Jahrgang 58
DIE NEUE ORDNUNG

Edgar Nawroth

Christliche Sozialethik, ökumenisch

Das hier anzuzeigende Lehrbuch ist nach Meinung der Verfasser als ein Diskussi-onsbeitrag zu einer ökumenischen Sozialethik zu verstehen, die Grundprinzipien der katholischen, evangelischen und orthodoxen Theologien zusammenstellt (418). Es geht ihnen nicht darum, die unterschiedlichen Denkansätze zu harmonisieren. Um Übereinstimmungen und Differenzen in einen Dialog zu bringen, wird die „Methode des differenzierten Konsenses“ angewandt, die sich schon bei der Erar-beitung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre als fruchtbar be-währt habe.

Reinhard Marx, Helge Wulsdorf: Christliche Sozialethik: Konturen, Prinzi-pien, Handlungsfelder. AMATECA XXI. Bonifatius, Paderborn 2002.

Zunächst werden die aus katholischer Sicht zentralen sozialethischen Grundansich-ten dargelegt. Die Verfasser gehen davon aus, daß die christliche Sozialethik sich im pluralistischen Umfeld der Gegenwart als „Theologie der gesellschaftlichen Belange“ profilieren kann, die im Sinne einer „vernunftorientierten Prinzipien-ethik“ vorgeht und die jeweilige Gesellschaftspraxis auf ihre ethischen Gehalte untersucht (418). Darüber besteht für die Autoren kein Zweifel, daß im gegenwär-tigen Globalisierungszeitalter mit seinen sozialen und ökologischen Fragestellun-gen die Möglichkeit, mit einer zusammenfassenden Stimme zu argumentieren, für die katholische Seite ein Vorteil und als solcher zu intensivieren ist. Das auch deshalb, weil bisher nur erste Ansätze für eine ökumenische Sozialethik als Her-ausforderung der nahen Zukunft gegeben seien. Aus dem sozialethischen Grund-verständnis der Lehre als „Gesellschaftsgestaltung aus Glauben“ erklärt sich die inhaltliche Gliederung und Gedankenführung des Lehrbuches:

Teil I befaßt sich mit den „Konturen einer spezifisch christlichen Sozialethik“ als Anhaltspunkte einer „Selbstvergewisserung“. Die intendierte kritische Auseinan-dersetzung mit der Weltwirklichkeit bzw. mit den Weltwissenschaften setzt auf Seiten der christlichen Sozialethik voraus, daß sie sich als hermeneutische, norma-tive und handlungsbezogene Wissenschaft ausweist, die in der Interdisziplinarität ihren Kern findet. Sie gehört in ihrer Ausprägung als „Theologie der gesellschaftli-chen Belange“ zum theologischen Fachbereich.

Im Teil II werden die „Grundlagen der christlichen Sozialethik“ offengelegt. Aus-gangspunkt der sozialethischen Gestaltung ist demnach das christliche Menschen-bild, das aus der Gottebenbildlichkeit die Wurzel seiner Würde als zur Freiheit und Verantwortung berufene Persönlichkeit ableitet. Entscheidende Leitnorm sozial-ethischen Gestaltens ist der Glaube an Jesus Christus. Treibende Kraft einer eigen-ständigen Soziallehre ist die Kirche, die seit dem 19. Jahrhundert mit den Sozialen-zykliken bis auf den heutigen Tag aufgrund ihrer sozialethischen Kompetenz die Entwicklungslinien ihrer Soziallehre bestimmt. Wegweisend ist die Erfahrungstat-sache, daß die soziale Gerechtigkeitsforderung, so unverzichtbar sie auch ist, allein für die humane Gesellschaftsgestaltung nicht ausreicht, um die volle Entfaltung der menschlichen Person in der freiheitlich-modernen Gesellschaft zu garantieren. Daher sind verschiedene Sozialprinzipien entstanden.

