Jahrgang 57
Nr. 1/2003 Februar
DIE NEUE ORDNUNG

Edgar Nawroth

Menschenwürde und Menschenrecht
im Zugriff der Biotechnologie


Im Trend des Fortschrittsoptimismus unserer Leistungsgesellschaft taucht immer wieder die warnende Frage auf: „Darf der Mensch alles, was er kann?“ Aus ihr spricht die Sorge, inwieweit die technisch-wissenschaftliche Entwicklung zu Grenzüberschreitungen führt, die nicht ohne weiteres mit unserem Menschenbild und unseren ethischen Grundüberzeugungen zu vereinbaren sind.

Wir sind heute aufgrund der humanbiologischen und gentechnischen For-schungsergebnisse in der Lage, auch in den inneren Bereich des vorgeburtlichen Lebens vorzudringen und hier korrigierend und lenkend in die elementaren Le-bensvorgänge der menschlichen Fortpflanzung einzugreifen. Auf diesen überra-schenden Entwicklungsgang weist auch Bundespräsident Johannes Rau in seiner vielbeachteten Berliner Grundsatzrede zur Gentechnik vom 15. 3. 2001 hin. Es scheine zum ersten Mal die Menschheit fähig zu sein, so Rau, „den Menschen selber zu verändern, ja ihn genetisch neu zu entwerfen“.

Rau befaßt sich daher mit grundsätzlichen Erwägungen über einen „Fortschritt nach menschlichem Maß“ und darüber, wie wir mit dem menschlichen Leben umgehen.1 Gerade mit diesem nachdrücklichen Hinweis auf unsere Verantwor-tung gegenüber dem Leben hat Rau einen Problembereich angesprochen, der unmittelbar unsere natürlichen und ethischen Daseinsgrundlagen berührt und daher uns alle angeht.

In der auf breiter Ebene intensiv geführten Diskussion lassen sich zwei Schwer-punkte erkennen:

Im Vordergrund stehen Tätigkeitsberichte, die Einblick gewähren in die faszinie-rende Forscherarbeit der Mikrobiologen, Humangenetiker und Biotechniker. Die Aufschlüsselung des menschlichen Genoms wurde zum Kristallisationspunkt nachhaltiger Wunschvorstellungen und Erwartungen an eine sich ankündigende Wende zu ungeahntem Schöpfertum im Dienst des kulturellen Fortschritts und der leidenden Menschheit. Diese Wende wurde durch die Zeitungspresse journa-listisch auf den Nenner gebracht: Der „neue Mensch“ der „biotechnischen Revo-lution“.

Im zweiten Schwerpunkt verdichtet sich in Beiträgen aus philosophisch-pädagogischer, medizinischer und theologischer Sicht die kritische Antwort auf das Menschenbild des biotechnologischen Forschungsinteresses, zusammenge-faßt in die sozialphilosophische Leitnorm: Der „integrale Humanismus“ der christlichen Soziallehre. Grundanliegen dieses Humanismus ist es, die Höchst-bewertung der menschlichen Person als Wurzel, Träger und Ziel gesellschaftli-chen Zusammenlebens herauszuarbeiten und dem biologischen Fortschrittsopti-mismus integrierend an die Seite zu stellen.

I. Der „neue Mensch“ der „biotechnischen Revolution“

Das Bild eines neuen Menschen hat im Verlauf der Kulturgeschichte als Utopie im Wunschdenken vieler von sich reden gemacht. Es spricht auch die christliche Tradition im Rahmen der Erlösungstheologie vom „neuen Menschen“ an. Er wird aber hier dargestellt als Frucht der Erlösungstat Christi, grundgelegt aus der Wiedergeburt der Taufe und verlebendigt durch eine Lebenshaltung herber Selbstkultur mit Hilfe religiös geprägter Lebenshaltung.

Der Apostel Paulus faßt dieses Bild in die Weisung zusammen: „So zieht denn an den neuen Menschen, der nach Gott gestaltet ist in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit!“ (Eph 4,24).

Im Unterschied zu diesem moraltheologisch verstandenen Leitbild wird der „neue Mensch“ der Biotechnologie erwartet als Ergebnis genetischer und bio-technologischer Eingriffe in vorgegebene Lebensstrukturen durch den forschen-den Menschen.

Revolutionär ist an diesem Vorgehen, daß sich der Mensch im Rahmen des tech-nisch-wissenschaftlichen Fortschritts die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, um in die Bereiche vorzustoßen, wo innerhalb der Schöpfung die biologischen Grundgesetze und entscheidenden Lebenskräfte des Universums zu finden sind.

Es ist dies der innermenschliche Bereich der Gen-Strukturen, der durch die Ent-schlüsselung des menschlichen Genoms geöffnet worden ist; es ist der vorgeburtliche Raum, in dem durch die Verschmelzung von Ei und Samen der Lebensquell der Menschwerdung erschlossen wird; und es ist der Bereich der biomedizinischen Interventionen, von denen langfristig die Überwindung von Erbkrankheiten erwartet wird.

Inwieweit der biomedizinische Fortschritt tatsächlich den Weg zu einer biotech-nologischen Revolution mit weitreichenden Auswirkungen eingeschlagen hat, ergibt die Aufschlüsselung des biomedizinischen Problemfeldes unserer Leis-tungsgesellschaft heute. Die bioethische Auseinandersetzung im öffentlichen Raum konzentriert sich im wesentlichen auf drei Angelpunkte des biotechnologi-schen Fortschrittsoptimismus. Es sind dies die Stammzellforschung, die Keim-bahntherapie und die Klonierungstechnik.

