen und Dienste im kirchlichen und gesellschaftlichen Raum so einen hohen Stellenwert ein. Gerade weil alle Menschen Gottes Ebenbild4 sind und daher eine ihnen eigene Würde haben, bedürfen arme und leidende Menschen, also Men-schen in Not, der Hilfe. Hier stehen Christen in einer besonderen, persönlichen und gesellschaftspolitischen Verantwortung.

In einer Welt, in der Menschen unter sozialen Zuständen leben müssen, die diese von Gott gegebene Würde verhöhnen und verdunkeln, eröffnet das Evangelium allen Menschen guten Willens und Menschen in Not eine Dimension der Freiheit, die im christlichen Glauben und im allmächtigen Gott wurzelt. Im Geschehen des Exodus offenbart Gott sich als in der Geschichte wirksamer Gott, der die Befreiung aus poli-tischen Unterdrückungssystemen intendiert. Gott liegt das umfassende Heil der Men-schen am Herzen. Das bezeugt im Neuen Testament auch Jesus, der den Armen die Frohe Botschaft5 verkündet. Jesus selber identifiziert sich mit den Armen und Lei-denden, so daß die Zuwendung zu den „Geringsten meiner Brüder“6 als Christusbe-gegnung beschrieben wird.

Daß sich Gott als ein Gott der Liebe und Gerechtigkeit offenbart, dem das Wohl der gesamten Menschheit in Gemeinschaft mit ihm am Herzen liegt, ergibt sich aus der Erfahrung von Christenmenschen, die dem lebendigen Gott begegnet sind, der ihnen Erlösung anbietet und sie zu vollem Menschsein einlädt. Diese Begegnung Gottes mit den Menschen offenbart sich u. a. in den schriftlich festgehaltenen Erfahrungen der Heiligen Schrift und im Verkündigungsauftrag der ganzen heiligen Kirche. Aus dieser Begegnung von Christenmenschen mit dem lebendigen Gott ergibt sich genu-in, daß Christenmenschen sich dieses Anliegen zu eigen machen und im tätigen Einsatz das in seiner Vollendung noch ausstehende Reich Gottes mit gestalten durch die bezeugte Zuwendung zum Nächsten. Beim Evangelisten Markus in Kapitel 12, Vers 29-31 bezeichnet Jesus die Gottes- und Nächstenliebe als auf das engste aufein-ander bezogen. In der tätigen Nächstenliebe manifestiert sich der Heilswille Gottes für alle Menschen erfahrbar im gläubigen Menschen und in der Gemeinschaft der Kirche. Insofern sind Gottes Heilshandeln und eine Humanisierung der Welt un-trennbare Größen. Und eine eschatologische Wirklichkeit greift bereits in der diessei-tigen Welt.

In der Komplexität moderner Gesellschaften, in der der einzelne Mensch sich zahl-reichen Rollenerwartungen und -verpflichtungen gegenüber sieht und menschliche Handlungen in unterschiedliche Lebensbereiche zerfallen, ist die Standortbestim-mung des christlichen Glaubens schwieriger geworden. Zugleich sind die Grenzen, wo Armut beginnt und aufhört, heute fließender und weniger eindeutig.

1. Von der Armenhilfe zur Armutsbekämpfung

In der katholischen Kirche hat soziales Engagement, die immer auch eine Hilfe für die Armen impliziert, eine lange Tradition. Bereits schon aus den ersten christlichen Gemeinden, vor allem aus den Zeiten von Christenverfolgung und Unterdrückung in der Zeit vor dem römischen Kaiser Konstantin dem Großen, sind uns Berichte über das gegenseitige Helfen und über soziales Engagement überliefert. Das ‚Leben in Armut’ gehört für viele katholische Orden schon seit der Frühzeit des Christentums zu den festen Ordensregeln und zu einer der Voraussetzungen, um als Mitglied in einen Orden aufgenommen zu werden. Bis heute sind Klöster vielfach Zentren von Armenhilfe sowie Sozial- und Bildungsaktivitäten.

Doch Armenhilfe und Sozialengagement unterliegen auch zeitlichen Wandlungen und gesellschaftlichen Strömungen. So stellen sich gerade in den modernen Gesell-schaften von heute Fragen: Welcher Mensch ist arm oder bedarf der Hilfe? Wo fängt Armut an, wo hört sie auf? Was ist unter Armutsbekämpfung konkret zu verstehen?

Vor einiger Zeit besuchte der Autor das Schnütgen-Museum über mittelalterliche Kunst in Köln; dort sind Kelche, Schalen, Kreuze und Monstranzen zu bewundern. Als faszinierend offenbart sich hier die handwerkliche Kunst des Mittelalters ihrem Betrachter. Doch die verwendeten Materialien hinterlassen einen eher bescheidenen, fast ärmlichen Eindruck: da gibt es vergoldete Kupferkelche oder versilberte Vortra-gekreuze aus Eisen; nur ganz wenige Gegenstände sind aus massivem Silber, fast keine aus massivem Gold und die verwendeten Halbedelsteine wie etwa Bergkristal-le oder Quarze sind heute im Fachhandel für wenig Geld zu bekommen. Für die Menschen des Mittelalters bedeuteten jedoch diese Materialien ungeheuer große Reichtümer, die für die Masse der Menschen ein Leben lang unerschwinglich blie-ben.7

Der technische Fortschritt des 19. und 20. Jahrhunderts hat einen wesentlichen Bei-trag dazu geleistet, daß die Grenzen der Armut heute verschwommen sind. Galt zu Anfang des 20. Jahrhunderts ein Radio als Luxusgut, so finden sich Radios heute auch in afrikanischen Slums und lateinamerikanischen Favelas – und doch sind die Menschen dort weiterhin arm. Gerade die Weltentwicklungsberichte der Weltbank8 und die Berichte über menschliche Entwicklung des UN-Entwicklungsprogramms9 dokumentieren eindrucksvoll, daß die begriffliche Bestimmung von Armut einem Wandel unterliegt, zugleich aber Armut als gesellschaftliches Phänomen an politi-schem Gewicht gewonnen hat.

Die katholische Kirche in Deutschland steht bei der Frage der Armutsbekämpfung in einer besonderen Verantwortung, da die katholische Soziallehre gerade die Gedan-ken der Solidarität und Subsidiarität in den Vordergrund stellt, woraus sich für das wirtschaftlich erstarkende Deutschland neue gesellschaftliche Verpflichtungen erge-ben. Seit Mitte der fünfziger Jahre geht es der Mehrzahl der Deutschen wieder bes-ser, die materiellen Folgen des II. Weltkrieges sind weitgehend überwunden und die Lebensgrundlagen sind wieder gesichert: Hunger, Wohnungsnot und Arbeitslosigkeit sind Ende der fünfziger Jahre kein wirkliches gesellschaftspolitisches Problem mehr. Auch die christlichen Kirchen partizipieren am Wohlstand in Deutschland; innerhalb von drei Jahrzehnten verdoppelte sich der Bestand an christlichen Kirchen in Deutschland. Aufgrund dieses Wohlergehens weitet sich der Blick auf andere Men-schen und Staaten in Not, vor allem auf die noch jungen und sich entwickelnden Staaten Afrikas, aber auch auf Lateinamerika und Asien.

