Jahrgang 56
Nr. 2/2002 April
DIE NEUE ORDNUNG

Henry Krause

Repräsentation bei Carl Schmitt



Kein politischer Denker des 20. Jahrhunderts hat zugleich soviel Interesse und Ablehnung erfahren wie Carl Schmitt. Seit seinem Tod 1985 entfaltet sich um sein Werk ein umfassender Deutungsbetrieb. Eines seiner publizitätsträchtigen Unterfangen bestand darin, die Herkunft zentraler staatstheoretischer und staats-rechtlicher Begriffe aus der Theologie nachzuweisen. Dabei ging es ihm nicht um die theologische Fundierung oder „Sakralisierung“1 bestimmter Staatsfor-men, sondern um das Aufzeigen einer „Struktur-Identität“ der Begriffe theologi-scher und juristischer Argumentationen und Erkenntnisse. Er übernahm Begriffe und Ordnungsvorstellungen aus dem Christentum; woraus er – die Aufklärung und ihre Folgen ignorierend – seine politischen Theorien entwickelte. Schmitts Denken ist ebenso eklektisch wie originell. Deshalb ist es unmöglich, ihn einer Schule oder Denktradition zuzuordnen. Schon früh bestritten namhafte katholi-sche Intellektuelle und Theologen Carl Schmitts Verwurzlung im katholischen Denken; vor allem sein juridisches Kirchenverständnis ist stets kritisiert worden.2 Neuere Interpretationen bezeichnen den Katholizismus als Schlüssel seines Wer-kes. In der Tat lassen sich zentrale Anliegen des zeitgenössischen katholischen Denkens, wie die Behauptung des Religiösen, der Metaphysik und hierarchischer Ordnungen gegenüber dem Phänomen der Säkularisierung3, auch bei Schmitt feststellen.

Die Schriften des Juristen greifen häufig über rechtliche Fragen weit hinaus und sind im Zusammenhang mit der in den zwanziger Jahren stattfindenden Ausei-nandersetzung der deutschen Staatsrechtslehre mit dem Rechtspositivismus und seiner philosophischen Grundlage, dem Neukantianismus zu sehen. Staatsrecht-ler wie Erich Kaufmann, Hermann Heller, Gerhard Leibholz, Rudolf Smend und Carl Schmitt versuchten auf unterschiedliche Weise, der positivistischen Tren-nung des Rechts von der Soziologie, der Politik, der Metaphysik und der Ethik entgegenzutreten. In seiner Verfassungslehre verspottete Schmitt Hans Kelsens Positivismus: „Etwas gilt, wenn es gilt und weil es gilt.“ Die ideen- bzw. geistesgeschichtliche Methode bestimmte auch Schmitts Herangehen an den Begriff der Repräsentation. Durch Repräsentation soll nicht prozeßhaft und funktional irgendein Wille transformiert und aggregiert werden, sondern es soll dargestellt und im Sinne Smends auch integriert werden. Unschwer ist zu erkennen, daß die Wurzeln dieses Repräsentationsverständnisses in die „formvollendete autokrati-sche Struktur der katholischen Kirche“4 reichen. Diesen Wurzeln soll mit dieser Untersuchung nachgegangen sowie Schmitts Begriff der Repräsentation und dessen Bedeutung innerhalb seines „Gesamtkonzeptes“ einer politischen Ord-nung untersucht werden. Da Schmitt seine Ziele häufig im Unklaren ließ und sich stattdessen auf Andeutungen beschränkte, ist eine Untersuchung ebenso reizvoll wie schwierig.

Eine scholastische Erwägung

Rüdiger Altmann bemerkte in einer Diskussion über den „Römischen Katholi-zismus und politische Form“, daß es die Kirche, die Carl Schmitt dort beschrieb, zu seiner Zeit schon gar nicht mehr gegeben habe und er das auch gewußt hätte. Bernhard Willms fügte hinzu, daß es in der Schrift keineswegs um eine Zu-standsbeschreibung ginge, sondern daß Schmitt den Katholizismus in seiner historischen Prägung und Dimension auf den Begriff bringen wollte.5

In seinem frühen ekklesiologischen Aufsatz über „Die Sichtbarkeit der Kirche“ unternahm er „Eine scholastische Erwägung“, wie es im Untertitel heißt. Darin kennzeichnete er die wahre Sichtbarkeit der Kirche als unsichtbar. Das Unsicht-bare ist die Idee bzw. Gott. Sichtbar werde die Kirche deshalb, weil sie in Raum und Zeit die Aufgabe der Vermittlung zu erfüllen habe. Vermittlung sei das We-sen der Kirche, so Schmitt, wobei der Vermittler Christus selber sei, der sich seines Mittels, der Kirche, bediene.