1. Die Stammzellforschung und regenerative Medizin

Unter Stammzellen versteht man sogenannte Vorläufer- oder Urzellen, die noch nicht spezialisiert sind. Aus ihnen entwickeln und gestalten sich in unterschiedli-cher Weise im Laufe der menschlichen körperlichen Entwicklung das Blut und alle der rund 220 Zelltypen, aus denen sich der menschliche Körper aufbaut: aus den Haut- und Muskelzellen ebenso wie aus den Zellen der einzelnen Körpertei-le.

Von besonderem Interesse ist für diese Überlegungen die viel zitierte embryona-le Stammzelle. Aus ihr geht durch Zellteilung individuelles Leben hervor. Man spricht diesen embryonalen Stammzellen in der Anfangsphase eine „allmächtige Fähigkeit“ (Totipotenz) zu, weil aus jeder von ihnen ein einzelnes oder mehrere (eineiige) vollständige Lebewesen hervorgehen können. Die Zelle gilt als „Wun-der des Lebens“ und als vielversprechender Hoffnungsträger der regenerativen Medizin der Zukunft.

Als in sich unbestimmte, stets teilungsfähige Universalzellen bergen sie angeb-lich unbegrenzte Möglichkeiten in sich für die Heilung von Erbkrankheiten ebenso wie für die Züchtung von menschlichen Organen und Geweben und na-türlich auch für die Entwicklung neuartiger Medikamente.2

Es wird freilich aus medizinischer Sicht auch auf Mängel und Grenzen der Stammzellentherapie hingewiesen. Zu den Hindernissen für den Einsatz dieser embryonalen Stammzellen gehört in erster Linie das Verbot dieser Methode durch das Embryonen-Schutzgesetz der Bundesrepublik (1991). Demnach ist jeglicher Umgang mit menschlichen Embryonen, der nicht der Fortpflanzung, sondern „fremdnützigen Zielen“ dient, verboten. Verboten ist es deshalb, weil der Einsatz von Embryonen für die Forschung ebenso wie für Heilzwecke zur Voraussetzung hat, daß der Embryo dafür „verbraucht“, d. h. getötet wird.

An diesem Punkt scheiden sich bei uns die Geister zwischen dem befürworten-den Ja und dem eindeutigen Nein zur verbrauchenden Embryonenforschung. In dieser harten Auseinandersetzung geht es nicht ohne weiteres um fortschritts-feindlichen dogmatischen Starrsinn, wie behauptet wird, sondern für nicht weni-ge um die Grundsatzfrage, wie wir mit dem Leben umgehen, um den Bundesprä-sidenten zu zitieren. Damit rückt die entscheidende Frage in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung: Ist die Tötung menschlicher Embryonen die unvermeidli-che Voraussetzung für die Stammzellenforschung der Zukunft und für die Ent-wicklung neuer Therapiemöglichkeiten im Krankheitsbereich?

Wenn ja, dann ergäbe sich daraus für den Weg in noch ungeahnte medizinische Neuerungen und Therapiemöglichkeiten in Zukunft ein fast unübersteigbares Hindernis. Dem steht zunächst die biologische Tatsache entgegen, daß Stamm-zellen auch in späteren Phasen der Zellteilung entstehen, freilich mit einge-schränkter Wirkkraft, da die Kraft der Stammzellen mit fortschreitender Ent-wicklung vom Embryo zum erwachsenen Menschen abnimmt.

Die Kraft dieser erwachsenen (adulten) Stammzellen reicht aber aus, um in der weiteren Entwicklung viele neue Zelltypen hervorzubringen. Erwachsene Stammzellen dieser Art finden sich an vielen Stellen des erwachsenen Organis-mus, z. B. im Rückenmark, im Blut, in der Leber, im Herzen. Speziell den Stammzellen des Knochenmarks werden neben der Erneuerung des Blutes er-staunliche Entwicklungsfähigkeiten für die weitere Gewebebildung unterschied-licher Art nachgesagt.

Die Zahl der Biologen nimmt daher zu, die mit fortschreitender Forscherarbeit zur Auffassung kommen, mit adulten Stammzellen zumindest die gleichen Er-gebnisse wie mit embryonalen Stammzellen erreichen zu können.

Von der moralisch unbedenklichen Verfahrensweise abgesehen liegt bei Trans-plantationen mit adulten Stammzellen des erwachsenen Organismus der wesent-liche Vorteil darin, daß sie zur Therapie wieder in denselben Organismus einge-führt werden, dem sie entnommen sind.

