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Jahrgang 56
Nr. 2/2002 April
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| DIE NEUE ORDNUNG | ||||
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Ursula Nothelle Wildfeuer
Der Streit um die Soziale Marktwirtschaft Ist die Soziale Marktwirtschaft, das Wirtschaftsmodell Ludwig Erhards aus der Zeit des Wirtschaftswunders, zukunftstauglich? Tauglich für das 21. Jahrhundert, das mit einer großen Zahl neuer Probleme für die Wirtschafts- und Sozialpolitik aufwartet? Unter dem Eindruck der unaufhaltsam und meist prima vista als be-drohlich wahrgenommenen Globalisierung, der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung sowie unter dem Eindruck der auch immer wieder geäußerten Ängste von Bürgern, wird seit einiger Zeit die Debatte um die Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft geführt und gefragt, ob angesichts all dieser Herausforderungen und der neuen Interdependenzen das Konzept der Sozialen Marktwirt-schaft nicht einen neuen Zuschnitt benötigt. Schon seit einiger Zeit wird diese Frage in der ökonomischen und sozialethi-schen Auseinandersetzung mit den anstehenden gesellschaftlichen, wirtschaftli-chen und sozialen Problemen intensiv behandelt. Den konkreten Anstoß zur politisch-gesellschaftlichen Debatte gaben dann zum einen die parteiübergreifende Initiative neue Soziale Marktwirtschaft mit dem Titel, der in Abwandlung des Erhardschen Titels „Wohlstand für alle“ nun „Chancen für alle“ lautet, zum anderen die Initiative der CDU mit ihrem Diskussionspapier zur neuen Sozialen Marktwirtschaft vom 27. August 2001. Die Initiative „Chancen für alle“ erkennt u. a. auch auf der Basis der fehlenden Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft und der Zustimmung zu ihr in der Bevölkerung die Notwendigkeit zur Diskussi-on und Bewußtseinsbildung. So haben einer Allensbach-Umfrage zufolge bun-desweit nur 43% aller Befragten eine gute Meinung von der Sozialen Marktwirt-schaft. Nur 41% empfinden sie als menschlich, nur 43% als gerecht. Vor allem den Unternehmen begegnen immer mehr Menschen mit Mißtrauen. Auch mit den notwendigen Reformen werden von vorneherein sozialer Kahlschlag und Arbeitsplatzverluste verbunden. Zudem scheint die Soziale Marktwirtschaft, so, wie sie derzeit realiter als Wirt-schafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik betrieben wird, nicht gerüstet zu sein für die entscheidenden Herausforderungen, vor denen sie sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu bewähren hat. Als solche zentralen Herausforderungen sind zu nennen: 1. die Digitalisierung, die den Wandel von der Industrie- zur Informati-ons- und Wissensgesellschaft, zur Medien- und Kommunikationsgesellschaft bedingt; 2. die Globalisierung, die zunehmend auf einen internationalen Ord-nungsrahmen drängt, damit diese Entwicklung nicht auf weltweiter Ebene zu einem Rückfall in den Manchester-Kapitalismus führt; 3. die Individualisierung, die durch Veränderungen in den Wertehierarchien der Bürger fundamentale Konsequenzen für das Arbeits- und Privatleben der Menschen hat und schließ-lich 4. das demographische Problem, das aufgrund der Überalterung der Gesell-schaft u. a. zu fundamentalen Problemen der Sozialversicherungen aufgrund der Konstruktion über den Generationenvertrag führt und auf eine Lösung drängt. Dabei geht es in den folgenden Ausführungen in keiner Weise um Parteipolitik, vielmehr geht es um die Frage nach einer zukunftsfähigen Wirtschaftsordnung prinzipiell. Wenn es sich bei der Sozialen Marktwirtschaft um ein Modell der Wirtschaftsordnung handelt, dessen Grundprinzipien zumindest „einen Komplex von zeit- und raumunabhängigen Regeln (bilden), denen jede marktwirtschaftli-che Politik unterworfen ist“ (Schlecht 2001, 14), dann sind diese unter den ge-wandelten Vorzeichen neu zu bedenken. Die im Folgenden eingenommene sozi-alethische Perspektive analysiert nicht Detailprobleme hinsichtlich ihres Prob-lemlösungswertes, sondern die Grundelemente sollen bedacht werden, um am Ende die Frage beantworten zu können: Brauchen wir tatsächlich für das 21. Jahrhundert eine neue Soziale Marktwirtschaft? 