Im Teil III werden die „vernunftorientierten“ Gestaltungsprinzipien von den Verf. dargelegt. Als Ausgangs- und Zielpunkt der Sozialprinzipien wird die Personalität des Menschen hervorgehoben, die ihrerseits die soziale Gerechtigkeit als unbe-dingten Grundsatz menschlicher Verantwortung festlegt. Die Gerechtigkeitsforde-rung erhält nach verschiedenen Seiten ihre Begründung: in biblischer, philosophie-geschichtlicher und aktuell-sozialethischer Hinsicht, ihre praktische Begrenztheit in der Gesellschaftsgestaltung miteingeschlossen. Als konkretisierende Sozialprin-zipien werden herausgestellt: Solidarität, Subsidiarität und Nachhaltigkeit.

Das Solidaritätsprinzip wird von den Verf. als ergänzendes neuzeitliches „Aufbau-prinzip einer gerechten Gesellschaft“ verstanden (174). Zwischen diesem Prinzip und der Gerechtigkeitsauffassung bestehe insofern ein komplementärer Zusam-menhang, als es beiden Ansätzen um das Gelingen von personal-menschlichem Dasein in der Gegenwart geht. Der Gerechtigkeit als universalem Prinzip ist die Solidarität untergeordnet; sie sei für die Verwirklichung freiheitlicher Personwürde in gesellschaftlichen Solidargebilden unverzichtbar. Als spezifische „Koordinati-onsform sozialen Handelns“ ist demnach Solidarität vor der Gefahr eines Grup-penegoismus ebenso zu schützen wie vor der Gefahr der Gleichschaltung. Ihre aktuelle gesellschaftliche Bedeutung hänge mit der sozialen Veranlagung des Menschen zusammen, die sein Mitsein als Vorgabe seiner eigenen personalen Entwicklung auf der Grundlage sozialer und gesellschaftlicher Bezüge zur Voraus-setzung hat.

Da die leistungsgemeinschaftlichen Gebilde im Rahmen des Vergesellschaftungs-prozesses und gerechter Gesellschaftsgestaltung auch die Anliegen zukünftiger Generationen und die damit verbundenen ökologischen Sachnotwendigkeiten zu berücksichtigen haben, wird hier im Lehrbuch das Gemeinwohl als „Wohl des Ganzen“ in den Blick genommen (179f). Ein Vergleich mit der Gemeinwohlphilo-sophie der traditionellen katholischen Soziallehre ist aufschlußreich: Für das Ge-meinwohl eben dieser Lehre ist das Denken vom Ganzen her kennzeichnend, inso-fern der Gemeinwohlbegriff in seinem vollen Verständnis als bestimmendes Ziel, als entscheidendes Ordnungsprinzip und als überindividueller Sozialwert aller gesellschaftlichen Ordnungsprobleme verstanden wird. Als Wesensform und als Einheits- und Gestaltungsprinzip der Gesellschaft erweist sich das Gemeinwohl sowohl als Eigenwert (Gemeingut) wie auch als Dienstwert, als konstitutives Ele-ment jeglicher Vergesellschaftung.

Angelpunkte dieses Gemeinwohl-Verständnisses sind demnach die Wertfülle, der Ganzheitscharakter und der analoge Sinngehalt. Letzterer faßt als solcher das Ei-genwohl wie auch die Verschiedenheit aller zu einer zeitbedingten „verhältnismä-ßigen“, also analogen Gemeinsamkeit zusammen. Er gilt als die Wesensmitte der Gemeinwohlethik. Im Unterschied zu dieser Gemeinwohlauffassung, die breiten Raum einnimmt bei Messner, Welty und Utz, wird im Lehrbuch das Gemeinwohl-Problem lediglich als „Unterpunkt des Solidaritätsprinzips“, nicht jedoch als Sozi-alprinzip eingestuft und „im Sinne eines Exkurses ... abgehandelt“ (179 A.96).