Nicht weniger eindeutig ist die abschließende Stellungnahme von kirchlicher Seite zur Stammzellforschung, wie sie Kardinal Joachim Meisner zusammenge-faßt hat: Die Kirche stelle sich nicht dem menschlichen Fortschritt entgegen, sondern verteidige ihn soweit er „an der Würde des Menschen seine Grenze hat“. Die Kirche müsse und werde für die Einheit des Schutzes der Würde und der Rechte jedes Menschen von Anfang bis zum Ende seines Lebens eintreten. Wer menschliche Embryonen als Rohstoff für die Zukunft bezeichne, habe sich nicht nur vom christlichen Menschenbild getrennt, sondern verlasse auch den verfas-sungsrechtlichen Konsens. Eine solche Betrachtungsweise des menschlichen Lebens könne man nur als zynisch betrachten.3

Diese Einstellung liegt auf der Linie, die auch Papst Johannes Paul II. vertritt. Auf einem internationalen Kongreß hat er scharf die menschliche embryonale Stammzellforschung ebenso verurteilt wie jeglichen Organhandel. Er empfiehlt mit Nachdruck den weiteren Ausbau und die Absicherung des Einsatzes adulter Stammzellenforschung als einzig gangbaren Weg zum Schutz der Menschen-würde und Menschenrechte im embryonalen Bereich.4

Der Hinweis des Bundespräsidenten in seiner Berliner Rede, die Menschheit scheine zum ersten Mal fähig zu sein, „den Menschen selbst zu verändern, ja ihn genetisch neu zu entwerfen“, führt unmittelbar zum zweiten Angelpunkt der gegenwärtigen bioethischen Auseinandersetzung und zwar zur:

2. Keimbahntherapie und Machbarkeitsideologie

Die zunehmende Bedeutung der Keimbahntherapie erklärt sich aus dem gegen-wärtigen Aufschwung der Embryonenforschung. Dieser Trend geht darauf zu-rück, daß die Embryonen in der modernen Medizin an Bedeutung gewonnen haben. Man schreibt, wie es sich zeigen ließ, ihrem Organgewebe gerade bei Transplantationen besondere Heilkraft zu. Der zunehmende Bedarf an Embryo-nengewebe hat den Embryo zum begehrten Heilmittel und zum Ersatzteillager für die medizinische Praxis werden lassen. Um derartiges Gewebe hinreichend zur Verfügung zu stellen, werden Frauen gegen Bezahlung gezielt schwanger und so als biologische Ersatzteillieferanten eingesetzt.

Im Zusammenhang mit dieser Verwertungspraxis ist die Reagenzglasbefruch-tung zu sehen. Sie wurde in den siebziger Jahren zum ersten Mal in England durchgeführt, um unfruchtbaren Eheleuten den Kinderwunsch zu ermöglichen. Diese Art Befruchtung gilt auch heute noch als Heilbehandlung im Falle von Unfruchtbarkeit. Die Problematik dieses Vorgehens aus ethischer Sicht liegt in der nachfolgenden Heilpraxis. Um sicher zu gehen, werden bei diesem Eingriff an die zwanzig Eizellen befruchtet, bei der Übertragung in den Mutterschoß aber durchweg nur drei befruchtete Eier eingesetzt.

Die Antwort auf die naheliegende Frage, was mit den einkalkulierten überzähli-gen Embryonen geschieht, lautet: Auf sie als überzählige „Schwangerschaftspro-dukte“ wartet der aussondernde (selektive) Fruchttod mit Hilfe einer Giftspritze. Wie indes die öffentliche Auseinandersetzung um den Stammzellenimport ge-zeigt hat, spielt die Überlegung bei den Befürwortern der Embryonenforschung eine zunehmende Rolle, auch diese überzähligen Embryonen in Zukunft als Forschungsmaterial mit einzubeziehen und zu verwerten.

Die weitere Entwicklung hat bestätigt, daß die Reagenzglasbefruchtung in Ver-bindung mit der Gen-Forschung das menschliche Leben gerade in seiner vorge-burtlichen Phase medizinisch durchschaubar und gentechnisch überprüfbar ge-macht hat.

Mit dem damit angesprochenen „therapeutischen Gesichtspunkt“ wird die ge-genwärtige medizinische Heilpraxis um eine neue genetisch begründete Methode erweitert: durch die Keimbahntherapie. Diese Heilbehandlung ist zwar nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz noch verboten, die Auseinandersetzung mit ihr ist jedoch deswegen angebracht, weil sie in der internationalen medizinischen Diskussion wie auch bei uns mit deutlicher Sympathie rechnen kann. Sie hat zum Ziel, defekte krankmachende Gene durch intakte Gene zu ersetzen, um so Erb-krankheiten radikal zu beseitigen: zweifellos eine faszinierende therapeutische Aufgabe der Zukunft.

Die ihr zugrunde liegende genetische Fragestellung hat ebenfalls die moderne medizinische Diagnostik durch eine spezielle Problemanalyse erweitert, und zwar durch die so genannte voraussagende (prädiktive) Diagnose. Ihr geht es nicht um den sonst üblichen Befund des augenblicklichen Krankheitszustandes eines Patienten. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Hinweis auf erkannte defekte Gene, deren krankmachende Wirkung jedoch erst im späteren Leben feststellbar ist. Diese mögliche Voraussicht stellt freilich die Eltern vor die schwere Ent-scheidung, ob sie ihrem Kind das vorausgesagte Behinderten-Dasein zumuten oder von vornherein ersparen wollen, was nur durch die Tötung des Embryos zu erreichen ist. Der Gesichtspunkt der Unverfügbarkeit des Lebens, etwa aus reli-giös motivierter Begründung, spielt für diese Sicht keine Rolle.