Durch das Agieren in der historischen Realität entstehe eine „im landläufigen Sinne ‚offizielle‘ Kirche“6, die nicht unbedingt mit der sichtbaren Kirche über-einstimmen muß. Das heißt, daß zwischen dem Ideal und der Wirklichkeit immer eine Kluft besteht, die – je nach historischer Situation – größer oder kleiner sein kann. Ursache ist die menschliche Unvollkommenheit, die Sünde, welche die konkret-faktische Realität in einen Gegensatz zur Idee, in einen Konflikt mit dem Göttlichen bringen kann. Auf diesem, unter den entsprechenden Umständen recht großen Gegensatz beruhe auch die religiöse Möglichkeit des Protestantis-mus, der jedoch den entscheidenden Fehler mache, nicht zwischen der göttlich-sichtbaren und der menschlich-konkreten Kirche zu unterscheiden. Die Schei-dung müsse zwischen dem Wesen einer Sache und ihren Akzidentien ausgeführt werden.

Die Kritik des Protestantismus richte sich im Grunde gegen das Konkret-Akzidentielle, wurde aber fälschlich der göttlich-sichtbaren Kirche zugerechnet. Über die Wirklichkeit der Kirche in der historischen Realität hinaus nahm der Protestantismus auch Anstoß an dem Ideal. Deshalb ist für Schmitt die Spaltung der Kirche auch nicht gerechtfertigt. Gerechtfertigt ist dagegen „die Macht des Einzelnen“ und seine Kritik an der menschlich-konkreten Kirche. Sobald der vermittelte Kontakt mit Gott da ist, entwickele sich eine revolutionäre Kraft, die „sogar der unfehlbaren Instanz gegenüber Geltung behält“. Hier erwächst dann die Kraft und die Legitimität der Reform, der Rückgang zum unversehrten Ur-sprung, der die konkret-faktische der göttlich-sichtbaren Kirche immer von neu-em näher bringen kann.

Die substanzhafte Ordnung

In der Schrift „Römischer Katholizismus und politische Form“ versuchte Carl Schmitt, die politische Idee des Katholizismus und deren „Geheimnis“ herauszu-stellen. Dort taucht der Schlüsselbegriff der Form schon im Titel auf. Nach Tho-mas von Aquin wird Wesen wahrhaft und eigentlich nur an Substanzen angetrof-fen. Es gibt einfache und zusammengesetzte Substanzen. Erstere bestehen aus reiner Form und letztere aus Form und Stoff.7 Das Wesen einer Sache begreift Stoff (materia) und Form (forma) in sich ein. „Durch die Form nämlich, welche die Verwirklichung des Stoffes ist, wird der Stoff zu einem wirklich Seienden und zu diesem bestimmten Etwas.“8 Der Stoff für sich allein kann also zu keinem bestimmten Seienden gestaltet sein, erst durch die Form entsteht ein Wirkliches. Das Wirkliche ist das Sein (esse) und eine Aktualisierung des Wesens (essentia). Der Stoff birgt in sich die Möglichkeit und die Form ist die Verwirklichung. Der Stoff kann demnach nicht ohne Form sein, aber es ist möglich, daß eine Form ohne Stoff ist.9

Die protestantische Möglichkeit der Verwechslung von wesentlich und akziden-tiell führt dazu, daß die materia prima des Protestantismus einen fundamentalen Fehler in sich trägt, der die Frage nach ihrer verwirklichenden Form eigentlich überflüssig macht. Im Protestantismus wird die Form durch eine „unsichtbare Innerlichkeit“ ersetzt, die folgerichtig dann auch keine Substanz ausbilden kann. Formlosigkeit bedeutet nämlich, folgt man Thomas von Aquin, Substanzlosig-keit. In der Spätschrift „Politische Theologie II“ findet sich ein Hinweis, daß Schmitt die Begriffe Substanz, Form und Stoff nicht im selben Sinn und Zusam-menhang versteht, wie der Aquinate. Schmitt schreibt dort: „Die Substanzen müssen erst eine Form gefunden, sie müssen sich irgendwie formiert haben, ehe sie überhaupt als streitfähige Subjekte (...) einander entgegentreten können.“10

Für Schmitt muß demnach nicht die Materie formiert werden, um zur Substanz zu werden, sondern die Substanz muß formiert werden, damit sie zur Instanz, etwa einer Institution wird.

Die politische Idee des Katholizismus habe die „Kraft zu der dreifach großen Form: zur ästhetischen Form des Künstlerischen, zur juridischen Rechtsform und endlich zu dem ruhmvollen Glanz einer weltgeschichtlichen Machtform“.11 Die-se Kraft des Katholizismus zur Form wird zur formierenden Kraft und es entsteht eine „unfaßbare politische Macht“; damit wird der Katholizismus politisch: „Von der politischen Idee des Katholizismus aus betrachtet, liegt das Wesen der rö-misch-katholischen complexio oppositiorum in einer spezifisch formalen Über-legenheit über die Materie des menschlichen Lebens, wie sie bisher kein Imperi-um gekannt hat. Hier ist eine substantielle Gestaltung der historischen und sozia-len Wirklichkeit gelungen, die trotz ihres formalen Charakters in der konkreten Existenz bleibt, lebensvoll und doch im höchsten Maße rational ist.“12