1. These: Freiheit ist der erste Grundwert der Sozialen Marktwirtschaft. Diese ist zutreffend zu bestimmen als die Möglichkeitsbedingung der Realisierung von ökonomischer Freiheit unter den Bedingungen komplexer Wirtschaftsverhältnis-se. Dies muß für jedes Wirtschaftskonzept gelten, das unter dem Markenzeichen „Soziale Marktwirtschaft“ firmiert. Im Verständnis ihrer geistigen Väter war das Konzept der Sozialen Marktwirt-schaft entscheidend dadurch charakterisiert, daß in spezifischer Weise die beiden entscheidenden Grundwerte Freiheit und sozialer Ausgleich resp. soziale Gerechtigkeit und die dem korrespondierenden Strukturelemente Markt und Gemeinwohlautorität miteinander verknüpft wurden: Nach Alfred Müller-Armack, der als Staatssekretär unter dem Wirtschaftsminister Ludwig Erhard zugleich der Namensgeber des Konzepts war, kann der Begriff der Sozialen Marktwirtschaft definiert werden „als eine ordnungspolitische Idee“, „deren Ziel es ist, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden“ (Müller-Armack 1956, 390). Der Begriff der Freiheit, der den grundlegenden Zielwert Sozialer Marktwirtschaft darstellt und durch Markt und Wettbewerb realisiert wird, wird in einer Definition Ludwig Erhards, mit dessen Name das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft weithin verbunden wird, noch einmal vor allem hinsichtlich seiner ethischen Implikationen präzisiert: „Freiheit darf nicht zu einem Götzendienst werden, ohne Verantwortung, ohne Bindung, ohne Wurzeln. Die Verbindung zwischen Freiheit und Verantwortung bedarf vielmehr der Ordnung.“ (Erhard 1961, zit.: nach Schlecht 2001, 18) Und noch einmal Ludwig Erhard: „Der tiefe Sinn der Sozialen Marktwirtschaft liegt darin, das Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem sozialen Ausgleich und der sittlichen Verantwortung jedes Einzelnen dem Ganzen gegenüber zu verbinden.“ (zit. nach: Wünsche 2001, 2) Mit dieser klaren, aus ethischer Perspektive auch konstitutiven Einbindung des Grundwertes Freiheit in die Verantwortung und in die Dimension des Gemein-wohls der Gesellschaft hinein wird deutlich, daß der Terminus „Soziale Markt-wirtschaft“ niemals ein (reines) marktwirtschaftliches Konzept bezeichnet, zu dem wie die Sahne zum Capuccino das soziale Element hinzukommt, das aber auch bei Bedarf wieder weggelassen werden kann. Vielmehr bezeichnet der gesamte Terminus eine Einheit, die niemals nach der einen oder anderen Seite hin beschnitten oder gar aufgelöst werden kann. Der Begriffsbestandteil „Marktwirtschaft“ bezeichnet folglich nicht wie heute, jede Differenzierung außer acht lassend, oftmals provokant behauptet wird einen hemmungslosen Wettbewerb, einen unerbittlichen, nahezu sozialdarwinistischen Ausleseprozess, Kapitalismus pur, soziale Eiszeit. Das System einer sozial verantworteten Marktwirtschaft so formuliert es der gegenwärtige Papst in seiner Sozialenzyklika „Centesimus annus“ ist gerade nicht zu verwechseln mit einem Wirtschaftssystem, das „die absolute Vorherrschaft des Kapitals, des Besitzes der Produktionsmittel und des Bodens über die freie Subjektivität der Arbeit des Menschen festhalten will“ (CA 35,2) und gegen das dann im Namen der Gerechtigkeit anzugehen ist. Wohl aber ist unter Marktwirtschaft das System zu verstehen, „in dem in der Tat die Marktkräfte den Wirtschaftsablauf bestim-men, aber eingebettet in die Spielregeln des Rechtsstaates, mit Gesetzen, die Vertragsfreiheit und Eigentumsrechte garantieren.“ (Issing 2001, 1f) In ganz ähnlicher Weise lehnt Papst Johannes Paul II. in seiner Sozialenzyklika „Centesimus annus“ von 1991eine quasi wertfreie Marktwirtschaft ab, die die wirtschaftliche Freiheit „nicht in eine feste Rechtsordnung“ einbindet. Positiv sieht er allerdings den Kapitalismus, wenn darunter „ein Wirtschaftssystem (ver-standen wird), das die grundlegende und positive Rolle des Unternehmens, des Marktes, des Privateigentums und der daraus folgenden Verantwortung für die Produktionsmittel, der freien Kreativität des Menschen im Bereich der Wirt-schaft anerkennt“ (CA 42,2). Damit ist ganz klar auf die notwendige Ordnungs-struktur der Freiheit verwiesen. Der Grundwert der Freiheit mit seinen ethischen Implikationen der Verantwor-tung und der Gemeinwohlorientierung ist auch der eigentliche Kern der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Debatte. Die anthropologische Problematik wird sehr deutlich, wenn man etwa darauf schaut, wie das CDU-Konzept der neuen Sozialen Marktwirtschaft hier argumentiert: Um diese Freiheit für das 21. Jahrhundert angemessen gestalten zu können, bietet es den Bürgern einen Ver-trag zwischen Bürger und Staat resp. Politik an, der die Bildung der im Papier der CDU so bezeichneten „Wir-Gesellschaft“ anzielt (vgl. CDU 2001, 17). Grundlage dieses Vertrages ist und das ist für die vorliegenden Überlegungen das Entscheidende der „Gedanke der Gegenseitigkeit“ (ebd.) Die Orientierung an diesem Prinzip der Gegenseitigkeit signalisiert nun aber recht deutlich eine Reduzierung der anthropologischen und ethischen Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft, wird hier doch offensichtlich nicht mehr auf das Verhältnis von Freiheit und Verantwortung, von Einzelwohl und Gemeinwohl rekurriert, son-dern