Gerade nach der Zäsur des II. Weltkrieges und erfolgreicher Wiederaufbau-Arbeit hatte Deutschland Kraft übrig, sich dem Ausland zuzuwenden. Dies geschah durch erste Begegnungen und Kontakte, die unter dem Zeichen der Versöhnung und Dia-logbereitschaft zwischen ehemaligen Kriegsgegnern stand. In diesen Kontext ist eine von Karl Osner organisierte Studientagung in Paris des Alfred-Delp-Werkes10 im Oktober 1952 einzuordnen. Der Blick über die Landesgrenzen zeigt, daß Hunger, Not und Krankheit den Alltag vieler außereuropäischer Länder bestimmen.

2. Institutionelle Grundlagen: Gründung von Misereor und AGEH

Vor diesem Hintergrund einer neuen Außenorientierung des wirtschaftlich erstarken-den Deutschland rief der Erzbischof von Köln, Josef Kardinal Frings, 1958 „zu den Werken der Barmherzigkeit“ angesichts der Not in der Welt auf, zu einem „Aben-teuer im Heiligen Geist“. Frings setzte sich für ein kirchliches Engagement gegen Hunger und Krankheit in der Welt ein, welches über die traditionell verstandenen Werke der Barmherzigkeit, der Armenpflege, der Blindenheime und vor allem der bloßen Verteilung von Nahrungsmitteln, Kleidung und Medikamenten hinausreicht und bislang vor allem durch die Caritas in Deutschland administrativ umgesetzt wurde. Diese Aktion gegen Hunger und Krankheit in der Welt implizierte zugleich ein Werk der religiösen Erneuerungs- und Bußbewegung in Deutschland.

Kardinal Frings benannte vor allem vier Punkte als Grundsätze für eine kirchliche Entwicklungszusammenarbeit:

- das Ziel der langfristigen Beseitigung der Ursachen von Hunger und Krankheit

- das Prinzip der Förderung vorhandener Ansätze und Träger vor Ort

- das Prinzip der Partnerschaft und

- das Prinzip der kleinen Schritte und der integralen Entwicklung.

Schon im Jahr 1959 wurden erste Projekte der kirchlichen Entwicklungszusammen-arbeit gefördert. In den Anfangsjahren waren vor allem die weltweit operierenden katholischen Orden Ansprechpartner für erste Projekte, so die Steyler Missionsge-sellschaft, die Salesianer Don Boscos und die Missionsgesellschaft der Weißen Schwestern. Durch das II. Vaticanum von 1962-1965 wurde deutlich, daß christliche Mission für sich genommen nicht ausreicht, sondern daß Katholiken auch im Bil-dungs- und Ausbildungsbereich in die Verantwortung gerufen sind. Die päpstlichen Lehrschreiben „Mater et Magistra“ (1961), „Populorum Progressio“ (1967) sowie die Dokumente der römischen Bischofssynode „Gerechtigkeit in der Welt“ (1971) und „Evangelisierung in der Welt von heute“ (1974) schaffen eine theoretische Grundla-ge, um kirchliches Engagement im Bereich von Entwicklungszusammenarbeit zu begründen.

Karl Osner war bei diesen ersten Tätigkeiten von Misereor von Beginn an dabei. In der Aufbauphase war Osner Abteilungsleiter bei Misereor vom April 1959 – Juli 1962, zuständig für die Abteilung Personalfragen und juristische Angelegenheiten. Später wurde Osner Leiter der Abteilung „Asien“, baute die erste Partnerorganisation von Misereor in Indien auf und führte Projektuntersuchungen in Kamerun, Westafri-ka, Israel, Indonesien, Hongkong und Taiwan durch. Auch als Referats- und Unter-abteilungsleiter mit Zuständigkeit für die kirchliche Entwicklungszusammenarbeit behielt Osner im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung (BMZ) die Arbeit von Misereor im Blick; bis heute speist sich die Arbeit von Misereor auch aus Mitteln des BMZ.

Zudem war Osner von 1959 – 1962 Gründungsgeschäftsführer der Arbeitsgemein-schaft für Entwicklungshilfe (AGEH), die er aufbaute. Der AGEH als zentraler Per-sonaldienst der deutschen Katholiken obliegt bis heute die Auswahl, Vorbereitung, Begleitung und soziale Sicherung von Fachkräften für die internationale Zusammen-arbeit in unterschiedlichen Personalprogrammen. In den ersten drei Jahrzehnten hatte die AGEH – mit Ausnahme im Bereich der medizinischen Fachkräfte (Ärzte) – ein großes Angebot von geeigneten Bewerbern, besonders in den technischen Berufsbil-dern. Das Profil der benötigten Entwicklungshelfer hat sich seit den Gründungsjah-ren der AGEH zwar sehr gewandelt, gebraucht werden aber immer noch engagierte und qualifizierte Personen, die als Brückenbauer und Transmissionsriemen in der weltkirchlichen Zusammenarbeit die kirchlichen Südpartner in der Qualifizierung ihrer Entwicklungsbemühungen vornehmlich beratend unterstützen.

3. Option für die Armen

Die Bereitschaft, kranken und notleidenden Menschen auch in Übersee zu helfen, gab eine gewisse sozialpolitische Richtung vor. Doch anfänglich bezog sich das Engagement der kirchlichen Hilfswerke, insbesondere von Adveniat, vor allem auf die Unterstützung von Gemeinden und pastoralen Strukturen – etwa bei der Ausbil-dung von Priestern und Katechisten. Von Lateinamerika – etwa die lateinamerikani-schen Bischofskonferenzen 1968 in Medellin und 1979 in Puebla – gingen jedoch starke Impulse auf die katholische Weltkirche aus, sich vorbehaltlos und vorrangig an einer Option für die Armen zu orientieren, die drei Dimensionen beinhaltet:

- Der Begriff ‚Armut’ meint einen „Mangel an den Gütern dieser Welt“11 (Armut) und/oder „Entbehrung und Abseitsstellung“12 (Marginalisierung), die ein Übel und ein Skandal zugleich und gegen den Willen Gottes gerichtet sind.

- Es gibt eine geistige Armut als Offenheit vor Gott.

- Armut kann auch einen freiwilligen Verzicht auf Güter und Annehmlichkeiten beinhalten, um Zeugnis gegen die Armut als Übel zu geben und geistige Freiheit gegenüber materiellen Werten zu leben.

