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Jahrgang 58
Nr. 4/2004 August
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| DIE NEUE ORDNUNG | ||||
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Karl-Heinz Peschke
Christliche Sozialdoktrin, russisch-orthodox Der Text „Die Grundlagen der Sozialdoktrin der Russisch-Orthodoxen Kirche“ ist ein Dokument der Moskauer Bischofssynode, der im August 2000 verabschiedet wurde. Die Schrift ist also kein ausgesprochenes Handbuch zur Sozialethik, sondern vergleichbar den Nachsynodalen Schreiben des Vatikans oder den großen gemein-samen Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz, wie etwa „Gerechter Friede“ (2000). Das Dokument umfaßt 121 Seiten. Beigefügt sind ihm in der vorliegenden Veröffentlichung das ist den Herausgebern zu danken zwei Stellungnahmen von Rudolf Uertz und Konstantin Kostjuk, beide sehr instruktiv. Der Beitrag von Uertz ist ein Kommentar zum Dokument, der dasselbe kritisch analysiert, jener von Kostjuk eine historische Darstellung des orthodoxen sozialethischen Denkens, beginnend mit dem 9. Jahrhundert, mit einer abschließenden Wertung des Dokumentes. Die Grundlagen der Sozialdoktrin der Russisch-Orthodoxen Kirche mit Ein-führung und Kommentar, hg. von Josef Thesing und Rudolf Uertz, übersetzt von Chr. Christova. Sankt Augustin: Konrad Adenauer Stiftung, 2001, 196 S. Mit diesem Dokument wird erstmals in der Geschichte eine orthodoxe Sozialdoktrin vorgelegt. Bisher war der Orthodoxie ein solcher Modus kirchenamtlicher Unterwei-sung unbekannt. Als kirchenamtliches Dokument ist die vorliegende Sozialdoktrin von dogmatischen Rücksichtnahmen geprägt, stärker noch als die der westlichen Kirchen. Die Verwurzelung in der frühchristlichen Tradition prägt die Darlegungen. Zitate aus dem Alten und Neuen Testament sowie aus den griechischen Kirchenvä-tern und der orthodoxen Tradition nehmen beträchtlichen Raum ein. Im Einklang mit dieser Verankerung ist die Sozialdoktrin von herkömmlichen Anschauungsformen und Themenbereichen bestimmt, aber dennoch nicht in ausschließlicher Weise. Themen wie Menschenrechte, Säkularismus, demographische Krise, künstliche Befruchtung, gentherapeutische Eingriffe, Ökologie, Globalisierung finden ebenfalls Berücksichtigung. Entsprechend der Natur der Schrift als kirchenamtliches Dokument kann man von ihr keine voll entfaltete christliche Sozialethik erwarten. Die Bedeutung des Dokumentes liegt vielmehr darin, daß es einen zusammenfassenden Überblick über die Positionen der orthodoxen Kirche zu aktuellen Themen des sozialen und öffentlichen Lebens gibt. Nach einer kurzen Darlegung der theologischen Grundpositionen im ersten Kapitel (12-15) werden in vier weiteren Kapiteln das Verhältnis der Kirche zu Nati-on, Staat, weltlichem Recht und Politik erörtert und kommen in weiteren neun Kapi-teln eine Auswahl aktueller Probleme zur Sprache, nämlich Arbeit, Eigentum, Krieg und Frieden, Strafrecht, Fragen der Ehemoral, ärztliche Ethik, Bioethik, Ökologie, Kultur und Erziehung, Massenmedien und internationale Beziehungen. Der Über-blick zeigt, daß in dem Dokument auch Themen aufgenommen sind, die in den übli-chen Handbüchern zur Sozialethik weniger oder gar nicht einbegriffen sind, nämlich Ehemoral, ärztliche Ethik und Bioethik. Doch auch diese Bereiche wirken sich im öffentlichen Leben aus und sind zum Teil durch rechtliche Regelungen betroffen (wie etwa Trauung, Ehescheidung, Abtreibung, heterologe Insemination, Klonen menschlicher Embryonen, homosexuelle