ausschließlich ein Konzept des „do ut des“ proklamiert. Die Ordnung der Freiheit ist offensichtlich nur eine pragmatische Frage angemessen zu gestalten-der Verträge, liegt aber nicht länger in der ethischen Konzeption von Freiheit selbst. Nicht mehr der Staat als Garant des Gemeinwohls und der Bürger als Träger des Gemeinsinns kommen in den Blick, sondern vielmehr beide nur noch als Partner eines Vertrags, in dem es um Verkehrsgerechtigkeit, um das formale Einhalten von Regeln und Gesetzen zu tun ist. (Vgl. Blüm 2001, 12) 2. These: Das Prinzip „Markt“ ist ein ökonomisches, kein gesellschaftliches Strukturprinzip. Als solches ist es die notwendige Konsequenz der Realisierung von ökonomischer Freiheit, die ihre Grenze findet an den gleichberechtigten Ansprüchen des sozialen Ausgleichs und der Würde des Menschen. Das Verständnis von Marktwirtschaft, das dem Konzept der Sozialen Marktwirt-schaft zugrunde liegt, geht zunächst von der Erkenntnis aus, daß das primäre Ziel jedes Wirtschaftens, nämlich die optimale Güterversorgung aller Menschen, nur zu realisieren ist durch die Freiheit der Wirtschaftssubjekte, durch ihre ökonomi-sche Kreativität. Das Konzept basiert auf dem Grundsatz, daß alle Menschen aufgrund ihrer unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten verpflichtet sind, aber auch die Fähigkeit haben, einen Beitrag zu dieser optimalen Güterversor-gung zu leisten. Mit dieser Betonung von Freiheit und Individualität, aber auch von Rechten und Pflichten jedes Einzelnen erweist sich das christlich-abendländische Menschenbild mit seinem Verständnis vom Menschen als Person als bleibendes Fundament des Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft. Aus dieser anthropologischen Grundlage kann man mit Recht die Schlußfolge-rung ziehen, daß die Soziale Marktwirtschaft von der „grundsätzliche(n) Zu-stimmung zur privatwirtschaftlichen Ordnung und zum Leistungswettbewerb“ (Stegmann 1999, 700) lebt. Der Markt „als Ort des Tausches von miteinander konkurrierenden Wettbewerbern“ (Roos 1997b, 43) ist somit mit seinem ent-scheidenden Motor, dem Wettbewerb, in der Konzeption der Sozialen Markt-wirtschaft eines der beiden unverzichtbaren Strukturelemente. Dabei gilt es allerdings, sich unterschiedlichen Gefahren zu widersetzen, die in der gegenwärtigen Gesellschaft zunehmend virulent werden: Zum einen, daß die Forderung nach immer mehr Markt vergessen läßt, daß der Markt analog zur Freiheit einer entsprechenden Ordnung und des sozialen Ausgleichs als Gegen-pol bedarf. Gerade die Erkenntnis, daß nicht der Markt allein in der Lage ist, soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen, ist es, was die Soziale Marktwirtschaft vom marktwirtschaftlichen Konzept klassisch-liberaler Prägung unterscheidet. Zum anderen ist eine zweite Gefahr, daß die Ökonomie das entscheidende, wenn nicht sogar das einzige Leitsystem der modernen Gesellschaft wird (vgl. Höhn 2000, 419). Es scheint so, als ginge man fasziniert von der „Effizienzlogik von Markt und Wettbewerb“ und nach dem Wegfall des ideologischen Gegenparts heute zunehmend dazu über, „auch andere Bereiche des sozialen Lebens dem Markt als Regulierungsprinzip zu öffnen und auf sein zentrales Instrument, den Wettbewerb, zu setzen.“ (Ebd., 421) Dieses Problem erkennt der ehemalige Arbeits- und Sozialminister und das „soziale Gewissen“ der C-Parteien Norbert Blüm im Konzept der neuen Sozialen Marktwirtschaft und formuliert vor diesem Hintergrund sehr deutliche Kritik, wirft er doch der Politik vor, sich um die Fra-ge nach dem Menschen „gedrückt“ zu haben. „Als Nutzenmaximierer und Kal-kulierer seiner Vorteile“, was soviel heißt wie als purer Marktteilnehmer „ist der Mensch unzureichend beschrieben. Einer christlichen Partei“, so formuliert er weiter, „stünde es gut an, dem Imperialismus der Verwirtschaftung des Lebens die Grenzen in der Würde des Menschen zu setzen. Die Würde entspringt kei-nem Vertrag, sondern ist gottgegeben.“ (Blüm 2001, 12) Schließlich ist natürlich drittens zumindest im Sinne eines Gegengewichts genauso darauf aufmerksam zu machen, daß aus der Perspektive einer christli-chen Sozialethik es theologisch nicht sinnvoll und politisch nicht ratsam ist, mit einer naiv biblisch-prophetisch motivierten Total-Kritik (vgl. Höhn 2000, 418) „die Größen Markt und Mammon zu dämonisieren, auch wenn es richtig ist, jene zu kritisieren, die sie vergöttern.“ (ebd.) Prinzipiell ist also auch aus der Perspektive christlicher Ethik ein marktwirt-schaftliches Modell zustimmungsfähig, unter der Kondition, daß der Markt „von den sozialen Kräften und vom Staat in angemessener Weise kontrolliert werde, um die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Gesellschaft zu gewährleisten.