Es kann nicht verwundern, daß die Option für die Armen in Lateinamerika formuliert wurde, da menschliches Elend und soziale Ungerechtigkeiten den dortigen Alltag prägen. Gerade in den sechziger Jahren war Lateinamerika charakterisiert durch Hunger, absolute Verarmung der Masse der Bevölkerung und durch mit repressiver Gewalt unterdrückende Diktaturen. Der Begriff „Option für die Armen“ wurde erst-mals 1970 im Schlußdokument des 3. Nationalen Treffens der peruanischen Priester-bewegung (ONIS) in Lima verwendet.13 Die nachfolgenden Generalversammlungen des lateinamerikanischen Episkopats in Medellin (1968) und Puebla (1979) sowie in abgeschwächter Form in Santo Domingo (1993) bestätigten diese Option. In den Folgejahren wurde in der Arbeit der deutschen bischöflichen Hilfswerke die Option für die Armen über allgemeine sozialpolitische Überlegungen hinaus als vorrangige Aufgabe formuliert. In den siebziger Jahren werden Strategiepapiere zur Armutsbe-kämpfung entwickelt – sowohl im kirchlichen wie staatlichen Sektor.

Hervorzuheben ist, daß die Option für die Armen einen fundamentalen Perspekti-venwechsel beinhaltet, der sich auf eine soziale Gemeinschaft bezieht, in der der andere mitbedacht ist. Diese Armenoption stellt sich mehr als eine Haltung der Barmherzigkeit, eine Sympathiebekundung für die Armen dar, sondern sie beinhaltet vielmehr die Sichtweise der Armgemachten. Die eingeforderte Sensibilität für die Situation der Armen fordert also nicht nur spirituelle Konsequenzen, sondern eine konkrete Praxis, die ins Politische, die in die Wirklichkeit der Zivilgesellschaft drängt.

II. Entwicklungsphasen staatlicher Armutsbekämpfung

„Deutschlands Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern geht jeden von uns an. Der Aufbruch von zwei Dritteln der Menschheit ist eine Herausforderung, die sich nicht allein an den Staat Deutschland richtet, sondern auch an das lebendige Ge-meinwesen Deutschland. Wir können diese Herausforderung nur dann zu einer ge-schichtlichen Chance gestalten, wenn alle Bürger unserer res publica bereit sind, diese Herausforderung anzunehmen, und ihr im Geist menschlicher Solidarität zu begegnen.“ (Walter Scheel: Im Geiste menschlicher Solidarität, in: Bulletin der Bun-desregierung, 10.7. 1964, Nr. 109, S. 1033)

Das Zitat von Bundesminister Walter Scheel macht es deutlich: zunächst sollte die Notwendigkeit von Entwicklungszusammenarbeit überhaupt im öffentlichen Be-wußtsein verankert werden. Sodann galt es, die Erkenntnis unter das Volk zu brin-gen, daß staatliche Mittel allein für die kommenden großen Herausforderungen nicht ausreichen werden, sondern daß hier das gesamte „Gemeinwesen“ – und dabei auch die Kirchen – gefordert sind. Der Begriff des Gemeinwohls enthält noch viel stärker als der Begriff der Zivilgesellschaft die Absicht, alles öffentliche Handeln auf Ge-meinschaft hin auszurichten. Zugleich vermitteln Ausdrücke wie „weltweite Sozial-arbeit“, daß die Zielbestimmung der Armutsbekämpfung in den Anfangsjahren noch gar nicht vorhanden war, sondern sich erst allmählich durchsetzte.

Scheel hielt die obige Rede mit dem Ziel, die nicht-staatlichen gesellschaftlichen Kräfte an entwicklungspolitischen Aufgaben zu beteiligen. Zu diesem Zweck kamen am 26. Juni 1964 Repräsentanten von mehr als 75 wichtigen privaten Verbänden und Organisationen zusammen. In Kurzbeiträgen unterstrichen u. a. Bankier Dr. Her-mann Abs und Ludwig Rosenberg vom Deutschen Gewerkschaftsbund die Bereit-schaft zur Mitarbeit an Entwicklungshilfe. Aus diesem ersten Gespräch entwickelten sich in den folgenden Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Initiativen, so etwa die entwicklungspolitischen Projekte des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Sparkas-sen-Stiftung oder der Volkshochschulen.

Vor allem ging es in den sechziger Jahren darum, einer breiteren Öffentlichkeit in Deutschland die Notwendigkeit partnerschaftlichen Engagements über die nationalen Grenzen hinaus zu vermitteln. Im wirtschaftlich erstarkenden Deutschland, welches kaum Arbeitslosigkeit oder soziale Not kannte, waren diese Überlegungen in der Öffentlichkeit durchaus transportierbar. Zudem intendiert das Modell der Sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard auch eine weltpolitische und weltwirtschaftliche Dimension; durch Erhards Tätigkeit als Gouverneur der Weltbank wurde deutlich, daß die Bundesrepublik Deutschland auch internationale Verantwortung trägt.14 Durch die Souveränität der ehemaligen Kolonien, so auch der ehemaligen deutschen Kolonien, entstand auch ein gewisser Handlungsdruck dahingehend, den jungen Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas zu einem günstigen Neubeginn zu ver-helfen.

Zusätzlicher politischer Druck entstand durch den Ost-West-Konflikt. In den sechzi-ger Jahren war die Welt in zwei politische Hemisphären geteilt, der westlichen He-misphäre unter der Führung der USA und der östlichen Hemisphäre unter der Füh-rung der UdSSR. Die westliche Gemeinschaft stand für Demokratie, Rechtsstaatlich-keit und Marktwirtschaft, die Staaten jenseits des „Eisernen Vorhanges“ für Diktatur, politische Willkür und Planwirtschaft. Vor allem die jungen Staaten Afrikas wurden zur politischen Spielwiese der beiden Hemisphären, und die Entwicklungszusam-menarbeit wurde eben auch zu einem Instrument der jeweiligen Einflußsphäre. Für die junge Bundesrepublik ergab sich die Notwendigkeit, sich auch nach außen hin neu zu positionieren und von anderen Staaten mit ihrer neuen staatlichen Identität wahrgenommen zu werden. Deutschland mußte sich also in seinen außenpolitischen Aktivitäten in dieses schwierige politische Umfeld des Ost-West-Konflikts einbrin-gen und sich aufgrund seiner Westbindung für Staaten entwicklungspolitisch enga-gieren, die sich um „westliche Werte“ wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Sozi-ale Marktwirtschaft bemühten.

Der außen- und entwicklungspolitische Neubeginn der Bundesrepublik Deutschland in den sechziger Jahren verfolgte das Ziel, die neuen souveränen Staaten auf ein wirtschaftliches und soziales Niveau hin zu entwickeln, wie dies in den Industrielän-dern vorhanden ist. Nach damaliger Meinung sollte dieses vor allem durch große Infrastrukturprojekte, etwa dem Bau von riesigen Staudämmen mit hoher Turbinen-leistung, erreicht werden. Die damalige zentrale Überlegung war, daß eine Infrastruk-tur vergleichbar mit der in den Industrieländern automatisch zu nachhaltigem Wirt-schaftswachstum in Entwicklungsländern führen würde. Doch dies erwies sich aus unterschiedlichen Gründen als Trugschluß, was auch wissenschaftlich bereits unter-sucht wurde.15 Zum einen wurde in der Anfangszeit dem Sektor Bildung nicht aus-reichend Beachtung geschenkt. Dann wurde sicherlich auch die Anfälligkeit für Korruption bei jenen, die zu Macht und Einfluß in den neuen Staaten gekommen waren, unterschätzt. Auch wirkten teilweise noch einige Jahrzehnte lang Wirtschafts-strukturen nach, die der Kolonialzeit entstammten. Schließlich wurde dem entwick-lungspolitischen Ziel der Armutsbekämpfung bis Anfang der achtziger Jahre nicht ausreichend Beachtung geschenkt.