Hier ist nun der Stoff (materia) benannt: die im Naturzustand formlose Materie des menschlichen Lebens; in Raum und Zeit verdunkelt von der Sünde, bedroht von dem „gefährlichen“ und „riskanten“ Menschen13 und damit bestimmt von der Möglichkeit des Feindes. Diese Möglichkeit ist das Politische. Der chaoti-sche Naturzustand schreit geradezu nach der Form, aus der eine substanzhafte Ordnung14 erwachsen kann. Eine Formierung der Materie bzw. der Substanz wird durch die „spezifisch formale Überlegenheit“ des Katholizismus ermög-licht, die vor allem aus der Fähigkeit zur juristischen Form erwächst. Die juristi-sche Form der katholischen Kirche ist gepaart mit dem spezifischen römischen Rationalismus, der das Amt unabhängig vom Charisma macht und „alle fanati-sche Wildheit eines zügellosen Prophetentums (...) durch eine solche Formierung fern gehalten“ hat.15

Schmitt schreibt der Kirche, wie auch anderen Institutionen, eine eigene rechtli-che Substanz zu.16 Diese besteht aber nicht aus Regeln und Normen, sondern es geht eine konkrete Ordnung oder Entscheidung vorher. Nicht Regeln oder Nor-men schaffen Institutionen und Ordnungen, sondern die Regeln erwachsen aus der bereits vorhandenen Ordnung. Selbst „die unfehlbare Entscheidung des Papstes begründet nicht die Ordnung und Institution der Kirche, sondern setzt sie voraus“.17 Die konkrete Ordnung der Kirche entspringt einer Entscheidung Got-tes und ist in ihrem Wesen mittels Regeln und Normen nicht änderbar. In seinem Aufsatz „Über die drei Arten des rechtswissenschaftlichen Denkens“ unterschei-det Schmitt zwischen dem Regeln- und Gesetzesdenken, dem Entscheidungsden-ken und dem konkreten Ordnungs- und Gestaltungsdenken. Das germanische Rechtsempfinden sowie das aristotelisch-thomistische Naturrecht des Mittelal-ters seien „durch und durch konkretes Ordnungsdenken“ gewesen.18 Das norma-tivistische Denken werde dagegen von Völkern vertreten, „die ohne Boden, ohne Staat, ohne Kirche, nur im ‚Gesetz‘ existieren“. Schmitt beschwört die Gefahr, daß Ordnungen, Gemeinschaften und Institutionen durch den Funktionalismus einer Regelhaftigkeit oder geltende Normen aufgelöst werden könnten. Normen sind jedoch nicht an sich schlecht. Sie sollten aber aus einer konkreten Ordnung oder einer Entscheidung erwachsen. Daran hält Schmitt fest, obwohl er weiß, daß „der Weg der alten Metaphysik, die die Wahrheit durch die Ordnung des Seins garantiert sah, (...) nicht mehr gangbar ist“.19

Kirche und Staat

Die katholische Kirche ist das Urbild eines Ideals, sie tritt selbst als der ideale Staat, die civitas dei auf.20 Schmitt wollte der Kirche die Gestaltung der sozialen und historischen Materie dennoch nicht allein übertragen. Das wäre nur denkbar, wenn der Staat dem ökonomischen Denken verhaftet bliebe und keine Kraft zur Repräsentation fände, was die Kirche zur „einzigen Trägerin politischen Den-kens und politischer Form“21 machen würde. Doch nicht die Kirche sondern der Staat setze das Recht durch und gewährleiste damit die sittliche Ordnung. Mit einem solchen Staat wolle die Kirche „in der besonderen Gemeinschaft leben, in der zwei Repräsentationen sich als Partner gegenüberstehen“.22 Dabei spielt es für Schmitt keine Rolle, ob der Partner eine Monarchie oder eine Demokratie ist. Voraussetzung sei vielmehr eine politische Einheit, an „deren Präsenz oder Rep-räsentation (sich) orientiert werden muß“23. Die Begründung einer konkreten und substanzhaften Ordnung, die legitime Entscheidungen trifft, diese Entscheidun-gen selber interpretiert und die Kontrolle des Vollzuges in der Hand behält24, erscheint als das Hauptanliegen des Staatsrechtlers. Die entscheidenden Elemen-te liefert dabei stets der Katholizismus: „Der katholischen Argumentation liegt eine besondere, an der normativen Leitung des sozialen menschlichen Lebens interessierte, mit spezifisch juristischer Logik demonstrierende Denkweise zugrunde.“25

Am Schluß seines Werkes „Legalität und Legitimität“ spricht sich Schmitt für eine Fortentwicklung des zweiten Teils der Weimarer Reichsverfassung und „ihren Versuch einer substanzhaften Ordnung“ aus. In der wenige Tage vor dem erdrutschartigen Sieg der NSDAP bei den Reichstagswahlen am 31.7.1932 abge-schlossenen Schrift sagt er voraus, daß es im „andern Fall (...) mit der Fiktion eines gegen Wert und Wahrheit gerichteten Mehrheitsfunktionalismus bald zu Ende“26 gehen würde. Mit Wert und Wahrheit meinte er die Grundrechte, die dem Staat vorausgehen und übergeordnet sind, so daß sie durch keine Mehr-heitsentscheidung beschnitten oder abgeschafft werden können, wie das in der Weimarer Reichsverfassung möglich war. Daß dies im Grundgesetz der Bundes-republik Deutschland ausgeschlossen ist, geht auch auf Carl Schmitt und seine Schüler zurück.