Die fragliche Entscheidung über Sein oder Nichtsein im genetischen Bereich steht auch im Mittelpunkt einer ähnlichen Sichtweise. Sie ergibt sich ebenfalls aus der Reagenzglasbefruchtung und aus der möglichen Vorhersage einer geneti-schen Behinderung. Gemeint ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), die bei uns durch das Embryonenschutzgesetz gleichfalls noch verboten ist. Entwickelt wurde sie durch den amerikanischen Reproduktionsmediziner Mark Hughes in den achtziger Jahren. Diese Diagnose unterzieht den Embryo aus dem Reagenz-glas einer genetischen Qualitätskontrolle. Ist sein Gen-Bestand nicht einwand-frei, d. h. irgendwie defekt, dann hat er keine Aussicht auf ein Weiterleben. Er wird nicht in die Gebärmutter eingepflanzt, sondern weggeschüttet. Für die be-troffenen Eltern hat die damit zusammenhängende offizielle Neubewertung der Behinderung als Krankheitsfall unter Umständen ein Nachspiel.

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.12.1997 werden Verfahrensfehler bei der Sterilisation, der Abtreibung oder der genetischen Bera-tung, die zur Geburt eines unerwünschten behinderten Kindes führen, als Scha-densfall mit Ersatzansprüchen anerkannt. Demnach kann es heute eintreten, daß Eltern, die die vorausgesagte Behinderung ihres Kindes nicht von vornherein mit den gegebenen radikalen Eingriffsmöglichkeiten beseitigt, sondern sich damit abgefunden haben, sich dafür wegen „mangelnder Vorsorge“ angesichts entste-hender gesellschaftlicher Kosten rechtfertigen müssen.5

Durch die Embryonenforschung in Verbindung mit der Gentechnologie ist dem-nach den Eltern die Möglichkeit gegeben, die genetischen Voraussetzungen ihres Kindes überprüfen zu lassen. Die Frage liegt für sie nahe, wann es möglich sein wird, korrigierend in die menschliche Keimbahn einzugreifen, um so die künfti-gen Lebensvoraussetzungen des Kindes insgesamt zu verbessern. Die damit erneut angesprochene Keimbahntherapie ist zwar bei uns, wie gesagt, verboten, der Gesetzestext läßt aber ganz bewußt die Möglichkeit zur Revision des Verbo-tes offen, nämlich dann, wenn durch den Eingriff Erbleiden an der Wurzel erfaßt und beseitigt werden.

Diesem Verhalten des Gesetzgebers liegt eine bemerkenswerte widersprüchliche Logik zugrunde. Das Verbot zum Schutz des Lebens soll dann hinfällig werden, wenn der verbotene Eingriff gegen Erbleiden Erfolg hat. Der Erfolg heiligt dem-nach die Mittel; er hat recht und wirkt Recht. Im Unterschied zur schwankenden Haltung des Gesetzgebers ist jedoch die abschließende grundsätzliche Bewer-tung dieser Therapie vom Standpunkt der Humanbiologie und der christlich-sozialen Ethik her eindeutig ablehnend.

Die angeblichen therapeutischen Zielsetzungen der Keimbahn-Theoretiker kön-nen nicht verschleiern, daß es den Gen-Technologen letzten Endes um mehr und um anderes als medizinische Heilvorhaben geht. Wie die intensiven Versuche der Keimbahntherapie nahelegen, ist es für die verbreitete Machbarkeitsideologie eine Frage der Zeit, wann die hierbei erreichten Erkenntnisse auf den Menschen angewandt werden.

In dieser Hinsicht bemerkenswert ist der Internationale Kongreß in Los Angeles von 1998, der sich mit der Keimbahntherapie befaßt hat. Aus den Tagungsproto-kollen ist zu entnehmen, daß als eigentliches Ziel dieser Therapie „die Verbesse-rung und Perfektionierung des Erbgutes“ angestrebt wird, um so den Menschen der Zukunft „zu optimieren“ und seine Lebensqualität zu verbessern.6

Was jedoch bei der Faszination durch das uralte Menschheitsziel, nämlich den Menschen neu zu schaffen und dadurch glücklicher zu machen, offensichtlich nicht genügend bedacht wird, sind die möglichen negativen Folgen, weshalb nach dem derzeitigen Wissensstand derartige Eingriffe nicht zu rechtfertigen sind. Der entscheidende Grund ist nach wie vor der, daß „die Keimbahntherapie das Risiko potentiell neuer genetischer Schädigungen und nicht-kalkulierbarer Risiken in sich“ trägt, die nicht auszuschließen sind.7

Wie Roswitha Gerner klarstellt, sind Eingriffe in die Keimbahn im wesentlichen Eingriffe in die genetische Integrität und in den Personencharakter des Indivi-duums, zu dem auch die Unvollkommenheit gehöre.8 Warnende Voraussagen dieser Art sind auch von Forschern bestätigt worden, beispielsweise durch Jan Wilmut selbst, den Schöpfer des Klonschafes Dolly. Wie Wilmut festgestellt hat, werden geklonte Säugetiere „überdurchschnittlich häufig mit schweren Mißbil-dungen oder tot geboren“. So hat er schwere Fehlbildungen des Herzens, der Lunge oder des Immunsystems festgestellt.