1. Armutsbekämpfung als entwicklungspolitisches Ziel – drei Arbeitsphasen

Auf Betreiben von Karl Osner und anderen wurde 1983 die Bildung einer entwick-lungspolitischen Arbeitseinheit „Armutsbekämpfung durch Selbsthilfe“ (S 24, später ES 31) im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Range einer Unterabteilung geschaffen, die in drei Arbeitsphasen tätig wurde – von Oktober 1983 bis Juni 1984, von Oktober 1984 bis April 1986 und von Mai 1986 bis April 1989. In der ersten Arbeitsphase kam es zur Untersuchung von 28 Selbsthilfeprojekten überwiegend vor Ort sowie zur Erarbeitung und Analyse der Fallbeispiele, bei denen das Selbsthilfepotential der Armen festgestellt werden sollte. Es zeigte sich, daß die Armen in Entwicklungsländern über ein breites Band von Selbsthilfeformen verfügen, welches von beträchtlichen Spar- und Arbeitsleistungen bis über neue Formen informeller Gruppenhaftung sowie der Organisierung reicht.

In einer zweiten Arbeitsphase wurden die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in die Tätigkeit der Arbeits-einheit mit einbezogen und es kam zur Durchführung von 14 Selbsthilfeprojekten, etwa dem Aufbau von kommunalen Sparkassen in Peru oder dem Aufbau von Struk-turen zur Vergabe von Kleinkrediten in Ecuador. Des weiteren wurden Arbeitshilfen zur Verbesserung des Förderinstrumentariums erstellt, etwa für die Regionalreferate im BMZ. Zudem wurden zwölf Fallstudien ausgearbeitet, in denen weitere Instru-mente der Selbsthilfeförderung untersucht wurden, vor allem Finanzierungsinstru-mente, mit denen arme Bevölkerungsgruppen direkt oder über Organisationen der Selbsthilfe unterstützt werden können. Die Fallstudien enthielten Informationen über Arten, Formen, Zielgruppenerreichung, Breitenwirksamkeit, Nachhaltigkeit und Erfolgsbedingungen der Förderinstrumente. Die Ergebnisse der ersten Arbeitsphase und das Arbeitsprogramm für die zweite Arbeitsphase wurden vom 14.-19. Januar 1985 im Rahmen der internationalen Fachtagung „Armutsbekämpfung durch Selbst-hilfe“ der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (Feldafing I) mit Ver-tretern der deutschen Organisationen und den Selbsthilfeorganisationen der Länder des Südens erörtert. Innerhalb der Bundesregierung und im BMZ setzte sich nun allmählich die Erkenntnis durch, daß es einer stärkeren und nachhaltigen Ausrich-tung des Instruments der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf die Förderung von Selbsthilfe und die Erreichung armer Zielgruppen in der Dritten Welt bedurfte.

Das Ergebnis der zweiten Arbeitsphase bestand in der Entwicklung von Handlungs-prinzipien einer partizipativen Armutsbekämpfung in der staatlichen Entwicklungs-zusammenarbeit. Zielgruppe entwicklungspolitischer Maßnahmen sollten arme Men-schen sein, die sich in Selbsthilfeorganisationen zusammenschließen, um die ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber Staat und Gesellschaft durchzusetzen. Als eine weitere Zielgruppe kristallisierten sich staatliche Stellen in Entwicklungsländern heraus, die über die Dienstleistungen und die politische Macht verfügen, gesell-schaftliche Freiräume für die Selbstorganisation der Bevölkerung zuzulassen oder zu beschneiden. Insoweit wurde die Förderung der Selbsthilfe zu einem wichtigen Thema bilateraler staatlicher Entwicklungszusammenarbeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern.16

Die Arbeitsgruppe ES 31 unter der Leitung von Herrn Osner kam dabei zu dem Ergebnis, daß sich keine Förderinstrumente entwickeln lassen, die eine globale Gel-tung für sich beanspruchen können. Vielmehr muß jeweils vom Einzelfall ausgegan-gen werden, also dem Land und dem Problembereich, um hierauf bezogene Koope-rationsprozesse einzuleiten. Diese Kooperationsprozesse können sich dynamisch entwickeln, sofern sie zu Problemlösungen beitragen und wenn die Beteiligten zur Zusammenarbeit bereit sind, so daß ein Vertrauenskapital zwischen Personen und Institutionen geschaffen wird. Damit dieser Prozeß sich wirksam und nachhaltig entfaltet, müssen vier Prinzipien beachtet werden:

- die armen Menschen müssen sich an dem jeweiligen Projekt aktiv und freiwillig beteiligen (eigenverantwortliche Partizipation)

- die festgelegten Ziele, Mittel und Vorgehensweisen im Einzelnen sollten im Kon-sens erfolgen bei fortlaufendem Informationsaustausch und Dialog zwischen den Beteiligten und unter ständiger Lernbereitschaft aller Beteiligten

- die mitwirkenden staatlichen und nicht-staatlichen Stellen bringen ihre Erfahrungen und Mittel komplementär ein

- Selbsthilfe geht der Hilfe voran. Hilfe darf die Entfaltung der eigenen Kräfte der Armen nicht beeinträchtigen und erfolgt stets nur ergänzend zur Leistungsfähigkeit der Armen.

Die dritte Arbeitsphase wurde von einer eigens gebildeten Gemeinsamen Arbeits-gruppe „Armutsbekämpfung durch Hilfe zur Selbsthilfe“ getragen. Das Arbeitspro-gramm der Gemeinsamen Arbeitsgruppe und die Zwischenbilanz vor dem Ende ihrer Tätigkeit im April 1989 wurde in zwei weiteren internationalen Konferenzen – Fel-dafing II im September 1986 und Feldafing III im Oktober 1988 – erstellt. Diese Arbeitsphase mündete in Vorschläge zur strukturellen Verankerung und Fortführung des Prozesses, die sich konkretisierten im sektorübergreifenden Konzept des BMZ „Armutsbekämpfung durch Hilfe zur Selbsthilfe“, an dem Karl Osner maßgeblich mitgewirkt hat und welches nach Diskussionen mit staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen des Südens und des Nordens entstanden ist. Es orientiert sich an den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam-menarbeit zum Thema „Armutsbekämpfung durch Selbsthilfe“ vom 20. Juni 1988, die zum Beschluß des Deutschen Bundestages vom 10. Mai 1990 zur „Armutsbe-kämpfung in der Dritten Welt durch Hilfe zur Selbsthilfe“ geführt hat.17 Damit wurde die Armutsbekämpfung zu einem entwicklungspolitischen Ziel Deutschlands festge-schrieben.