“ (CA 35,2) Der Markt ist „jener Ort sozialer Interaktion, auf dem sich unter den (idealen) Bedingungen eines für alle offenen, rechtlich verfaßten Wettbewerbs der Tauschwert der von jedem einzelnen bereitgestellten wirtschaftlichen Güter und Dienst-leistungen für die jeweils anderen zeigt. Hier setzt der einzelne seine wirtschaft-liche Leistung dem vergleichenden Urteil seiner Mitmenschen aus.“ (Roos 1997b, 44) Damit ist der Markt auch der Ort, der notwendig ist, um zentrale Grundrechte des Menschen wie etwa das der freien Wahl des Berufs, des Ar-beitsplatzes und des selbstverantwortlichen Umgangs mit Eigentum realisieren zu können. Folglich muß man aus der Perspektive der Sozialethik sogar nicht nur formulieren, daß die Institution des Marktes prinzipiell zustimmungsfähig ist, sondern vielmehr, daß sie eine notwendige Institution und Konsequenz ist zur Realisierung von Freiheit als einer Grunddimension menschlichen Lebens. Sie erweist sich zur Realisierung konkreter Freiheit mithin als wirtschaftliches Kor-relat der Demokratie (vgl. Roos 1997b, 44) 3. These: Die Soziale Marktwirtschaft ist einer Kultur der Selbständigkeit ver-pflichtet. Sie hat sie zur Voraussetzung und soll sie gleichzeitig befördern. Ihre Ausprägung hat Maß zu nehmen an dem Prinzip der Subsidiarität und muß ori-entiert bleiben am Grundwert der sozialen Gerechtigkeit im Sinne der Beteili-gungsgerechtigkeit. Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, daß ein überregulierender Staat die Entfal-tung wirtschaftliche Freiheit und das Ergreifen unternehmerischer Initiative unterdrückt, wird die heute allenthalben laut werdende Forderung nach „weniger Staat und mehr Markt“ verständlich und richtig. Dies widerspricht auch nicht notwendig der oben ausgesprochenen Warnung vor einer Ideologisierung des Marktes, geht es doch hier nur um den klar umgrenzten Bereich ökonomischer Aktivitäten und deren Gestaltung. Ein schlanker und hinsichtlich seiner Befug-nisse und Eingriffsmöglichkeiten reduzierter Staat wird dann auch in weitaus stärkerem Maße der subsidiären Funktion gerecht, die ihm ursprünglich zu-kommt. Die im Konzept einer neuen Sozialen Marktwirtschaft geforderte „neue Kultur der Selbstständigkeit“ findet im Subsidiaritätsprinzip ihre eigentliche sozialethische Begründung. Das Subsidiaritätsprinzip impliziert sowohl die Komponente der subsidiären Kompetenz mit der Betonung der Eigenverantwortung als auch die der subsidiä-ren Assistenz mit der Betonung der Hilfe zur Selbsthilfe. Vor diesem Hinter-grund sind nun wichtige Differenzierungen vorzunehmen: Auf der einen Seite ist damit offenkundig, daß die Entwicklung einer „Kultur der Selbstständigkeit“ nicht wie oftmals gefürchtet oder behauptet die Aufgabe der gesellschaftli-chen Solidarität bedeutet, sondern vielmehr auf eine stärkere „Bedürfnisorientie-rung und Zielgenauigkeit“ (Kersting 2000, 15) gesellschaftlicher und staatlicher Unterstützung abzielt. Auf der anderen Seite ergibt sich im Hinblick auf die Aufgabe der Gesellschaft und des politischen Handelns aus dem Subsidiaritätsprinzip ganz klar, daß es gerade nicht wie eine weit verbreitete Mentalität noch immer meint , darum geht, alle Bürger zu versorgen, sondern vielmehr alle zu befähigen, sich an die-sem wirtschaftlichen Prozeß zu beteiligen, also eigenverantwortlich zu handeln und Verantwortung für andere zu übernehmen. Damit ist offenkundig, daß die in der neuen Sozialen Marktwirtschaft angezielte Kultur der Selbständigkeit keine ganz neue Dimension darstellt, wohl aber eine qualitativ höchst bedeutsame Dimension wieder bewußt macht und erneut ins Spiel bringt, die anknüpfen kann an der Tatsache, daß bereits bei Ludwig Erhard im klassischen Konzept der Sozialen Marktwirtschaft klar war, „daß Unternehmen und Selbstständige das Rückgrat der Sozialen Marktwirtschaft bilden.“ (Schlecht 2001, 50) Soziale Gerechtigkeit als Beteiligungsgerechtigkeit, als wie neuere kirchliche Dokumente es formulieren partizipative Gerechtigkeit kommt damit in den Blick. Soziale Gerechtigkeit, neben der Freiheit die zweite Säule der Sozialen Marktwirtschaft, meint eben nicht vorrangig die durch den Staat geleistete und gewährleistete möglichst weitgehende ökonomische Gleichheit und Absicherung aller Bürger. Vielmehr handelt es sich um die zentrale Aufgabe einer jeden poli-tischen Gemeinschaft, „die es mit der Menschenwürde sowie mit den Freiheits-rechten und Mitwirkungsrechten ernst meint“, „sich auch um jene generell gülti-gen empirischen Voraussetzungen (zu) kümmern, ohne die man ein menschen-würdiges Leben gar nicht führen und ohne die man seine Freiheits- und Mitwir-kungsrechte überhaupt nicht oder nur erschwert realisieren kann.