Im „Wert des Staates“, einem seiner frühesten Werke, räumte Schmitt dem Recht das Primat über den Staat ein. „Der Staat (ist) nicht Schöpfer des Rechts, sondern das Recht Schöpfer des Staates (...); das Recht geht dem Staate vorher.“27 Er vermittle zwischen Recht und Wirklichkeit durch seine Autorität, die er aus der Form, eben dem Recht erhält. Vermittlung sei das Wesen des Staates wie auch der Kirche. Daß er seine Autorität von der Macht erhält, sei ein typisches libera-les Mißverständnis, das den „Staat nicht als Erscheinung des Rechtsgedankens, sondern als Machtkomplex“ auffasse.28 Die Autorität des Staates liege nicht in der Macht, sondern im Recht, das er zur Ausführung bringe. Deshalb war Gustav Gundlachs Kritik an Schmitt, er sähe den Staat nur als Machtstaat, während in Wahrheit im Wesen des Staates Macht und Recht untrennbar zusammengehör-ten, an dieser Stelle überflüssig.29

Repräsentation als Sichtbarmachung

Der antike und frühmittelalterliche Gebrauch von repraesentatio und repraesen-tare hat wenig mit der neuzeitlichen Bedeutung der Repräsentation zu tun. Das Wort repraesentare wird etwa bei Tertullian im Sinne von sich einfinden bei einer Versammlung gebraucht.30 Diese Versammlungen hatten aber weder eine politische Bedeutung noch waren sie im heutigen Verständnis repräsentativ. Auch die Bedeutung rechtlicher Stellvertretung für repraesentatio war der Anti-ke fremd und ist auch für das Frühmittelalter nicht nachweisbar.31 Erst durch die mittelalterlichen theologisch-philosophischen Auseinandersetzungen um die Realpräsenz Christi im Sakrament der Eucharistie bekam der Begriff der Reprä-sentation eine neue Bedeutung: Christi Gegenwart in der Eucharistie ist keine bloße Einbildung (imago in visione) oder Erinnerung sondern Wirklichkeit (veri-tas in repraesentatione), eine echte Verkörperung. „Dem liegt die philosophische Vorstellung zugrunde, daß jedes Ding dieser Welt ein inneres unsichtbares We-sen, eine Substanz, in sich trägt, durch die es ist, was es ist. Gestalt, Aussehen usw. dagegen sind Akzidentien, das heißt, sie kommen zum innersten Wesen nur unwesentlich hinzu.“32

Die Lehre von der Realpräsenz kann als Grundlage sämtlicher symbolischer Repräsentationsvorstellungen benannt werden. Immer geht es um das präsent machen des eigentlich Unsichtbaren. Eine Annäherung an die Bedeutung der Repräsentation als Willensbeziehung gab es erst im 15. Jahrhundert durch Niko-laus von Cusanus (1401-1464). Er entwickelte das „Modell der wechselseitigen Repräsentation, wonach die Amtsträger für das zu leitende Volk Gottes Christus repräsentieren und gleichzeitig als Gewählte in der Synode die Glaubensüber-zeugung ihres Kirchenvolkes vertreten“.33 Hier ist der Ursprung des Verständnis-ses der Repräsentation als Willensbeziehung, das in der französischen Aufklä-rung (vor allem durch Sieyès) zur vollen Entfaltung kam. Es gibt keine originäre, eindeutige und bleibende Bedeutung der Repräsentation in der Geschichte. Der Begriff ist amorph und steht den verschiedensten Bedeutungsgehalten und Defi-nitionen offen.

In seiner Verfassungslehre definierte Carl Schmitt Repräsentation als Sichtbar-machung und Vergegenwärtigung eines unsichtbaren Seins durch ein öffentlich anwesendes Sein. „Das Unsichtbare (wird) als abwesend vorausgesetzt und doch gleichzeitig anwesend gemacht.“ Nur eine gesteigerte Art von Sein, welches einer Existenz fähig ist, kann repräsentiert werden. Repräsentiert wird nicht im Privaten, sondern im Öffentlichen und hat deshalb auch nichts mit Interessenver-tretung zu tun. Nicht eine „irgendwie zusammenlebende Menschengruppe“34 kann repräsentiert werden, sondern nur ein als politische Einheit zusammenle-bendes Volk. Die originärste Ausprägung dieses Repräsentationsverständnisses ist für Schmitt die katholische Kirche, deren Sichtbarkeit auf etwas Unsichtbaren beruhe. Das unsichtbare Sein ist Gott, „dessen Wesen sein Sein selbst ist“.35 Dieses Sein, zugleich Ursprung alles Seienden, tritt mit den Menschen in Ver-bindung. Der Gedanke gewönne zunächst im Wort seine Sichtbarkeit, um schließlich in Christus Fleisch zu werden.36 Mit Gedanke ist nicht irgendein beliebiger Gedanke gemeint, sondern der Logos, nämlich Gott selbst. Der Logos steht am Anfang und ist, wie Joseph Ratzinger in seinen Vorlesungen ausführte, „die ursprunggebende und umgreifende Macht allen Seins“37 Das Sein ist Pro-dukt des Gedankens und ist selbst in seiner innersten Struktur Gedanke. „Die gedankliche Struktur, die das Sein hat und die wir nachdenken können, (ist) Ausdruck eines schöpferischen Vordenkens“. Der Logos ist aber nicht nur er-kennbar und nachdenkbar, wie von den antiken Philosophen, sondern er teilt sich mit, er offenbart sich im Wort und wird schließlich selbst Mensch.