Daß bei geklonten Menschen nicht nur mit häufigen Fehlversuchen gerechnet werden muß – beim Klonschaf Dolly waren es 276 –, sondern auch mit schweren Schädigungen, steht für Jan Wilmut und Robert Jänisch außer Zweifel. Beide lehnen daher das reproduktive Klonen scharf ab.9

Angesichts der Gen-Therapie und ihrer Möglichkeiten sieht jedenfalls der inte-ressierte Bundesbürger das Schreckbild des gläsernen Menschen auf sich zu-kommen, der gentechnisch durchleuchtet sowie biologisch kontrollierbar wird und sich im Alltagsleben ohne hinreichenden Datenschutz möglichen Auslese-verfahren zu unterziehen hat. Gibt es da in unserem sozialen Rechtsstaat keinen Schutz gegenüber derartigen Denkrichtungen?

Zunächst ist klarzustellen, daß in der Bundesrepublik im Vergleich zum übrigen Europa die Schutzstandards zugunsten des Embryos sehr hoch sind. Dafür spricht in erster Linie das wichtige Embryonenschutzgesetz von 1991. Es verbie-tet die Manipulation des menschlichen Keimgutes durch Keimbahntherapie, Klonen und Erzeugung von Chimären. Es gibt aber bei uns deutliche Aufwei-chungstendenzen für verschiedene Bestimmungen, hauptsächlich bedingt durch Geschäftsinteressen und durch die Sorge, den wissenschaftlichen Anschluß zu verpassen. Der Antrag der Juristenvereinigung „Lebensrecht e. V.“ an den Bun-destag, ein neues Konzept zum Schutz ungeborenen Lebens zu entwickeln, kommt daher zur rechten Zeit.

3. Klonierungstechnik und Lebensschutz

Der dritte Angelpunkt der bioethischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum ist die Klonierungstechnik, mit der sich der Fortschrittsoptimismus der Gen- und Biotechnologie in auffallender Weise zu Wort gemeldet hat. Sensatio-nelle Meldungen über Klonierungstendenzen im internationalen Raum sorgen für Aufregung. Nach dem Riesenerfolg des Klon-Schafes Dolly ist das Klonen zu einem Mythos geworden. Der Begriff „Klon“ ist griechischen Ursprungs und bezeichnet einen Ableger, wie er etwa im pflanzlichen Bereich Anwendung findet. Ist die Produktion ganzer Organismen das Ziel, spricht man von reproduktivem Klonen. Für diese Methode ist typisch, daß sie die Embryonen dieser ganzen Körper von einer Gastmutter austragen läßt.

Einen ganzen Organismus künstlich ohne geschlechtliche Einwirkung zu ver-mehren, ist erstmals 1997 mit dem erwähnten Klon-Schaf gelungen. Als Dop-pelgänger hat es das gleiche Erbgut wie sein Original. Das trifft inzwischen auch auf über dreihundert Kühe und viele andere klonierte Tiere zu. Wissenschaftlich gesehen sind die geklonten Tiere „Schöpfungen einer neuen biologischen Hoch-technologie“.

Will man jedoch gesunde Zellen und Gewebe oder funktionstüchtige Organer-satzteile erhalten, um defekte Organe zu ersetzen, ist die Rede von „therapeuti-schem Klonen“. Das Problem dieser Art Übertragung liegt in der Sorge, ob die Ersatzteile vom Körper angenommen oder abgestoßen werden. Es kommt dem-nach darauf an, körpereigene Gewebe und Zellen zu züchten, die sicher ange-nommen werden. Dazu soll das Klonieren verhelfen.

Um nun an die erwünschten Ersatzteile und Ersatzgewebe zu kommen, ist es notwendig, daß man das Erbgut eines Menschen aus einer Körperzelle in eine entkernte Empfängerzelle des gleichen Körpers einbringt, um so aus dem nun durch Teilung entstehenden Organismus individuell geeignete Stammzellen zu erhalten. Aus diesen werden dann gesunde Zellen und Gewebe gezüchtet, die bei Organschäden als körpereigene angenommen werden.

Australische Wissenschaftler halten es aufgrund ihrer Erfahrungen für ange-bracht, die Fortentwicklung des Klonverfahrens zu fördern und auch beim Men-schen durchzuführen. Ihre Arbeit im Mäuselabor habe eine Quelle verschiedener Zellen als brauchbares Material für die „Zell-, Gewebe- und Organtherapie“ hervorgebracht.10

Von besonderem Interesse ist die Frage, ob auch das reproduktive Klonen ganzer Menschen schon durchführbar ist. Südkoreanische Forscher haben bestätigt, daß dies durchaus möglich ist, und zwar durch den Hinweis, daß sie bereits einen Menschen geklont haben. Wie aus unterrichteter Quelle berichtet wird, sind sie dabei folgendermaßen vorgegangen: Sie haben einer Frau eine Eizelle entnom-men, deren Zellkern entfernt und durch den Zellkern einer anderen Zelle dersel-ben Frau ersetzt. Die neue Zelle teilte sich, wodurch ein Embryo entstand. Nach der zweiten Teilung wurde das Experiment abgebrochen und der Embryo mit vier Zellen getötet. Die Forscher wollten angeblich nur erproben, ob die Klonie-rungstechniken auch beim Menschen anwendbar seien, mehr nicht. Dieses Expe-riment hat freilich in ganz Südkorea Empörung und bei der Fachwelt Einwände ausgelöst.11

Nicht weniger aufregend war das Echo in der amerikanischen Öffentlichkeit auf das erste Klonen eines Menschen durch amerikanische Wissenschaftler und zwar durch ein Team des Biotech-Unternehmens „Advanced Cell Technologie“ (ACT) im Bundesstaat Massachusetts. In der Presse der USA war die Rede von weltweiten „entsetzten Reaktionen“. Der amerikanische Präsident George W. Bush jedenfalls kritisierte nach amerikanischen Presseberichten das Vorgehen der Wissenschaftler. Er hoffe, es werde der Kongreß möglichst bald ein Gesetz zum Verbot jeglichen Klonens verabschieden.