“ (Baumgartner u. Wildfeuer 2001, 37 f) Daß hierin auch letztlich die entscheidende Begründung des Sozialstaates liegt, sei an dieser Stelle nur erwähnt. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für den Staat die Notwendigkeit, Strukturen und Anreizsysteme zu schaffen, in denen Solidarität und Eigenverantwortung sich entfalten können. Vorrangige Aufgabe des Staates ist es also, ein „Klima“ zu schaffen, das positiv und entwicklungsfördernd ist. Der Unternehmergeist muß durch derartige Anreize geweckt und die Innovationsbereitschaft gefördert werden, denn in erster Linie sind es in einer Sozialen Marktwirtschaft die Unter-nehmer, die die neuen Arbeitsplätze schaffen. Von daher erweist es sich als not-wendig, daß etwa aufgrund von Innovation und technischer Neuerung entstehen-de junge Unternehmen spezielle und unkomplizierte Unterstützung in der Phase der Existenzgründung bekommen sollten. Von staatlicher Seite sollte die Regu-lierungsdichte abgebaut, Überregulierung vermieden werden, ohne daß Stan-dards der Qualität und der Rechtssicherheit leiden oder gar zerstört werden. Gesellschaftliche Verantwortung könnte hier wahrgenommen werden z. B. durch einen entsprechend prüfend-wohlwollenden Umgang der Banken mit der Frage des Risikokapitals oder durch einen Senior-Experten-Service (One-Dollar-Men). Die Priorität des Faktors Wissen, die sich im Laufe der letzten Jahre entwickelt hat wie sich u. a. auch in der Bezeichnung unserer Gesellschaft als „Wissens-gesellschaft“ andeutet wird in Zukunft auch dazu führen, daß jeder in seinem Betrieb sehr viel selbständiger sein wird - auch dies also noch einmal ein Indiz für die sich herausbildende neue Kultur der Eigenständigkeit. Hierin liegt eine große Chance auch für den Mittelstand, der im Wettbewerb gegenüber großen Konglomeraten durchaus Vorteile haben kann. Diese Kultur der Eigenständigkeit wird es nun erneut und dringend notwendig machen, über die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital nachzudenken. Die Sozialpartnerschaft ist aus dieser Perspektive des Arbeitnehmers, der sowohl an der Wohlstandsent-wicklung partizipiert als auch bis zu einem gewissen Umfang die Risiken der Kapitalentwicklung mit trägt, neu zu definieren. 4. These: Soziale Gerechtigkeit resp. sozialer Ausgleich als der zweite Grund-wert im System der Sozialen Marktwirtschaft wird nur dann umfassend Wirklich-keit, wenn im Sinne der Solidarität und der „Option für die Benachteiligten“ auch diejenigen im Blick bleiben, die aus eigenen Stücken am Marktgeschehen kaum, nur schwer oder gar nicht teilnehmen können. Der bereits zu einem Teil näher entfaltete Zielwert der sozialen Gerechtigkeit impliziert als eine weitere, spezifische Intention der Sozialen Marktwirtschaft den solidarischen Ausgleich zwischen allen Bürgern. Die christliche Perspektive mit ihrer „Option für die Benachteiligten“ lenkt den Blick in diesem Zusammen-hang auf die, die aus sehr unterschiedlichen Gründen vom Marktgeschehen weit-gehend ausgegrenzt sind. Die soziale Dimension menschlichen Personseins fin-det in christlicher Perspektive nicht bloß aus Nützlichkeitserwägungen Ein-gang in die Überlegungen. Gerade Instrumentalisierung der sozialen Dimension ist nicht gemeint, der zufolge Solidarität nur dazu diente, zu ermöglichen, die Menschen möglichst leistungsstark am Markt teilnehmen zu lassen. Richtig und umfaßend verstanden, ist die Solidarität vielmehr konstitutiv für das Gelingen menschlichen Lebens überhaupt. Gemäß ihrer Bestimmung ist allen Menschen Anteil an den Gütern der Erde zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, genügt aber die Institution des Marktes mit ihrer Garantie wirtschaftlicher Freiheit, Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit nicht. Ein Blick auf die „Markt-schwachen“ und „Marktpassiven“, also auf die, die noch nicht, nicht mehr oder überhaupt nicht am Markt teilnehmen können, macht eine wesentliche Implikati-on des hier angesprochenen Prinzips der Solidarität deutlich: nicht einfachhin völlige Nivellierung ist in der gegenwärtigen Situation der Sozialstaatsdebatte angesagt, sondern die Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und tatsächliche Leistung der Marktaktiven ist notwendig, damit Solidarität realisiert werden kann. Zunächst müssen die Leistungsfähigen etwas leisten und auch leisten dür-fen, damit dann diejenigen, die auf die Solidarität und Unterstützung angewiesen sind, die Hilfe (als Hilfe zur Selbsthilfe) auch in Anspruch nehmen können. Wenn hier die Rede ist von den Marktpassiven, so sind und das erweist sich auch als zentrales Anliegen der Konzeption der neuen Sozialen Marktwirtschaft vor allem auch die in den Blick zu nehmen, die notgedrungen, aufgrund feh-lender Arbeitsplätze und daraus folgend aufgrund der fehlenden materiellen Möglichkeiten der Partizipation, zur Marktpassivität verurteilt sind. Somit meint der solidarische Ausgleich im Blick auf die Herausforderung der Massenarbeits-losigkeit auch speziell den Ausgleich zwischen Arbeitsplatzbesitzern und Ar-beitslosen (vgl. Roos 1997b, 45). Der Staat ist nicht der erste Adressat, wenn es um die Frage nach Einrichtung neuer Arbeitsplätze geht. Vielmehr bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Initiative und Bereitschaft, durch die Errichtung neuer Beteiligungsmöglichkeiten auch soziale Gerechtigkeit zu schaffen. 