Da eine ständige Identität, also Unmittelbarkeit zwischen Gott und Mensch im Diesseits nicht möglich ist, entsteht eine vermittelnde Instanz, deren Aufgabe es ist, das unsichtbare Sein fortlaufend sichtbar zu machen, eben zu repräsentieren. Das ist für Schmitt die katholische Kirche, deren Vermittlung niemand ignorieren dürfe. Sie repräsentiere den „regierenden, herrschenden, siegenden Christus“ und verbinde „den konkreten Vorgang der Menschwerdung Christi mit der konkreten Gegenwart“.38 Der Vermittler, der schließlich selbst wieder in das Unsichtbare entrückt werde, müsse nun repräsentiert werden.39 Es versteht sich von selbst, daß eine derartige Repräsentation – so wie die Vermittlung zwischen Gott und Mensch von oben nach unten erfolgt – „konsequent von oben“40 geschieht. Sichtbarmachung bedeutet auch: Übergang von Relationen in einen festeren Aggregatzustand. Der festere Aggregatzustand sind für Schmitt die Rechtsbezie-hungen. Das Religiöse finde seine Form im Kirchlichen wie die Liebe in der Ehe.41 Durch eine Formierung solcher Relationen gewinnen sie an Dauer; sie werden zur Substanz und sind selber in der Lage, die soziale und historische Wirklichkeit zu gestalten. Diese besonders dem Katholizismus eigene Formalität beruhe auf der strengen Durchführung des Prinzips der Repräsentation.

Verwirklichung der Idee

Michele Nicoletti hat festgestellt, daß der Begriff der „Säkularisierung“ bei Schmitt nicht einen Prozeß bezeichnet, in dem der „Bezug temporaler Realitäten auf sakrale Werte verloren geht, sondern vielmehr die dauernde Dynamik der Spannung einer Idee, sich zu verwirklichen, sich sichtbar zu machen, Fleisch zu werden“.42 Die Fleisch- bzw. Menschwerdung des Gedankens ist das Prinzip der Sichtbarwerdung einer Idee. Dabei muß sich die Idee, um eine Wirkung zu ent-falten, den Gegebenheiten der empirischen Welt anpassen. Erscheine eine Idee, dann kann sie Angst hervorrufen, da sie zunächst die Sekurität des status quo bedrohe und den Zeitgenossen als kulturelles oder soziales Nichts erscheint, schreibt Carl Schmitt im „Begriff des Politischen“. Alle Revolutionen, Reforma-tionen und deren neue Eliten kämen aus Askese und Armut und häufig stellten sie eine Rückkehr zu den Prinzipien der „unversehrten, nicht korrupten Natur“ dar. Wenn sie dann den „Augenblick glanzvoller Repräsentation“ erreichten, sei „jener Zusammenhang mit dem geheimen, unscheinbaren Anfang gefährdet“43. Ein Beispiel liefert das Renaissance-Papsttum: einerseits ein Höhepunkt an glanzvoller Repräsentation, andererseits Verweltlichung und Politisierung des Amtes, was eine enorme Einbuße an moralischer Integrität bedeutete und die Reformatoren auf den Plan rief.

Im Vorgang der Repräsentation verwirklicht und aktualisiert sich die Idee, durch die Form entsteht ein Wirkliches. Den Zusammenhang zwischen Idee, Form und Verwirklichung zeigt Schmitt am Recht: „Die Rechtsform wird beherrscht von der Rechtsidee und der Notwendigkeit, einen Rechtsgedanken auf einen konkre-ten Tatbestand anzuwenden, das heißt von der Rechtsverwirklichung im weitesten Sinne. Weil die Rechtsidee sich nicht selbst verwirklichen kann, bedarf es zu jeder Umsetzung in die Wirklichkeit einer besonderen Gestaltung und For-mung.“44

Das ökonomisch-technische Denken dagegen richte sich gegen die Idee und damit jede Form von Repräsentation. Indem es sich gegen die Idee richte, wende es sich auch gegen das Politische, den zum Politischen gehöre die Idee. Kein politisches System könne mit bloßer Technik der Machtbehauptung auch nur eine Generation überdauern, führt Schmitt in „Römischer Katholizismus und politische Form“ aus: „Solange nämlich ein Rest von Idee besteht, herrscht auch die Vorstellung, daß vor der gegebenen Wirklichkeit des Materiellen etwas präexistent ist, transzendent, und das bedeutet immer Autorität von oben.“45