Lebensgemeinschaften). Das dürfte der Grund für ihre Aufnahme in das Dokument sein. Das erste Kapitel bietet eine Begründung für die Zuständigkeit der Kirche nicht nur für die jenseitige, sondern auch für die diesseitige Welt. Als der mystische Leib Chri-sti hat sie sowohl eine göttliche wie auch eine menschliche Sendung. Ihre Aufgabe ist darum nicht nur die Predigt und das jenseitige Heil, sondern auch das diesseitige Heil und Wohlergehen der Menschen. Sollen doch die Christen „das Salz der Erde“ und „das Licht der Welt“ sein. Darum sind die Kinder der Kirche aufgefordert, gelei-tet von ihrem Glauben, sich am öffentlichen Leben zu beteiligen. Argumente aus der Schöpfungstheologie oder dem Naturrecht werden für die Verpflichtung der Gläubi-gen zum Dienst an der Welt nicht herangezogen. So gibt es auch keine Überlegungen zu den Themen Gemeinwohl, Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzip oder systemati-sche Erwägungen zu Natur, Umfang und Grenzen von Autorität und Gehorsam. Größere Aufmerksamkeit ist dem Verhältnis zwischen Kirche und Staat geschenkt. Die Loyalität der Gläubigen gegenüber dem Staat wird nachdrücklich betont. Den-noch steht über dieser Loyalität die Loyalitätspflicht gegenüber Gottes Gebot. Es ist der Kirche nicht erlaubt, die Wahrheit zu verschweigen, welche anderen Lehren immer von staatlichen Institutionen vorgeschrieben werden. Doch selbst im Falle eines Konfliktes ist die Kirche aufgerufen, dem sie verfolgenden Staat Loyalität zu erweisen; die Verfolgung soll sie in Geduld ertragen. K. Kostjuk verweist auf das hier gegebene „Novum“ einer Trennung von Kirche und Staat und der „Definition des Widerstandsrechts, die in dieser Form wohl zum ersten Mal in der Geschichte der Russisch-Orthodoxen Kirche auftaucht“ (191). Ein organisiertes aktives Wider-standsrecht bleibt freilich außer Betracht. Von der Natur der Sache her ist es dem Staat nicht erlaubt, sich in die Glaubenslehre der Kirche, ihre Verwaltung und ihren Gottesdienst einzumischen. Bei der Verwirklichung ihrer sozialen und karitativen Aufgaben jedoch kann die Kirche mit der Unterstützung des Staates rechnen, so wie auch sie den Staat unterstützt und mit ihm zusammenarbeitet (16 Bereiche der Zu-sammenarbeit werden auf S. 34f benannt). Anlaß zur Diskussion kann die These geben, daß sich eine Notwendigkeit des Staates erst auf Grund von Adams Sündenfall ergeben hat (23). Dem entspricht die Skepsis des Dokumentes gegenüber dem Naturrecht, das der Gefallenheit der menschlichen Natur nicht Rechnung trage, wenn auch eingeräumt wird, daß dasselbe sich nicht vollständig von der Tradition gelöst habe (43f). Zugleich wird Anspruch auf eine erstrangige öffentlich-rechtliche Stellung der Orthodoxen Russischen Kirche im Russischen Staat gegenüber anderen Konfessionen erhoben, da die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung dieser Kirche angehöre und ihr diese Stellung gebühre „als einer außerordentlichen, am Aufbau des Russischen Staates mitwirkenden ge-schichtlichen Kraft“ (27). Würde aber das fundamentale Gebot des Evangeliums: „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen“ (Mt 7,12; Lk 6,31), nicht eine Gleichberechtigung der anderen Konfessionen in Rußland ebenso verlan-gen, wie sie die orthodoxe Kirche ihrerseits in Ländern mit orthodoxer Minderheit für sich erwartet? Fragen, die sich aus anderen kirchlichen Traditionen stellen. Im übrigen bestehen in diesen wie in den folgenden Kapiteln in den konkreten Weisun-gen und Normen weitgehende