Auch international gesehen sind diese Forscherberichte überwiegend auf Ableh-nung gestoßen. In Deutschland erklärte die Bundesärztekammer, mit dem Vor-gehen der amerikanischen Wissenschaftler sei ein „Albtraum Wirklichkeit ge-worden“. Die Experimente seien unethisch und offenbarten eine erschreckende Geringschätzung menschlichen Lebens. Der Präsident der Ärztekammer J. D. Hoppe stellte fest, jetzt erweise sich, wie wichtig das deutsche Embryonen-schutzgesetz sei. Auch internationale Abkommen zur Festlegung ethischen Min-deststandards seien dringend notwendig.12 Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments Ingo Friedrich erklärte, es brauche über die bestehenden Dokumente hinaus eine weltweite Konvention zum Schutz des menschlichen Genoms, weil nur durch ein solches völkerrechtliches Verbot ein ausreichender Menschen-schutz gewährleistet werden kann.

Die Klonarbeit der amerikanischen ACT-Firma bezeichnete er als „dramatische und gefährliche Veränderung für die ganze Menschheit“. Am Ende dieser Ent-wicklung stünden nicht nur der geklonte Mensch, sondern der Griff in die menschliche Keimbahn und die Manipulation an Embryonen. Diesen „Putsch gegen die Schöpfung und die Natur“ müßten wir verhindern.13

Als Niederlage für die Menschheit bezeichneten Vatikanvertreter das Vorgehen der amerikanischen Firma. Die orthodoxe Kirche in Rußland hat Klon-Forscher wie auch Nutznießer von Stammzellentherapien mit dem Ausschluß aus der Kirche gedroht: „Wir verurteilen das therapeutische wie das reproduktive Klo-nen“, erklärte Anatoli Hin vom Moskauer Patriarchat. Patienten, die sich behan-deln ließen, begingen sogar „die größere Sünde“.14

Wie wichtig in der Tat eine völkerrechtliche Konvention zum Schutz dieser kulturethischen Grundüberzeugungen ist, bestätigt ein kritischer Blick auf klon-technisches Vorgehen im internationalen Raum. Einen aufschlußreichen Beitrag zur Umschreibung des modernen positivistisch angepaßten Selbstverständnisses bietet Karl Steinbuch, bekannter Informationstechniker und Bestseller-Autor. Er hält die vollständige physikalisch-biochemische Klärung des Lebens, der Intelli-genz und Geistigkeit des Menschen als eines komplizierten chemisch-physikalischen Laboratoriums für unbestreitbar. Der Prozeß der Ernüchterung habe seit Ende des vergangenen Jahrhunderts besonders intensiv die geistigen Funkti-onen des Menschen erfaßt.15

Steinbuch sieht seine Auffassung durch einen Kreis bedeutender Wissenschaftler aus Ost und West bestätigt. Wenn unter ihnen über die Möglichkeit der Entste-hung intelligenter Wesen im Weltraum diskutiert werde, dann nur in der Sprache der Physik, Chemie und Molekularbiologie.16 Seine Schriften sind die Bestäti-gung, daß die elektronischen Datenverarbeitungsmaschinen auf dem besten We-ge sind, zum überragenden Mythos der gegenwärtigen „dritten technischen Re-volution“ zu werden. Da ist in aller Öffentlichkeit wie selbstverständlich die Rede von „Elektronengehirnen“, „Denkmaschinen“ und „Maschineller Intelli-genz“. Im Bezug auf den Computer erklärt Steinbuch, es könne eines Tages Maschinen geben, die aus ihrer Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt sich selbst in ihrer Konstruktion und ihrem Programm so abändern, daß sie vielleicht Be-wußtsein haben werden wie der Mensch.

Dem Menschen diesen spezifischen Begriff „Bewußtsein“ reservieren zu wollen, ist für Steinbuch ein Beweis für philosophische „Hinterwelt“. Eines ihrer wich-tigsten Kennzeichen besteht angeblich darin, „die menschliche Existenz zu über-höhen, zu mystifizieren, aus dem Bereich des rational Verstehbaren herauszu-nehmen, gewissermaßen einen wissenschaftlichen Podest für den Menschen zu bauen. Wer sich dazu hergebe, „an diesem Podest mitzubauen“, sei ein Ideolo-ge.17

Für Kybernetiker dieser Denkrichtung ist der Mensch im Grunde ein reprodu-zierbares kybernetisches Regelsystem mathematisch-logisch formulierbarer und quantifizierbarer Lebensvorgänge. Von der von Steinbuch vertretenen physika-lisch-biochemischen Erklärung des Lebens, der Intelligenz und Geistigkeit zum Verständnis des Menschen als eines komplizierten chemisch-physikalischen Laboratoriums ist nur ein kleiner Schritt.