5. These: Der Sozialstaat ist Ausdruck einer Kultur der Solidarität und Subsidia-rität und muß unter dem Druck der sichtbar gewordenen materiellen und morali-schen Begrenzungen in diesem Sinne weder ab- noch einfachhin umgebaut, son-dern neu bestimmt werden. Im Kontext des sozialen Ausgleichs ist das Konzept des Sozialstaates zu beden-ken, ist es doch konstitutiv mit der Soziale Marktwirtschaft verbunden. Wilhelm Röpke und auch Ludwig Erhard gingen von einer Legitimation und Konzeption des Sozialstaates aus, die in ihm in der Tat eher eine Erste-Hilfe-Station zur Notlinderung sahen, wohingegen man ihn sozialethisch-systematisch nicht als möglichst durch „Wohlstand für alle“ zu überwindende Institution, sondern als Ausdruck einer Kultur der Solidarität versteht. (Vgl. Spieker 1993, ferner Nothel-le-Wildfeuer 1999, 250-262.) Daß der Sozialstaat an seine finanziellen Grenzen gekommen ist und daß folglich die dringende Notwendigkeit besteht, ihn zu reformieren, ist hinlänglich Gegenstand politischer und auch sozialethischer Erörterungen gewesen. Eine entschei-dende Ursache für diese Entwicklung ist die weit verbreitete Mentalität, in jeder Lebenslage und bei allen Problemen sofort nach „Vater Staat“ zu rufen, den Sozialstaat also zu einem ausufernden Wohlfahrts- oder Fürsorgestaat werden zu lassen, der aber Freiheit und Selbstverantwortlichkeit des Menschen in keiner Weise mehr gerecht wird und auf eine entmündigende und letztlich freiheitsbe-raubende Wirkung soziale Gerechtigkeit realisiert. Damit wird zugleich deutlich, daß der Sozialstaat auch an seine moralischen Grenzen gekommen ist: Wer in jeder intendierten Maßnahme zur Verhinderung von Mißbrauch sozialstaatlicher Unterstützung und zur Verbesserung der Zielgenauigkeit Herzlosigkeit und Mit-leidslosigkeit wittert, begeht einen „effektvollen Kategorienfehler. Der Kritiker einer expansiven Wohlfahrtspolitik ist genauso wenig dem mitleidlosen Leviten und Kaufmann gleichzusetzen, der mit abgewandtem Gesicht an dem Ausge-raubten und Geschundenen im Straßengraben vorübergeht, wie der wohlfahrts-staatliche Maximalist als guter Samariter gelten kann.“ (Kersting, 249) Zwar spielt das Solidaritätsprinzip eine wichtige, unverzichtbare Rolle für den Entstehungs- und Begründungszusammenhang des Sozialstaats, aber wird es isoliert und ausschließlich herangezogen, so führt das notwendig zu Mißbrauch und Aushöhlung des Sozialstaats. Des Menschen würdig ist nur ein Verständnis sozialer Gerechtigkeit, das zugleich seine Freiheit respektiert und einfordert, und damit also auch seine Selbstverantwortung und die der kleinen Gemeinschaften innerhalb der Gesellschaft ernstnimmt und beansprucht. Das Solidaritätsprinzip und damit unterscheidet sich dieses Konzept auf der Basis des christlichen Men-schenbildes sehr deutlich von anderen Deutungen wird mithin nur durch das Subsidiaritätsprinzip richtig interpretiert; der wohlverstandene, subsidiäre Sozi-alstaat ist mithin notwendig angewiesen auf den einzelnen Menschen und die kleineren Einheiten, die ihre Freiheit wahrnehmen, Verantwortung ausüben, Initiativen, Anstrengungen und Leistungen einbringen. Damit ist dieser Sozial-staat dann auch das Ergebnis bewußter und verantworteter Solidarität. Im Blick auf die Frage nach der Zukunft des Sozialstaates macht eine Rückbe-sinnung auf dessen subsidiäre Struktur deutlich, daß es also auf der einen Seite nicht einfach um einen mehr oder minder deutlichen Abbau des Sozialstaates geht, auf der anderen Seite aber auch nicht um eine neu vorzunehmende Vertei-lung des für sozialstaatliche Maßnahmen ausreichend vorhandenen Geldes. Vielmehr geht es darum, die Reproduktionsfähigkeit des Solidarsystems zu er-halten. Mit dem Bezug auf das Personprinzip liegt ein unverzichtbarere Maßstab vor, aufgrund dessen im Blick auf die Leistungen des Sozialstaats differenziert über Solidarleistungen entschieden werden kann: 1. Welche Solidarleistungen sind um der Würde und der damit zusammenhän-genden sozialen Rechte willen unverzichtbar, hier sind als Beispiele zuerst die Sozialhilfe als Sicherung eines Lebens oberhalb des Existenzminimums zu nen-nen, ferner die fünf Säulen der Sozialversicherung, aber auch etwa zahlreiche familienpolitische Maßnahmen. 