Übereinstimmungen mit der christlichen Soziallehre der westlichen Tradition. Ist das überraschend, oder doch im Grund vorgegeben durch die gemeinsamen Wurzeln in der HI. Schrift und der gemeinsamen Tradition des ersten Jahrtausends? Die meisten Bereiche der Sozialethik sind angesprochen. Die Theologie der Arbeit ist wenig entfaltet. Ausgespart sind Themen wie gerechte Arbeitsbedingungen, gesundheitlicher Schutz am Arbeitsplatz, Sozialversicherung, Fragen von Gewerkschaft und Streik, von Markt und Wettbewerb, die positive Rolle der Unternehmer, Entwicklungshilfe für die Dritte Welt. Die internationale wirtschaftliche, politische und militärische Zusammenarbeit und die dafür geschaffenen Institutionen indessen finden breitere Aufmerksamkeit. Zu Recht werden sie in einer global zusammenrückenden Welt als Notwendigkeit be-trachtet. Zugleich wird aber auch auf das Entstehen möglicher Mißstände in ihnen verwiesen. „Diese Organisationen können zu Instrumenten einer ungerechten Domi-nanz der starken Länder über die schwachen, der reichen über die armen ... werden und bei der Umsetzung des Völkerrechts zugunsten der einflußreichsten Staaten mit zweierlei Maß messen“ (127). Die Globalisierung im Informationsbereich zeigt Tendenzen, „eine universale Kultur als alternativlos darzustellen, die bar jeder Spiri-tualität allein auf die Freiheit des abtrünnigen und keinerlei Schranken unterliegen-den Menschen als des absoluten Wertes und Maßstabs der Wahrheit setzt“ (129). Demgegenüber bedarf es der Verteidigung der geistigen Selbständigkeit der Nation und anderer Gruppen. Keine Kultur darf einen Ausschließlichkeitsanspruch erheben, und das auch nicht in der Auslegung der christlich-geistlichen Botschaft (118, 128f). Die Anforderungen an die Erarbeitung der vorliegenden Leitlinien waren zwei-fellos erheblich. Sie sollten biblisch begründet sein, der orthodoxen Tradition entsprechen, die politisch-gesellschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen und inmitten der Meinungsvielfalt des kirchlichen Spektrums, in dem ein großer Teil von Klerus und Laien nach wie vor traditionalistisch geprägt ist, einen Konsens erreichen. Das erklärt manche unscharfen Formulierungen und Spannungen im Dokument (z. B. in Fragen Menschenrechte, Freiheit des Gewissens, Demokra-tie). Es konnte nicht auf eine systematisch entfaltete Sozialdoktrin zurückgegrif-fen werden. Um so mehr verdient es Anerkennung, daß es trotz dieser nicht ein-fachen Voraussetzungen der Russisch-Orthodoxen Kirche gelungen ist, mit ihrer Sozialdoktrin einen beachtlichen Anfang zu setzen. Das Dokument ist ein Ver-lassen des Ghettos, in das die Kirche in der langen Periode des sowjetischen Kommunismus (1917-1988) verwiesen worden war. Die Doktrin eröffnet breite Perspektiven für die Sozialarbeit in der Gesellschaft. Dem Streben nach einer klerikalen Gesellschaftsordnung dagegen wird eine Absage erteilt. Wenn auch vielleicht nicht alle Erwartungen erfüllt sind, ist das Dokument dennoch ein konstruktiver Beitrag zur orthodoxen Sozialdoktrin. „Auch in ihrem jetzigen Zuschnitt wird sie letztlich der Förderung der Reformpolitik dienen“ (K. Kostjuk). Zusammen mit den beiden Kommentare am Ende des Buches gibt das synodale Dokument einen guten Einblick in die Natur und Sonderheit der Rus-sisch-Orthodoxen Soziallehre. Prof. Dr. Karl-Heinz Peschke SVD lehrt Moraltheologie und Christliche Gesell-schaftslehre an den Hochschulen in St. Augustin und Mödling (bei Wien). |
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