Wie das Solidaritätsprinzip dient auch das Subsidiaritätsprinzip der Entfaltung des Menschen als Person innerhalb der dynamischen Gesellschaft. Der Subsidiarität wird im Lehrbuch die vermittelnde Funktion eines „Brückenprinzips“ (181f) zwi-schen Individualität und Sozialität zugeteilt, das der Pluriformität personaler Initia-tiven durch strukturelle Vielfalt gerecht wird. Insofern hat es als Baugesetz der sich von unten her aufbauenden produktiven Industriegesellschaft allseitige Anerken-nung gefunden. Prägend für subsidiäres Politikverständnis ist die Kompetenzzutei-lung, insofern der Einzelmensch bzw. die kleinere Gemeinschaft als entscheiden-der Bezugspunkt gesellschaftlichen Handelns gewertet wird. Er ist gegen Anma-ßung von oben abzusichern, auch gegenüber dem Staat. Dieser „grundsätzliche Kompetenzvorrang“ untergeordneter Einheiten entgeht nach dem Lehrbuch nur dann einer einseitig individualistischen Interpretation im Sinne eines emanzipatori-schen Selbstverwirklichungsideals und als „Abwehr gegen soziale Bindungen“ (85), wenn die universelle Solidarität beachtet wird, die menschliche Individualität und Sozialität gleichermaßen ernst nimmt. Abschließend wird zusammengefaßt festgestellt, daß in der kirchlichen Soziallehre die Subsidiarität als soziales Struk-turaufbauprinzip „Richtliniencharakter“ hat; daß sie für die Rechtsprechung „all-gemeines Rechtsprinzip“ ist in der Grundausrichtung gesellschaftlichen Handelns mit ständigem Abwägungsgebot (186).

Als drittes Sozialprinzip wird vom Lehrbuch die Nachhaltigkeit in die christliche Soziallehre neu eingeführt. Von der Wortbedeutung her handelt es sich bei der Nachhaltigkeit, wie die Verf. zugeben, um „ein allgemeines Wort ohne große Randschärfen“ mit einer „nahezu inflationären Verwendung“ (189); also um ein verbreitetes Modewort. Man bemüht sich daher intensiv, diesen Begriff nach Maß-gabe eines Sozialprinzips inhaltlich aufzufüllen. Nachhaltigkeit habe „den Status eines Prinzips, d. h. sie ist ein allgemeiner regulativer Grundsatz, der orientierend zur Gesellschaftsgestaltung herangeführt wird“ (191), aus dem sich aber keine konkreten Handlungskonzepte deduzieren lassen (191).

Man sieht sich durch eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz (1998) bestätigt, wonach die christliche Soziallehre mehr als bisher das Bewußtsein von der Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik wecken müsse, um so ihrer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen gerecht werden zu können. Eben dies wolle der Leitbegriff einer nachhaltigen, d. h. dauer-haft umweltgerechten Entwicklung zum Ausdruck bringen (193). Das gelte auch für die Kirche, die aufgefordert wird, sich an der zukunftsfähigen Entwicklung zu beteiligen. Sie erweise sich als ein „zentraler Träger der Schöpfungsgestaltung und -bewahrung“ (353). Sie leiste damit „einen wesentlichen Beitrag zum Ethos einer nachhaltig ökologisch orientierten Humanität“ (354). Ob sich dieses „noch recht neuartige Prinzip“ wird durchsetzen können, bleibt abzuwarten. Seine Einführung in die christliche Sozialethik sei keineswegs selbstverständlich, so die Verf., da doch der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen sich auch über die traditionellen Sozialprinzipien legitimieren lasse (191). Die Frage liegt nahe: Warum dann der Aufwand mit der Einführung eines neuen Prinzips?