2. Welche zusätzlichen Solidarleistungen sind von der sozialen Gerechtigkeit her gefordert? Auch hier ist der Bereich der Familie in den Blick zu nehmen, verwie-sen sei hier nur auf die Frage nach dem Familienlasten- resp. -leistungsausgleich, nach der steuerlichen Entlastung für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erziehung und Betreuung von Kindern entstehen etc. 3. ist schließlich zu fragen, welche bisherigen Leistungen des Sozialstaates sind (zumindest teilweise) durch zumutbare Eigenleistungen zu ersetzen? (vgl. Roos 1997a, 90) Dabei geht es nicht um einen Abbau der bisherigen sozialen Sicher-heit, basierend auf einem Ethos des Verzichts, das den Bürgern näher gebracht werden muß, sondern darum, Reformen so zu konzipieren, daß sie bereits auf den ersten Blick für alle Beteiligten Vorteile bringen und folglich Anreize zur Mitarbeit an der Reform und zur Übernahme eigener Verantwortung setzen. Im Bereich der Kranken- und Rentenversicherung könnte etwa über eine (einkom-mensabhängige) private Versicherungslösung nachgedacht werden, die den Ar-beitgeber entlasten würde und dem Arbeitnehmer eine eigene Entscheidung über die Ausgestaltung des Teils der Versorgung in Krankheit oder Alter jenseits der Grundversorgung ermöglichen würde. Der Grundsatz müßte hier lauten: Von der Pflichtversicherung zur Versicherungspflicht (ähnlich der PKW-Versicherung), denn aufgrund der Verpflichtung würden die Bürger zur Kosteneffizienz erzogen und durch den Wettbewerb würden bürgernahe Lösungen gefunden werden müs-sen und können. (vgl. Starbatty 2000) In der Konzeption der neuen Sozialen Marktwirtschaft ist es ein klares, sogar absolute Priorität genießendes Ziel, Eigenverantwortung und -initiative zu stär-ken. Aus dem Grund findet sich auch das Erhard-Zitat als Motto allen Ausfüh-rungen vorangestellt: „Ich will mich aus eigener Kraft bewahren. Ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, will für mein Schicksal verantwortlich sein. Sorge Du, Staat, dafür, daß ich dazu in der Lage bin.“ Wenn mit dem letzten Teil des Mottos Staat und Gesellschaft in die Solidaritäts- und Gemeinwohlpflicht genommen und zugleich deren angemessener Rahmen gekennzeichnet sein sol-len, dann kann man auch aus sozialethischer Perspektive zustimmen, ansonsten aber würde man doch Norbert Blüm vertrauen können, der sagt, er kenne „(v)on Ludwig Erhard ... bessere Sätze als die, welche zum Leitmotiv der neuen Sozia-len Marktwirtschaft ausgesucht wurden.“ (Blüm 2001) 6. These: Die Stärkung und Förderung der Zivilgesellschaft erscheint in der gegenwärtigen wie zukünftigen Situation als eines der angemessensten Mittel, um die Soziale Marktwirtschaft sowohl im Sinne ihrer basalen Prinzipien zu erneuern als auch mit Blick auf die neuen Herausforderungen für die Bewährung im 21. Jahrhundert „fit“ zu machen. Brauchen wir für das 21. Jahrhundert eine neue Soziale Marktwirtschaft? Wir brauchen eine erneuerte Soziale Marktwirtschaft. Die Grundelemente der Sozia-len Marktwirtschaft haben sich in der Tat als raum- und zeitunabhängig erwie-sen, gleichwohl sich angesichts der konstatierten Fehlentwicklungen, die sich im Vergleich mit dem ursprünglichen Konzept im Verlauf der letzten Jahrzehnte herauskristallisiert haben unter doppelter Rücksicht eine Erneuerung als not-wendig darstellt: Zum einen im Sinne einer Rückkehr zu den Wurzeln des Kon-zepts der Sozialen Marktwirtschaft, von denen her viele gegenwärtige Forderun-gen (wie z. B. die der Kultur der Selbstständigkeit, die des Gemeinsinns, der Verantwortung für das Gemeinwohl etc.) angegangen werden können. Zum anderen gilt es natürlich angesichts des fundamentalen Wandelns, der unsere Ge-genwart kennzeichnet, die Soziale Marktwirtschaft an die neuen Bedingungen anzupassen, sie im Kontext der anstehenden Herausforderungen adäquat zu ver-orten. Die Soziale Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts bedarf zur Realisierung von Freiheit und sozialer Gerechtigkeit notwendig der Zivilgesellschaft, denn soziale Gerechtigkeit in der Praxis bedeutet so formuliert es etwa der amerikanische Theologe und Sozialwissenschaftler Michael Novak nicht, den Staat noch mehr auszuweiten; im Gegenteil, es bedeutet, die Zivilgesellschaft zu stärken, d. h. die Freiheit und Verantwortung der Bürger ernst zu nehmen und zu aktivieren. Ge-fordert als Anstrengung aller ist folglich eine erneuerte Sozialkultur: Im Blick ist hierbei vor allem die Vielzahl an gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen, die