Hier vollführt der Staatsrechtler eine scharfe Scheidung zwischen der „realen Sache“ des ökonomischen Prozesses und der Sphäre des Geistigen, der Idee, die immer auch im Transzendenten wurzelt. Das ökonomische Denken befindet sich für ihn nicht nur im Gegensatz zur Idee und zum Politischen, sondern auch zum Christentum. Niemals werde es ein Bündnis von Büro und Altar geben. Die Fähigkeit der Repräsentation, welche die eine Seite hat und auf die die andere verzichtet, sei der entscheidende Unterschied zwischen der politischen Idee des Katholizismus und dem ökonomischen Denken, das sich die „Elektrifizierung der Erde“ zum Ziel gesetzt habe und dem politische und juristische Form glei-chermaßen fremd seien. Dem ökonomischen Denken sei Anonymität und Pri-vatheit zu eigen, Repräsentation dagegen geschehe in der Sphäre der Öffentlich-keit und sei „vom Gedanken persönlicher Autorität beherrscht“. „Repräsentieren im eminenten Sinne kann nur eine Person und zwar – zum Unterschiede von der einfachen ,Stellvertretung’ – eine autoritäre Person oder eine Idee, die sich, so-bald sie repräsentiert wird, ebenfalls personifiziert.“46

Gegenstand einer Repräsentation sind demnach für Schmitt entweder eine autori-täre Person oder eine Idee, und beides kann wiederum nur durch eine Person repräsentiert werden, die dadurch wiederum zur Autorität wird. Eine autoritäre Person ist nicht mit einem Tyrannen gleichzusetzen, da Autorität erst dadurch entsteht, daß sie freiwillig anerkannt, geglaubt und akzeptiert wird. Das treffen-dere Attribut wäre hier autoritativ. Eine Autorität ohne Idee kann es nicht geben. Die Idee kann – auch wenn sie ihren Urgrund stets im Transzendenten hat – indem sie sich säkularisiert, auch im politisch-weltlichen Bereich ihre Verwirkli-chung finden. Wenn die Abgeordneten nicht ihre Wähler, sondern die Gesamt-heit des Volkes vertreten, dann findet eine Personifizierung des Volkes statt, oder man bezeichnet das Ganze des Volkes als eine Idee. Beides könne repräsen-tiert werden, indem das Parlament nicht eine Ansammlung unterschiedlicher Interessen sei, sondern eine Einheit darstelle. Das „ist repräsentativ und nicht ökonomisch gedacht“, so Carl Schmitt.47 Seine Parlamentarismuskritik setzt da an, wo das Parlament in Interessengruppen und Parteiungen zerfällt und damit seine Autorität verspielt. Die Idee der politischen Einheit kann für Schmitt auch ein Monarch oder ein Präsident sichtbar machen. Repräsentieren könnte eben-falls die Institution eines internationalen Gerichtshofes, „der unabhängig, das heißt nicht an politische Instruktionen, sondern nur an Rechtsgrundsätze gebun-den wäre“ und damit „der Idee der Gerechtigkeit unmittelbar näher“ stünde.48 Eben dadurch, daß er unabhängig von den Staaten agieren könnte, bekäme er Autorität, die auf der unmittelbaren Repräsentation der Gerechtigkeit beruhen würde.

Die Entscheidung

Der Vorgang der Repräsentation lasse nicht nur eine Autorität entstehen, er brin-ge gleichzeitig das Bedürfnis nach einer konkreten Entscheidung hervor.49 Die konkreteste Entscheidung fällt eine unfehlbare Instanz. Die Kirche biete auch hier „ein Beispiel in typischer Reinheit“. Ihre „unendliche Vieldeutigkeit verbin-det sich wiederum mit dem präzisesten Dogmatismus und einem Willen zur Dezision, wie er in der Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit kulminiert“50. Die Entscheidung ist ein weiterer Schlüsselbegriff bei Carl Schmitt. Eine Ent-scheidung schafft Recht, auch wenn sie nicht der Regel oder einer Norm ent-spricht. Notwendig wird eine Entscheidung vor allem im Ausnahmezustand, denn Chaos und völlige Unordnung kann nicht durch eine Norm, sondern nur durch eine Entscheidung in Gesetz und Ordnung verwandelt werden. Dabei „ist nicht der Befehl als Befehl, sondern die Autorität oder Souveränität einer letzten Entscheidung, die mit dem Befehl gegeben wird, die Quelle allen ‚Rechts‘, das heißt, aller folgenden Normen und Ordnungen“51. Entscheidungen sind vor allem in Umbruchsituationen wie Revolutionen notwendig, aus ihnen kann die Ord-nung der neuen politischen Einheit erwachsen. Wer entscheidet, muß über genü-gend Autorität und Souveränität verfügen, denn laut Schmitt ist souverän, wer über den Ausnahmezustand verfüge.52

Theologisch gesehen ist der oberste Souverän und die oberste Autorität Gott. Befiehlt Gott etwas, weil es gut ist, oder ist etwas gut, weil Gott es befiehlt? fragt Schmitt.53 Da alle Gebote, Ordnungen und Werte einer Religion auf eine Ent-scheidung Gottes rückführbar sind, seien auch alle Normen einer „Rechtsord-nung“ von einer souveränen Entscheidung als letzten Rechtsgrund ableitbar. Auch eine Verfassung sei eine Entscheidung, die zu jeder konkreten politischen Existenz gehöre, denn vor jeder Normierung liege eine grundlegende politische Entscheidung des Trägers der verfassunggebenden Gewalt.54 Die Frage nach der Legitimität einer Entscheidung wird dabei von Schmitt ausgeklammert: „Legiti-mität für sich allein begründet weder Autorität noch Potestas noch Repräsentati-on. In der Zeit ihrer intensivsten politischen Existenz nannte sich die Monarchie absolut; das bedeutet legibus solutus, also gerade den Verzicht auf Legitimi-tät.“55