Im Grunde handelt es sich bei der Nachhaltigkeit „als dauerhaft umweltgerechter“ Denkweise nicht um ein soziales Prinzip, sondern um eine soziale Konsequenz. Sie ergibt sich aus den sozialethischen Voraussetzungen der Soziallehre, die selbstver-ständlich ebenfalls auf „zukunftgerechten Fortschritt“ mit Hilfe der verschiedenen „vernetzten“ Gestaltungskreise gerichtet sind. Gegen den prinzipiellen Gebrauch der „Nachhaltigkeit“ spricht zudem der allgemeine Charakter dieses Wortes, der „sich durch eine gewisse Unschärfe auszeichnet“ und sich damit einer „allgemein verbindlichen Definition entzieht“(189). Daraus erklärt sich seine „seither nahezu inflationäre Verwendung“ als „Schlagwort“, das „von jedermann in Anspruch genommen und ausgelegt wird“ (189).

Teil IV befasst sich mit „Ausgewählten Handlungsfeldern der christlichen Sozial-ethik“ und bietet damit „Eine Bestandsaufnahme sozialethischer Anwendungsbe-reiche“ im Sinne einer aktuellen Sozialethik. Da sich nach Meinung der Verf. christliche Sozialethik nicht mit der Darstellung und Begründung ihrer Prinzipien zufrieden geben kann, sondern sie „anhand konkreter Gesellschaftssituationen“ auch vermitteln muß, werden hier insgesamt sechs ausgewählte Handlungsfelder analysiert, nämlich: politische Ethik, Rechtsethik, Wirtschaftsethik, Technikethik und Medienethik. Politische Ethik: Sie gehört traditionell zu den Themen christli-cher Ethik, was durch biblische und lehramtliche Hinweise bestätigt wird. Auf-schlußreich ist die Erläuterung politischer Grundbegriffe wie: politische Gerech-tigkeit, Staat, Demokratie, Menschenrechte, Frieden, Gesellschaft und Staat, Fami-lie; mit einem abschließenden Blick auf das Globalisierungszeitalter. Rechtsethik : Aktuelle Verhältnisbestimmung über Recht und Ethik; Maßstab des Rechtes; Rechtspositivismus und Naturrecht; biblische und lehramtliche Gesichtspunkte in der Rechtsethik; Gerechtigkeit als Leitkategorie in der kirchlichen Soziallehre und in der Rechtswissenschaft; christlich motivierte Rechtsethik in Handlungsfeldern: Menschenrechte, Asylrecht, Strafrecht, Natur im Recht. Wirtschaftsethik: Span-nungsverhältnis zwischen Ethik und Wirtschaft, dazu lehramtliche und biblische Hinweise; Schlüsselbegriffe der Wirtschaftsethik: Arbeit, Eigentum, Verteilung; Ansätze und zukünftige Bewährungsfelder der Wirtschaftsethik. Umweltethik: Ökologie als zentrales sozialethisches Problem; kirchliche, biblische und schöp-fungstheologische Gesichtspunkte der Umweltproblematik; Begründungsmodelle moderner Umweltethik; umweltethische Schlüsselbegriffe: Verantwortung, Ver-netzung, Nachhaltigkeit, gesellschaftliche und kirchliche Bewährungsfelder. Tech-nikethik: Technikproblematik in sozialethischer, biblischer und kirchlicher Sicht; Technikethik und Verantwortung; Technikethik als Berufs-, Organisationen- und Institutionenethik; Technikbewertung und -gestaltung als gesellschaftliche Aufga-be. Medienethik: Medien in sozialethischer und lehramtlicher Sicht; Zentralbegrif-fe der Medienethik: Verantwortung, Kommunikation, Wahrheit; Systematik und Zukunft der Medienethik; der Mensch und plurale Medienethik. Zukünftige Her-ausforderungen der christlichen Sozialethik: Im Globalisierungszeitalter und auf dem Weg zu einer ökumenischen Sozialethik.

PS: Im Falle einer Neuauflage des Buches ist dringend ein Sach- und ein Perso-nenverzeichnis zu empfehlen.

Prof. Dr. Edgar Nawroth OP, langjähriger Schriftleiter dieser Zeitschrift, lehrte Christliche Sozialwissenschaft an der Theologischen Fakultät Trier.

Inhalt vor

Nr. 4/2004 August