einen eigenständigen Beitrag zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wohlfahrt leisten können. Hierzu gehören in erster Linie die Familien, aber auch gemein-nützige Einrichtungen etc. wie etwa Kirchen und Vereine, und Formen wechsel-seitiger Hilfe. Gefordert sind klare Regelungen der Verantwortlichkeiten, die, entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip auf der untersten, im Einzelfall adäqua-ten Ebene angesiedelt sind. Damit ist wiederum mehr Bürgernähe, mehr Zivil-courage und mehr bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt möglich. Die größere Nähe etwa auch der Erwerbsarbeit zu überschaubaren Lebensräumen, die Verankerung in einer „Heimat“ sind die notwendige Kehrseite der Globali-sierung der Wirtschaftsordnung. Zudem trägt die Zivilgesellschaft dazu bei, eine Entwicklung vom Wohlfahrts-staat zum zivilgesellschaftlich verantworteten Sozialstaat zu initiieren (vgl. Not-helle-Wildfeuer 2000): Denn nicht länger darf der Staat in sozialethisch unver-antwortbarer Weise der allein verantwortliche Akteur bei der Realisierung sozia-ler Gerechtigkeit sein, sondern vorrangig sollen dazu die humanen Ressourcen der Gesellschaft optimal gefördert und genutzt werden. Diesem Sozialkapital muß mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung geschenkt werden, die Ressourcen der Gesellschaft müssen mobilisiert und aktiviert werden, um dann wirklich die öffentlichen Angelegenheiten zurückzuführen aus der Hand des Staates in die vielfältigen Hände der Gesellschaft. Das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft rechnet von seinen Anfängen an nicht mit einer Hochleistungsmoral einiger weniger Bürger, sondern in Konsequenz des christlichen Menschenbildes und im Wissen um die Fehlbarkeit des Men-schen und um seine Möglichkeit, im Gebrauch der Freiheit auch zu scheitern mit einer gesunden Portion Eigennutz, der ja auch allererst der Motor jedweden marktwirtschaftlichen Handelns ist. Um die optimale Güterversorgung für alle Menschen erreichen zu können, bedarf es also notwendig der entsprechenden Institutionen, die den Erfolg des wirtschaftlichen Handelns nicht koppeln an moralische Motive einzelner, sondern Anreize schaffen, die vorteilhafte Resulta-te für jeden in Aussicht stellen, so daß „auf die bereitwillige Mitarbeit aller ge-rechnet werden (kann).“ (Böhr 2000). Zugleich aber bedarf es eines subsidiär-solidarischen, gemeinwohlorientierten Ethos aller Gesellschaftsmitglieder, um nicht die Institutionen und ihre Regelungen egoistisch zu unterlaufen und auszu-höhlen. Literatur Baumgartner, H. M. u. Wildfeuer, A. G. (2001): Freiheit und soziale Gerechtigkeit: Die Verantwortung des Staates für Bildung und Erziehung, in: S. S. f. Kultus (Hrsg.), Nachdenken über Schule, Dresden, 33-57. Blüm, N. (2001): Mehr Obst, weniger Äpfel?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 5.9.2001, Nr. 206, 12. Böhr, C. (2000): Die Zukunft des Sozialstaates: Ansätze einer Reform, in: Die Neue Ordnung 54, 68-73. CDU, D. (2001): Neue Soziale Marktwirtschaft. Diskussionspapier, Berlin. Erhard, L. (1961): Freiheit und Verantwortung. Ansprache vor dem Evangelischen Arbeitskreis der CDU, 2. Juni 1961. Höhn, H.-J. (2000): Markt ohne Grenzen? Thesen zum Profil christlicher Wirtschaftsethik, in: U. Nothelle-Wildfeuer u. N. Glatzel (Hrsg.), Christliche Sozialethik im Dialog. Zur Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Festschrift zum 65. Geburtstag von Lothar Roos, Grafschaft, 417-433. Issing, O. (2001): Liberaler Kapitalismus und Soziale Marktwirtschaft. Vortrag auf dem Wirtschaftstag „Streit der Ordnungssysteme New Economy, Soziale Marktwirtschaft, Staatlicher Dirigimus“, 28. Juni 2001. Kersting, W. (2000): Vorwort, in: W. Kersting (Hrsg.), Politische Philosophie des Sozialstaats, Weilerswist, 11-16. Müller-Armack, A. 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Rauscher (Hrsg.), Christliches Menschenbild und soziale Orientierung (= Mönchengladbacher Gespräche 13), Köln, 95-120. Starbatty, J. (2000): „Eine Neue Soziale Marktwirtschaft?“ in: Handelsblatt v. 5. Dez. 2000. Stegmann, F. J. (1999): Ansätze und Entwicklungen der modernen wirtschaftsethischen Fragestellung in den christlichen Kirchen, in: W. Korff u. a. (Hrsg.), Handbuch der Wirtschaftsethik. Bd. 1: Verhältnisbestimmung von Wirtschaft und Ethik, Gütersloh, 683-712. Wünsche, H. F. (2001): Was ist eigentlich „Soziale Marktwirtschaft“?, in: Orientierungen. PD Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer ist Lehrstuhlvertreterin im Fach „Christliche Gesellschaftslehre und Pastoralsoziologie“ an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn. |
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