Den Hintergrund für diese Entscheidung bildete die Tatsache, daß ein Durchbruch zum Abbau der Massenarmut bislang nicht erfolgt war.18 So beträgt die Zahl derer, die in Armut leben, derzeit 1,1 Milliarden Menschen, wovon es sich bei der Mehr-zahl dieser Armen um Frauen handelt. Gemäß dem Weltentwicklungsbericht der Weltbank 1999 beträgt das Jahreseinkommen dieser Menschen weniger als 370 US-Dollar; da dieser Betrag nicht zum Lebensunterhalt reicht, sind die Menschen als arm einzugruppieren. Zudem hat sich gezeigt, daß die Veränderung von Rahmenbedin-gungen etwa durch eine Verbesserung von Infrastrukturen nicht unbedingt eine un-mittelbare Verbesserung der Lebensbedingungen armer Bevölkerungsgruppen zur Folge hat. Deshalb bedarf es eines Sektorkonzepts mit eigenen Projektmaßnahmen, die ausschließlich die Armutsbekämpfung zum entwicklungspolitischen Ziel haben und die ausschließlich unter diesem Aspekt auf ihren Erfolg und ihre Nachhaltigkeit hin evaluiert werden. Als eine späte Frucht dieser Vorarbeiten kam Anfang 2000 das Aktionsprogramm 2015 zum tragen.19

In diesem Bericht ist auch enthalten, daß es fachlicher Voraussetzungen für die Durchführung beteiligungsorientierter Vorhaben für Angehörige von Regierungs- und Förderinstitutionen des Nordens bedarf. Der Bericht nennt Fallstudien, Lebens-berichte, anwendungs- und lernorientierte Untersuchungen, beteiligungs-orientierte Evaluierungen sowie Exposure- und Dialogprogramme.

2. Personelle und finanzielle Grundlegungen

Die Entwicklung des Sektorkonzepts „Armutsbekämpfung“ beruhte vorrangig auf der Tätigkeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe (GA) „Armutsbekämpfung durch Hilfe zur Selbsthilfe“ aus neun staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit: Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG), Deutsche Stif-tung für internationale Entwicklung (DSE), Gesellschaft für Technische Zusammen-arbeit (GTZ), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie dem BMZ – auf staatli-cher Seite – und von MISEREOR, Evangelische Zentralstelle für Entwicklungszu-sammenarbeit, Friedrich-Ebert-Stiftung und Konrad-Adenauer-Stiftung auf nicht-staatlicher Seite. Die Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe wurde fortgesetzt in Form von Gesprächsrunden auf Geschäftsführerebene im Sinne eines jährlichen Meinungs- und Erfahrungsaustausches. Kernelement dieser Aussprachen sollte die Erstellung eines „Selbsthilfeberichtes“ sein, der späterhin in einen Bericht zur „Armutsbekämpfung“ mündete.

Eine wichtige Station in der Arbeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe bestand darin, daß sich die Arbeitsgruppe mit Bischof Hemmerle am 12. Dezember 1986 austausch-te. Bei diesem Gespräch wurde nochmals deutlich, daß Armutsbekämpfung kein einseitiger Prozeß sein darf, sondern des gegenseitigen Dialogs bedarf. Denn schließ-lich geht es nicht um die Umsetzung eines abstrakten Zieles, sondern zunächst ein-mal steht wie bei jedem anderen Politikbereich auch der Mensch im Mittelpunkt der Entwicklung.

Mit der Festschreibung von Armutsbekämpfung als entwicklungspolitischem Ziel konnten Osner und seine Mitstreiter auch finanzielle Grundlagen zur Armutsbe-kämpfung in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durchsetzen. Hierzu ge-hörte in der Rahmenplanung 1989 die Aufnahme eines Pilotprojekts zur Weiterfüh-rung spezifischer Aktivitäten zur Armutsbekämpfung. Zum zweiten wurde die Beto-nung der „Armutsbekämpfung durch Hilfe zur Selbsthilfe“ in den Erläuterungen der Haushaltstitel für finanzielle und technische Zusammenarbeit verankert. Dabei wurde auch die Möglichkeit festgelegt, daß Maßnahmen zur Armutsbekämpfung durch Selbsthilfe auch bei Darlehensländern im Zuschußwege gefördert werden könnten. Aus diesem ersten Haushaltsansatz für Armutsbekämpfung im Jahr 1989 entwickel-ten sich bis 2002 jährliche Haushaltstitel von insgesamt rund 250 Millionen Euro im Haushalt des BMZ. Die Mittel für Armutsbekämpfung sind jedoch seit 1990 jedes Jahr erneut auf dem Prüfstand und werden auf ihre Wirksamkeit sowie Nachhaltig-keit überprüft.

3. Die Selbsthilfeberichte der Bundesregierung

Die Selbsthilfeberichte der Bundesregierung an den Bundestag bilden ein wichtiges entwicklungspolitisches Instrument, mit dem verschiedene politische Komponenten verbunden werden. So soll dadurch der beteiligungsorientierten (partizipativen) Ar-mutsbekämpfung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und in der deut-schen Öffentlichkeit eine stärkere Geltung verschafft werden. Zudem sollen anhand der Einzelberichte der beteiligten Organisationen die Wirksamkeit und Nachhaltig-keit bisheriger Projekte überprüft werden. Der erste Bericht wurde noch von Karl Osner als dem zuständigen BMZ-Beamten erstellt, doch auch die anderen beiden Berichte wurden von ihm maßgeblich mitgestaltet.

Eine politisch wichtige Wegstation bildet der erste Selbsthilfebericht des BMZ vom 5. Juli 1991, der auf Beschluß des Deutschen Bundestages vom 10. Mai 1990 vorge-legt wurde. Daraufhin fand 1995 eine öffentliche Anhörung mit dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (AwZ) statt. In den einleitenden Anmerkungen zu den Beiträgen der deutschen Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit betont das BMZ die Bedeutung geeigneter nationaler und internationaler Rahmenbedingun-gen als entscheidende Voraussetzung für den Erfolg von selbsthilfeorientierter Ar-mutsbekämpfung.

Der zweite Selbsthilfebericht des BMZ vom 20. Dezember 1995 enthält neben dem eigenen Bericht des BMZ Beiträge von 22 staatlichen und nicht-staatlichen EZ-Organisationen. In der Auswertung dieser Beiträge hebt das BMZ u. a. vier Punkte hervor:

- der Stellenwert der Armutsbekämpfung ist bei allen beteiligten Organisationen gestiegen und betrug im FZ-Bereich (Finanziellen Zusammenarbeit) nun 7% und im TZ-Bereich (Technische Zusammenarbeit) 17,5% für die Jahre 1991-94

- die förderlichen Rahmenbedingungen für Armutsbekämpfung in einzelnen Ent-wicklungsländern, kohärente internationale Rahmenbedingungen und die Selbstor-ganisation der Armen

- die Bestätigung von Armutsbekämpfung als vorrangiges entwicklungspolitisches Ziel neben dem Umwelt- und Ressourcenschutz

- konzeptionelle Fortschritte, u. a. Berücksichtigung der Armutsbekämpfung im BMZ-Sektorkonzept ‚Finanzsystementwicklung – Sparen und Kredit’ (1994) und das BMZ-Sektorkonzept ‚Die benachteiligten Menschen in der Entwicklungszu-sammenarbeit’ (1995).