Wie zu erwarten war, sind die neopositivistischen Theorien auf entschiedenen Widerstand gestoßen. Die Kritik richtet sich sowohl auf die Methodik wie auf theoretische Festlegungen des positivistischen Vorgehens. Mit Nachdruck wird geltend gemacht: Wenn im Sinne naturwissenschaftlicher Methodik nur das exakt Meßbare mit dem Wesen der Dinge und dem des Menschen identifiziert wird, konkrete Teilaussagen also für das Ganze besetzt werden, dann werden wesentliche Dimensionen der menschlichen Wirklichkeit als angeblich „irratio-nale“, d. h. wissenschaftlich nicht erfaßbare Elemente aus der Menschenfor-schung ausgeklammert.

Auf Grund empirisch-positivistischer Methodik rein quantitativer oder phäno-menologischer Sicht, vielfach unterbaut durch materialistisch-weltanschauliche Voreingenommenheit, wird das Wesensbild des Menschen „zerstückelt“ und auseinandergerissen, wobei den herausgegriffenen unterschiedlichen Gesichts-punkten eine ganzheitliche Deutung unterschoben wird. Diese Art „positivisti-scher Reduktion“ (Eingrenzung, Verkürzung) des Wissenschaftsobjekts – hier des Menschen selbst – auf Teilgesichtspunkte, die verabsolutiert für das Ganze gesetzt werden, ist nicht nur unwissenschaftlich, sondern verhängnisvoll. Sie versperrt den modernen Humanwissenschaften, wenn sich diese Art ideologi-scher Problemsicht fortschreitend durchsetzt, von vornherein den Zugang zur ganzheitlichen Sicht der menschlichen Existenz.18

Der zusammenfassende Rückblick auf die „biotechnische Revolution“ führt zu der Feststellung, daß immer dann, wenn der biotechnische Zugriff ethische Grenzen überschreitet, die Menschenwürde gefährdet wird.

- Das trifft auf die Stammzellenforschung zu, wenn sie den Embryo als Heilmit-tel und als biologisches Ersatzteillager instrumentalisiert und verbraucht.

- Das Gleiche gilt für die Reagenzglas-Befruchtung, die überzählige Embryonen als genetischen Abfall durch „selektiven Fruchttod“ beseitigt.

- Die Keimbahntherapie, deren erklärtes Ziel die genetische Verbesserung des Menschen ist, bricht ein in den Innenraum der Persönlichkeitsverfassung, die durch die „genetische Integrität“ geprägt ist.

- Die Klonierungstechnik, die angeblich zum Wohl der Menschheit befruchtete Zellen verbraucht, verdeckt bewußt, daß dabei das durch die Verfassung garan-tierte Lebensrecht wehrloser Menschen für „fremdnützige Zwecke“ ausgeschal-tet wird.

Daraus entnehmen verantwortungsbewußte Menschen: An der personalen Würde und dem Lebensrecht des Menschen findet die Freiheit der Wissenschaft und Forschung ihre unübersteigbare Grenze. Bischof Reinhard Lettmann von Müns-ter hat daher „therapeutisches Klonen“ zum „Unwort des Jahres“ erklärt. Er verwahrte sich gegen derartige „Schönfärbereien“, wenn es dabei in Wirklichkeit um die Tötung von Menschen im embryonalen Zustand gehe. Zugleich forderte Lettmann von Bundeskanzler Schröder und seinen Ministern „ein differenziertes ethisches Bewußtsein“. Es gebe Fragen, die nicht zur Abstimmung gestellt wer-den dürfen. Daß auch Schröder gentechnische Verfahren aus rein wirtschaftli-chen Gründen für gerechtfertigt hält, ist für den Bischof „höchst bedenklich“.19

Vielsagend sind auch die Erfahrungen von R. Kaufmann auf dem Londoner Symposion. In seinem Tagungsbericht stellt er fest, bei dem „dynamischen Bio-logismus“, der in London und anderswo vertreten wird, handelt es sich im Grun-de um ein neues Glaubenssystem und eine eigengesetzliche Heilslehre weltan-schaulichen Ausmaßes, die mit Auffassungen des Christentums und des christli-chen Menschenbildes unvereinbar sind.

Die Auseinandersetzung um den „neuen Menschen“ der „biotechnischen Revolu-tion“ führt abschließend zu der Antwort, die sich aus der humanbiologischen Grundeinstellung der christlichen Soziallehre ergibt. Sie stellt dem „unverstüm-melten“ Menschenbild der „positivistischen Reduktion“ den „integralen Huma-nismus“20 entgegen, der dem christlichen Menschenbild gerecht wird.

II. Der „integrale Humanismus“ der christlichen Soziallehre

Vor dem Hintergrund einer „neuen ... technizistischen Form des Positivismus“ (Oa 29), der aufgrund seines einseitigen analytischen Vorgehens zu einer geisti-gen Verarmung des Menschen führt, der sich nicht mehr in seiner „Ganzheit“ versteht (Oa 29ff), erhält das Grundanliegen der christlichen Soziallehre begrün-dete Aktualität. Die treibende Kraft ihres ganzheitlich-integralen Humanismus ist der Personalismus der Soziallehre; er umfaßt alle Werte des Menschseins und sichert sie im gesellschaftlichen Wandel ab.