Wer also unter welchen Umständen die „richtigen“ Entscheidungen fällen soll, läßt Schmitt offen, was in der politischen Praxis zu verheerenden Konsequenzen führen kann, wie auch 1933 seine Konversion zum Nationalsozialismus zeigt. Ebensowenig wie während eines Ausnahmezustandes Autorität und Macht in eins fallen müssen, wäre in einem solchen Fall gewährleistet, daß die Autorität statt der Macht die Entscheidungen fällt. Und wenn irgendein Mensch eine Ent-scheidung fällt und die Macht hat, sie durchzusetzen, dann ist es eben noch lange nicht gut, nur weil er es befiehlt. Schmitt ignoriert das Problem allerdings nicht vollständig: „Denn vor der Auflösung der antiken und christlichen Weltord-nungsvorstellungen durch die neue Naturwissenschaftlichkeit fließen stets Ord-nungsvorstellungen als Voraussetzungen der Entscheidung in den Gedankengang ein. Dadurch wird die reine Nichts-als-Entscheidung bereits wieder vom Ord-nungsdenken her eingeschränkt und einbezogen; sie wird Ausfluß einer voraus-gesetzten Ordnung.“56

Daß die mittelalterliche Ordnung mit ihren Prämissen nicht mehr existiert, ist für ihn kein Grund, auf den Ordnungsgedanken völlig zu verzichten. Immer geht es ihm um die Begründung einer konkreten Ordnung, deren Grundlage das Christentum sein möge. Insofern meint er auch nicht irgendeine, sondern die „an-spruchsvolle moralische Entscheidung“57, denn „aus der Kraft eines integren Wissens entsteht die Ordnung der menschlichen Dinge. Ab integro nascitur or-do.”58

Der Ernst des Lebens

Leo Strauss hat gezeigt, daß die Bejahung des Moralischen und des Politischen bei Schmitt in eins fällt. Die Verneinung dieser Kategorien würde auch den „Ernst des Lebens“ verneinen; es wäre eine „Welt der Unterhaltung, eine Welt des Amüsements, eine Welt ohne Ernst“59. Der Ernst des Lebens und sein Sinn für das einzelne Individuum besteht für Schmitt in der Erfüllung einer Aufgabe, in der es aufgeht und eine „gerechtfertigte Würde“ erhält.60 Nur in einer solchen Sphäre seien Entscheidung und Repräsentation möglich. Die Würde erhalte der Einzelne durch seine Aufgabe oder sein Amt, welches repräsentativer Natur sein kann. Auch der Papst „ist nichts für seine eigene Person, ist nur Instrument, Statthalter Christi auf Erden, servus servorum Dei“61. Repräsentiert werden Ideen, die zu Antriebskräften der Politik werden können. Ihre Aggregierung polarisiert und kann zu Assoziation und Dissoziation führen. Sie verlangen Ent-scheidungen. Wer diesen ausweicht, als Volk oder als Einzelner, ist keines existentiellen Seins fähig. Ideen wurzeln stets im Transzendenten. Urbild einer Sichtbarmachung einer Idee ist die Institution der katholischen Kirche. Ihre Fä-higkeit zur Repräsentation geht zurück auf ihren Stifter, seine fortwährende Vermittlung in der Geschichte und ihrer Fähigkeit zur Form und zur Formierung, mit der sie frei flottierende Religiösität zu einem weltgeschichtlichen Faktor um-formt. Das zweite höchstformierte Stellengefüge des „occidentalen Rationalis-mus“ ist der ebenfalls zur Repräsentation fähige, von Schmitt als christlich vorausgesetzte Staat. Schmitts Repräsentationsbegriff ist der wichtigste Baustein eines christlichen Staates. Gemeinsam geben Staat und Kirche der menschlichen Materie, dem Individuum, einer „gänzlich zufälligen Einheit, einem zusammen-gewehten Haufen von Atomen, dessen Gestalt, Individualität und Einzigkeit keine andere sind, wie die des Staubes, der vom Wirbelwind zu einer Säule ge-fügt wird“62, eine Form und damit Sinn.

Anmerkungen

1) Lenk, Kurt: Parlamentarismuskritik im Zeichen politischer Theologie. Carl Schmitts „Sakralisierung“ der Demokratie zum totalen Staat. In: APuZ 51/96, S. 22.

2) Lönne, Karl-Egon: Carl Schmitt und der Katholizismus der Weimarer Republik, S. 28f. In: Wacker, Bernd (Hrg.): Die eigentlich katholische Verschärfung ... Konfession, Theologie und Politik im Werk Carl Schmitts. München 1994.

3) a.a.O., S. 12.

4) Rüthers, Bernd: Carl Schmitt als politischer Denker. In: Die Neue Ordnung, Heft 6, Dezember 2000, S. 435.