Insbesondere durch die beiden BMZ-Sektorkonzepte von 1994 und 1995 ergeben sich finanziell und personell neue Möglichkeiten des BMZ, das Ziel der Armutsbe-kämpfung durch Projekte praktisch zu unterfüttern.20 Im Ergebnis ist festzuhalten, daß in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands bislang nur auf eine Dekade zurückgeblickt werden kann, da Armutsbekämpfung als zentrales Ele-ment deutscher Entwicklungspolitik erst mit Beginn der neunziger Jahren umgesetzt wird.

Der dritte Selbsthilfebericht des BMZ vom 6. Juni 200121 beinhaltet die Darstellung des Prozesses zur stärkeren Berücksichtigung beteiligungsorientierter Armutsbe-kämpfung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit von 1983 bis 1998, einen Bericht des BMZ über seine Arbeit auf dem Gebiet der Armutsbekämpfung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit von 1983 bis 1998 und die Berichte von 22 Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit im Wortlaut, die in einem kurzen Beitrag vom BMZ ausgewertet sind.

Dieser dritte Bericht des BMZ enthält Berichte von Organisationen der Entwick-lungszusammenarbeit, die bereits beim zweiten Selbsthilfebericht berücksichtigt sind, womit eine gewisse Kontinuität zum Tragen kommt. Zugleich wird damit deut-lich, welche deutschen Institutionen bei Projekten zur beteiligungsorientierten Ar-mutsbekämpfung besonders berücksichtigt werden. Die Berichte aus der Projektar-beit veranschaulichen, daß gerade bei den Frauen ein hohes Selbsthilfepotential liegt, welches durch Einrichtungen wie SEWA22 oder Grameen Bank aufgegriffen und umgesetzt werden kann. So konnte sich etwa die Grameen Bank über Bangladesch hinaus erfolgreich auch in anderen Entwicklungsländern behaupten. Zugleich zeigte es sich, daß die partizipative Armutsbekämpfung auch die kommenden Jahre ein wichtiges Element deutscher Entwicklungspolitik bleiben wird.

4. Parlamentarische Flankierung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung

Die Formulierung und inhaltliche Ausgestaltung entwicklungspolitischer Ziele kann zwar im BMZ geschehen, entschieden werden müssen sie jedoch im Deutschen Bundestag. Der Anstoß für die parlamentarische Behandlung des Themas der selbst-hilfeorientierten Armutsbekämpfung in den Jahren 1988-2001 kam von Karl Osner; hierin ist ein entscheidender Grund für die Verleihung der theologischen Ehrenpro-motion an ihn im Januar 2002 an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar zu sehen. Es kam zu zwei öffentlichen Anhörungen zu diesem Thema in den Jahren 1988 und 1995 im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (AwZ). Bei der ersten Anhörung am 20. Januar 1988 wurden vier ausländische Sachverstän-dige – darunter Frau Ela Bhatt, die Gründerin von SEWA und Professor Muhammad Yunus, Gründer der Grameen Bank in Bangladesh – sowie Vertreterinnen und Ver-treter von neun deutschen Institutionen befragt, von denen die meisten in der BMZ-Arbeitsgruppe „Armutsbekämpfung durch Hilfe zur Selbsthilfe“ tätig waren. Die Fragen der Anhörung gingen auf die Behandlung von Beispielen der Armutsbekämp-fung durch Selbsthilfe in der Praxis der Entwicklungszusammenarbeit, auf Hinder-nisse für eine freie Entfaltung der Selbsthilfekräfte und auf Möglichkeiten ihrer För-derung ein. Es wurde ein Anteil an beteiligungsorientierten Projekten in der Techni-schen Zusammenarbeit von 15% (1987), in der Finanziellen Zusammenarbeit von 4,8% (1987) und bei den kirchlichen Hilfswerken von 50% festgestellt.

Die zweite öffentliche Anhörung des AwZ fand am 25. Oktober 1995 statt. Befragt wurden neun Sachverständige, darunter zwei Vertreter von Selbsthilfeorganisationen des Südens, vier Vertreter von deutschen Einrichtungen der Entwicklungszusam-menarbeit und drei Wissenschaftler. Hierbei ging es um die Bewertung der inzwi-schen geschaffenen konzeptionellen Grundlagen, die Benennung von Kriterien zur Klassifizierung der Projekte als selbsthilfeorientierte Vorhaben zur Armutsbekämp-fung und Einschätzungen über Möglichkeiten einer Ausweitung der Programme zur selbsthilfeorientierten Armutsbekämpfung. Außerdem wurde die Bedeutung selbst-hilfeorientierter Armutsbekämpfung für den Aufbau einer ökologisch orientierten sozialen Marktwirtschaft und die Bedeutung marktwirtschaftlicher Finanzsysteme für den Erfolg von Selbsthilfeprogrammen diskutiert. Bei dieser Gelegenheit wurden einer breiteren Öffentlichkeit die Klassifizierungskriterien, die Formen der Beteili-gung und die strukturellen Wirkungen von Armutsbekämpfung aufgezeigt. Entschei-dend dabei war, daß der Deutsche Bundestag nochmals die Förderung des Selbsthil-feprozesses der Armen im Rahmen der deutschen staatlichen und nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit unterstrich.

Sowohl die Arbeiten im BMZ wie die beiden öffentlichen Anhörungen des AwZ mündeten in drei Beschlüsse des Deutschen Bundestages, die das entwicklungspoliti-sche Ziel der Armutsbekämpfung für eine längeren Zeitraum festschrieben und damit versuchten, dieses Ziel nachhaltiger zu verankern.

In seinem Beschluß vom 10. Mai 1990 stellt der Deutsche Bundestag fest, daß

- Menschen, die absolut arm sind, in der Lage sind, etwas für sich selbst zu tun, so-lange sie arbeitsfähig sind.

- Die entscheidende Voraussetzung für erfolgreiche Armutsbekämpfung durch För-derung von Selbsthilfe Rahmenbedingungen sind, die es den Armen erlauben, ihre kreativen Kräfte frei zu entfalten.

- praktizierte Selbsthilfe der Armen – besonders von Frauen – zur nachhaltigen Ver-besserung ihrer Lebensbedingungen beiträgt.

- Schlüsselfaktoren bei der Beseitigung der Massenarmut die Förderung der produk-tiven Fähigkeiten der Armen und ihre Selbstorganisation sind.

- die Prozentanteile von 4,8% in der finanziellen und 15% in der technischen Zu-sammenarbeit nicht dem mobilisierbaren Selbsthilfepotential der Armen entsprechen.

Deshalb setzt sich der Deutsche Bundestag die Steigerung des Anteils von beteili-gungsorientierten Projekten zur Armutsbekämpfung in der staatlichen Entwicklungs-zusammenarbeit zum Ziel. Projekte müssen der ärmeren Hälfte der Bevölkerung eines Entwicklungslandes zugute kommen und sollten im jeweiligen gesellschaftli-chen, kulturellen und ökonomischen Umfeld verwurzelt sein. Um eine Politik der Armutsbekämpfung in Gang zu bringen, soll ein entsprechender Politikdialog auf Regierungsebene geführt, ausreichende Mittel in der FZ und TZ zur Verfügung ge-stellt und Zuschüsse für selbsthilfeorientierte Projekte zur Artmutsbekämpfung auch bei Darlehensländern gegeben werden.

In einem zweiten Beschluß zum Thema Armutsbekämpfung vom 14. Januar 1993 nimmt der Deutsche Bundestag Bezug auf den ersten Selbsthilfebericht der Bundes-regierung und bekräftigt die Bekämpfung der Ursache von Armut als zentrales Ziel staatlicher Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundestag stellt fest, daß die Über-windung der Armut einen multifunktionalen Förderansatz notwendig macht und er fordert die Bundesregierung auf, sich für eine verstärkte Armutsbekämpfung in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Zugleich soll die Bundes-regierung mit ihrem Bericht zur Entwicklungspolitik einen speziellen Bericht zur Armutsbekämpfung durch Hilfe zur Selbsthilfe vorlegen.

Ein dritter Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Januar 1998 fußt auf den Ergebnissen der zweiten öffentlichen Anhörung vom 25. Oktober 1995. Die einlei-tenden Feststellungen des Dokuments zielen auf die Bedeutung der Entwicklung der armen Bevölkerungsgruppen für die innere Stabilität der Entwicklungsländer. Des weiteren wird die Rolle und Förderung der Frauen im Prozeß der Armutsbekämp-fung, die Förderung der produktiven Kräfte der Armen und die Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen der Armut unterstrichen. Dies soll in der Struktur des Einzelplans 23 des Bundeshaushaltes zum Tragen kommen.

Die politische Bedeutung der Bundestagsbeschlüsse von 1993 und 1998 liegt weni-ger in inhaltlichen Neuaussagen, sondern darin, daß bisherige Aussagen zur Armuts-bekämpfung bekräftigt wurden und damit weiterhin Mittel für die Bekämpfung von Armut freigegeben werden konnten.

Das entwicklungspolitische Ziel der Armutsbekämpfung bleibt bis heute eine fragile Pflanze, die in Konkurrenz mit anderen entwicklungspolitischen Zielen steht. Mit der Verschärfung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, vor allem einer Erhöhung der Arbeitslosenzahlen, bestehen etwa Überlegungen, Teile des BMZ-Haushaltes auch als Anreize für die Aktivitäten deutscher Unternehmen im Ausland einzusetzen, um dadurch Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern oder gar zu erwei-tern.

Armutsbekämpfung ist als politisches Ziel kein Selbstläufer, sondern bedarf der permanenten Lobbyarbeit und vor allem einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Hierbei werden aber auch rasch Grenzen offenbar: mit Entwicklungspolitik oder gar mit Armutsbekämpfung lassen sich keine Wahlen gewinnen!23

III. Theologische Schlußbetrachtung

Der Einsatz für Armutsbekämpfung meint ein Engagement für soziale Gerechtigkeit. Nur in solchen Gesellschaften werden Beiträge zur Sicherung ihrer eigenen Zukunft geleistet, in denen soziale Gerechtigkeit geübt und Menschen in Not geholfen wird. Der Einsatz für soziale Gerechtigkeit gehört zu den großen Anliegen der katholi-schen Soziallehre. Sowohl im Bischofswort „Gerechtigkeit schafft Frieden“ als auch in Franz Böckles „Fundamentalmoral“ wird immer wieder das Anliegen der katholi-schen Kirche formuliert, sich für eine größere soziale Gerechtigkeit und damit eben auch für arme Menschen einzusetzen, so wie Jesus Christus es selbst auch getan hat. Erst dann wird so etwas wie eine Sicherung des Friedens und der Zukunft in einem umfassenden Sinne möglich.

Eng verknüpft mit einem christlichen Verständnis von sozialer Gerechtigkeit ist auch ein entsprechendes Verständnis von Besitz und Eigentum. Böckle vergleicht in einer seiner letzten Predigten in seiner Heimatgemeinde „Christi Auferstehung“ in Bonn-Röttgen das Leben von Menschen mit dem Leben auf einem Bahnhof. Menschen kommen und gehen. Manche tragen schwer an ihrem Gepäck, andere haben erst gar keines. Einige haben eine kurze Reise vor sich, andere eine lange Reise. Bei all die-sem Treiben ist nur eines gewiß: auf ihrer letzten Reise müssen Menschen ihr Hab und Gut zurücklassen. Böckle verdeutlicht in dieser Metapher, daß aller Besitz nur auf Zeit vergeben ist. Eben deshalb spricht die katholische Soziallehre von der sozia-len Verantwortung gegenüber allem Eigentum.

Menschen in Not zu helfen kann aber auch rational-politisch begründet sein, wird doch dadurch Wanderungsbewegungen von Menschen und kriegerischen Konflikten vorgebeugt. Armutsbekämpfung stellt sich heute als eine Form von globaler Zu-kunftssicherung dar. Das wird besonders deutlich im Umweltsektor, der sich in den vergangenen fünfzehn Jahren nachhaltig durchsetzen konnte. Der Einsatz für saubere Luft, sauberes Wasser und für den Erhalt von Wäldern stellt sich als eine globale und nur gemeinsam zu bewältigende Aufgabe dar.

In Zeiten von Massenarbeitslosigkeit und Wirtschaftskrise gerät Armutsbekämpfung und Entwicklungspolitik vielfach in die Kritik. Mit Kosten-Nutzen-Überlegungen wird Armutsbekämpfung als Engagement ohne nachhaltige Wirkung geortet. Doch kann es um wirtschaftliche Überlegungen alleine nicht gehen. Vielmehr geht es darum, „Zeichen zu setzen“, eben Menschen zu helfen, denen es nicht so gut geht; und diese Zeichen berechnen sich nicht in ihrem ökonomischen Erfolg, sondern geben gelebtes Zeugnis über eine Hoffnung ab, die in christlichen Werten gründet und in der christlichen Auferstehungshoffnung ihren Anfang hat.