5) Quaritsch, Helmut (Hrg.): Complexio oppositorum. Über Carl Schmitt. Berlin 1988, S. 171f.

6) Schmitt, Carl: Die Sichtbarkeit der Kirche. Eine scholastische Erwägung. In: Summa 1917. Heft 2, S. 71-80, S. 76.

7) Thomas von Aquin: Über das Sein und das Wesen. Köln und Olten 19532. S.18 „... inde est quod essentia vere et proprie est in substantiis“.

8) a.a.O.; S. 21 „Per formam enim, quae est actus materiae, materia efficitur ens actu et hoc aliquid.“

9) a.a.O., S. 45 „Et ideo impossibile est esse materium sine aliqua forma. Tamen non est impossibile esse aliquam formam sine materia.“

10) Schmitt, Carl: Politische Theologie II. Die Legende von der Erledigung jeder Politischen Theologie. Berlin 19903, S. 106.

11) Römischer Katholizismus und politische Form. Stuttgart 1984, S. 36.

12) a.a.O., S. 14.

13) Schmitt, Carl: Der Begriff des Politischen. Berlin 19913, S. 59.

14) Schmitt, Carl: Legalität und Legitimität. Berlin 19884, S. 98.

15) Röm. Kath., S. 24.

16) Schmitt, Carl: Über die drei Arten des rechtswissenschaftlichen Denkens. In: Seminar: Die juristische Methode im Staatsrecht. Über Grenzen von Verfassungs- und Gesetzesbindung. Hrg.: Koch, Hans-Joachim. Frankfurt/M. 1977, S. 379.

17) a.a.O., S. 380.

18) a.a.O., S. 368.

19) Nicoletti, Michele: Die Ursprünge von Carl Schmitts „Politischer Theologie“. In: Complexio oppositorum, S. 111.

20) Schmitt, Carl: Der Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen. Hellerau 1917, S. 45.

21) Röm. Kath., S. 42.

22) a.a.O., S. 42.

23) Politische Theologie II, S. 58.

24) a.a.O., S.4 0.

25) Röm. Kath., S. 21.

26) Legalität und Legitimität, S. 98.

27) Der Wert des Staates, S. 48.

28) a.a.O., S. 99.

29) Gundlach, Gustav: Grundsätzliches über Partei und Parteien. In: Stimmen der Zeit 124, 1932, S. 145-153, zit. nach Lönne, S. 31f.

30) Hofmann, Hasso: Repräsentation. Studien zur Wort- und Begriffsgeschichte von der Antike bis ins 19.Jahrhundert. Berlin 1974, S. 48.

31) a.a.O., S. 118.

32) Beinert, Wolfgang Hrg.: Lexikon der Katholischen Dogmatik. Leipzig 1989, S.433.

33) a.a.O., Begriff: Repräsentation, S.306. Dieses Element der Willensbeziehung existiert heute im Begriff des Glaubenssinns (sensus fidei), welcher der Gesamtheit des Volkes Gottes verliehen sei und gegenüber dem sich auch das Lehramt der Kirche nicht in Widerspruch begeben darf, den es aber interpretieren muß.

34) Verfassungslehre, S. 210.

35) Thomas von Aquin, S. 53.

36) Die Sichtbarkeit der Kirche, S. 79.

37) Ratzinger, Joseph: Einführung in das Christentum. Vorlesungen über das Apostolische Glaubensbekenntnis. München 19902, S. 115.

38) Sichtbarkeit der Kirche, S. 76.

39) Max Weber nennt diesen Vorgang Veralltäglichung des Charismas. Die Autorität des Herrn geht auf einen Nachfolger über. Staatssoziologie. Berlin 1956, S. 107.

40) Röm. Kath., S. 43.

41) Sichtbarkeit der Kirche, S. 79.

42) Nicoletti, S. 120.

43) Schmitt, Carl: Das Zeitalter der Neutralisierungen und Entpolitisierungen. In: Der Begriff des Politischen. S. 93.

44) Schmitt, Carl: Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität. Berlin 19905, S. 39.

45) Röm. Kath., S. 45.

46) a.a.O., S. 36.

47) a.a.O., S. 44.

48) a.a.O., S. 51.

49) Wert des Staates, S. 81.

50) Röm. Kath., S. 14.

51) Über die drei Arten..., S. 379.

52) Politische Theologie, S. 11.

53) Über die drei Arten..., S. 379.

54) Verfassungslehre, S. 23.

55) a.a.O., S. 212.

56) Über die drei Arten..., S. 379.

57) Politische Theologie, S. 83.

58) Schmitt, Carl: Das Zeitalter der Neutralisierungen, S. 95.

59) Strauss, Leo: Anmerkungen zu Carl Schmitt. Der Begriff des Politischen. In: Meier, Heinrich: Carl Schmitt, Leo Strauss und „Der Begriff des Politischen“. Zu einem Dialog unter Abwesenden. Stuttgart 1988, S. 119.

60) Wert des Staates, S. 108.

61) a.a.O., S. 95.

62) a.a.O., S. 102.

Henry Krause ist Referent der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung in Dresden.

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