Anmerkungen

1) Dazu gehören neben der Ökumene auch Offenheit und Sensibilität für andere Religionen und religiöse Erfahrungen. So können etwa der tibetische Buddhismus oder indische Hinduis-mus religiöse Momente in sich tragen, die den Glaubenshorizont eines Christen erweitern. Eben deshalb ist die Suche nach einem Weltethos im Sinne von Hans Küng auch eine geistige Fortführung theologischer Überlegungen des II. Vaticanum. Das Konzil intendierte auch Of-fenheit gegenüber anderen Lebens- und Gesellschaftsbereichen, die religiöse Erfahrungen und Momente in sich tragen und bereichernd seien können für Christen und ihren Glauben, etwa die darstellende Kunst, die Literatur, die Musik oder Film und Fernsehen. vgl. Hans Vor-grimmler (Hrsg.): Karl Rahner – Sämtliche Werke. München, 2002.

2) Vgl. die Rezeption des Topos ‚Zeichen der Zeit’ bei Mt 16,1-4 und Lk 12,54-57; die lehr-amtliche Verkündigung findet sich 1963 in der Enzyklika Pacem in terris von Johannes XXIII in den Ziffern 39-45, 75-79 und 126-129; eine systematischere Formulierung steht in den Abschlußdokumenten des II. Vaticanums, so in gaudium et spes, Nr. 4 und 11/1965.

3) Vgl. Franz Böckle: Fundamentalmoral. München 1977.

4) Gen 1,26-28.

5) Lk 1,46-55.

6) Mt 25,31-46.

7) Andreas M. Rauch: Kunst als Medium politischer Ideen und christlichen Glaubens, in: Die Neue Ordnung, Februar 2002, S. 39-53.

8) Vgl. Weltbank (Hrsg.): Weltentwicklungsbericht 2000/2001, Bonn 2001.

9) Vgl. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (Hrsg.): Bericht über menschliche Entwicklung. Bonn 2002.

10) Vgl. Mitteilungsblatt des Alfred-Delp-Werkes, Nr. 27, Dezember 1952, Freiburg i.B.

11) Medellin (1968) 14, in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Die Kirche Latein-amerikas. Dokumente der II. und III. Generalversammlung des Lateinamerikanischen Episko-pates in Medellin und Puebla.

12) Puebla (1979) 1148, in: ebd.

13) Vgl. Giancarlo Collet: Den bedürftigen solidarisch verpflichtet: Implikation einer authenti-schen Rede von der Option der Armen, in: Jahrbuch christlicher Sozialwissenschaften, 33,1992, S. 77. So heißt es dort: „Die Universalität der christlichen Liebe wird nicht konkret, außer sie gehe durch die Liebe und die Option für die Ärmsten und Enterbten ...“

14) Andreas M. Rauch: Ludwig Erhard und die Sonderstelle Geld und Kredit in Bad Homburg (Schriftenreihe des Archivs der Stadt Bad Homburg von der Höhe), Bad Homburg 1995.

15) Vgl. u.a. bei Dieter Senghaas: Multinationale Konzerne und Dritte Welt. Wiesbaden 1976; ders.: Auf dem Weg zu einer Neuen Weltwirtschaftsordnung? Bedingungen und Grenzen für eine eigenständige Entwicklung, Baden-Baden 1982; ders. Europas Entwicklung und die Dritte Welt. Eine Bestandsaufnahme, Frankfurt am Main 1986; ders.: Zivilisierung wider Willen. Der Konflikt der Kulturen mit sich selbst, Frankfurt am Main 1998.

16) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Hrsg.): Schluß-bericht der entwicklungspolitischen Arbeitseinheit „Armutsbekämpfung durch Selbsthilfe“ (ES) über die 2. Arbeitsphase, (BMZ-Arbeitspapier), Bonn 1986.

17) Vgl. Kapitel 6.

18) Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Hrsg.): Materialien Nr. 85, Sektor- und Sektorübergreifende Konzepte II., Bonn 1990, S. 15.

19) Vgl. Internetseite des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit: www. bmz.de.

20) Vgl. Andreas M. Rauch: Europäische Friedenssicherung im Umbruch, München 1991.

21) Drucksache des Deutschen Bundestages Nr. 14/6269 vom 6.6. 2001.

22) SEWA = Self Employed Women’s Association, ansässig in Indien.

23) Vgl. Wolfgang Schneider-Barthold: Mit Armen sprechen, handeln und lernen. Basisent-wicklung ind er Dritten Welt (Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik), Berlin 1987.


Literatur

Böckle, Franz / Rahner, Karl et aliter: Christlicher Glaube in moderner Gesellschaft, Freiburg i. B. 1981

Böckle, Franz: Fundamentalmoral, München 1977

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Hrsg.): Materialien Nr. 85, Sektor- und Sektorübergreifende Konzepte iI., Bonn 1990

ders.: Schlussbericht der entwicklungspolitischen Arbeitseinheit „Armutsbekämpfung durch Selbsthilfe“ (ES) über die 2. Arbeitsphase, BMZ-Arbeitspapier, Bonn 1986

ders.: Ministervorlage ES 31 – E 8000 – 23/89, internes BMZ-Papier, Bonn 1989

Collet, Giancarlo: Den Bedürftigen solidarisch verpflichtet: Implikationen einer authentischen Rede von der Option für die Armen, in: Jahrbuch der christlichen Sozialwissenschaften, 33, 1992.

Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (Hrsg.): Bericht über menschliche Entwick-lung, Bonn 2002

Drucksache des Deutschen Bundestages Nr. 14/6269 vom 6.6. 2001; Dritter Bericht über die Armutsbekämpfung in der Dritten Welt durch Hilfe zur Selbsthilfe

Drucksache des Deutschen Bundestages Nr. 12/3574 vom 29.10.1992; Bericht über die Ar-mutsbekämpfung in der Dritten Welt durch Hilfe zur Selbsthilfe.

Drucksache des Deutschen Bundestages Nr. 14/9200 vom 12.06.2002; Schlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten.

Mitteilungsblatt des Alfred-Delp-Werkes, Nr. 27, Freiburg i.B. Dezember 1952

Rauch, Andreas M.: Christliche Religion und amerikanischer Film, in: Die Neue Ordnung, Nr. 5, Oktober 2003, 57.Jg., S. 376-391

ders.: Kunst als Medium politischer Ideen und christlichen Glaubens, in: Die Neue Ordnung, Februar 2002, S. 39-53

ders.: Ludwig Erhard und die Sonderstelle Geld und Kredit in Bad Homburg, Schriftenreihe des Archivs der Stadt Bad Homburg, Bad Homburg 1995

Schneider-Barthold, Wolfgang: Mit Armen sprechen, handeln und lernen. Basisentwicklung in der Dritten Welt, Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik, Berlin 1987.

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Senghaas, Dieter: Multinationale Konzerne und Dritte Welt, Wiesbaden 1976

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Standortbestimmung von Misereor, internes Papier vom 30.7. 1961

Vorgrimmler, Hans (Hrsg.): Karl Rahner – Sämtliche Werke, München 2002

Weltbank (Hrsg.): Weltentwicklungsbericht 2000/2001, Bonn 2001

Dr. Andreas M. Rauch, Professor ehrenhalber, ist Lehrbeauftragter am Seminar für Politische Wissenschaft der Universität Bonn.

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