Diesem Personalismus geht es in erster Linie darum, das eigentliche Wesen und Selbstverständnis des Menschen freizulegen und zwar durch die Aufhellung der „wahren Verfassung“, der „integralen Berufung“ und „richtigen Anerkennung“ seiner wirklichen Würde und Daseinserfüllung (Gs 29ff). Die damit vorpro-grammierte Auseinandersetzung der Soziallehre mit der Ideologie der biotechni-schen Revolution konzentriert sich im Wesentlichen auf drei Angelpunkte. Es sind: die Personwürde als absoluter Normwert; der Beginn und Anspruch des Menschseins sowie der personale Charakter des Embryos.

1. Personwürde als absoluter Normwert

Für die hier angesprochene christliche Soziallehre ist das Personprinzip von grundlegender Bedeutung. Es ist gleichbedeutend mit dem vernunftgemäßen „obersten Grundsatz“, wodurch der Mensch als sozialveranlagtes und sozialge-bundenes Wesen „Träger, Ursprung und Ziel“ aller Sozialgebilde ist (Mm 219). Dieses Personprinzip gibt der Soziallehre und der daraus abgeleiteten Ordnungs-politik das ausgesprochen personalistische Gepräge.

Die immer wieder hervorgehobene „unantastbare Würde“ der menschlichen Person (Mm 220) gründet in ihrer von der menschlichen Vernunft geprägten Geistigkeit, die die Einmaligkeit und den Selbststand der Person bedingt; ferner in der sittlichen Verantwortung und Entscheidungsfähigkeit des einzelnen, die auf die Willensfreiheit zurückgeht, und in der Gewissenhaftigkeit als innerer Sinn sittlicher Verantwortlichkeit. Aus der zusammenfassenden Darstellung der personalen Ordnungsleitnorm ergibt sich für die grundsätzliche Auseinanderset-zung mit der biotechnologischen Revolution der zweite Angelpunkt.

2. Beginn und Anspruch des Menschseins

Zu den umstrittenen Fragen der gegenwärtigen Diskussion gehört der Beginn des menschlichen Lebens. Wie die damalige Bundesjustizministerin Herta Deubler-Gmelin bedauerte, gibt es in dieser Frage unter uns noch keinen brauchbaren Konsens. Für den Anspruch der Menschenwürde und der Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens ist jedoch der Zeitpunkt des Beginns des Menschseins von Bedeutung. Nach mehrheitlicher Auffassung ist dieser Zeitpunkt mit der Be-fruchtung der menschlichen Eizelle durch Verschmelzung des Eis mit der Sa-menzelle gegeben.

Wie der Zellbiologe Volker Herzog bei der Beschreibung des Befruchtungsvor-ganges hervorhebt, teilt sich die befruchtete Eizelle und bildet durch Differenzie-rung spezialisierte Zellen, deren Zahl bei den vielzelligen Organismen stark variiert. Entscheidend für den Beginn des Lebens durch Befruchtung der Eizelle ist jedoch, so Herzog, die Entstehung eines neuen Genoms und eines neuen Chromosomensatzes als existentieller Voraussetzung für die Entwicklung eines neuen Individuums. Der Prozeß der Vereinigung beider Zellen (Gameten) bis zur Bildung des Zellkerns der befruchteten Eizelle (Zygote) dauert nach Herzog etwa zwölf Stunden. Einen späteren Zeitpunkt für den Beginn des menschlichen Le-bens und des Menschseins anzunehmen, um so für die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen Zeit zu gewinnen, hält er für willkürlich.21

Die Humanbiologie stellt zudem fest, daß mit der Vereinigung der Zellkerne beider Gameten jeder Embryo ganz Mensch ist, da die befruchtete Eizelle keim-haft all das enthält, was den heranwachsenden Menschen kennzeichnet und le-bensfähig macht. Auch nach gültigem Recht hat die lebensfähige befruchtete Eizelle als schützenwertes menschliches Leben zu gelten, über das gemäß dem Embryonenschutzgesetz nicht verfügt werden darf. Wie die Bischofskonferenz erklärt, gehört der Wert menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende zu jenen Vorgegebenheiten, über die nicht abgestimmt werden kann. Dies sage uns auch unsere Verfassung.22 Damit ist der dritte Angelpunkt der Ausei-nandersetzung angesprochen:

3. Personaler Charakter des Embryos

Umstritten ist auch, das menschliche Leben sei bereits in seinem vorgeburtlichen Stadium als personal zu werten und deshalb besonders schutzwürdig. Dagegen wird mit Nachdruck geltend gemacht, der frühe Embryo als gestaltloses „him-beerartiges Gewächs“ lasse weder ein individuelles Organisationsprinzip noch eine zielbestimmte Entwicklungstendenz erkennen.

Sozialphilosophisch geurteilt gelten aber beide Gesichtspunkte, sowohl individu-elle Organisationskraft wie auch zielbestimmte Entwicklungsfähigkeit als ty-pisch personalistische Leitnormen vernunftgeprägten Verhaltens, die beim Emb-ryo noch keinesfalls anzunehmen seien; warum also das frühe Schutzgebot? Dieses Argument läßt die biologische Tatsache außer acht, daß der Embryo nicht etwa schubweise zum Menschsein heranreift. Der befruchteten Eizelle ist von Anfang an, wie die analytische Zellbiologie bestätigt, das gesamte genetische Programm des menschlichen Organismus einkodiert, einschließlich aller späte-ren Entfaltungsmöglichkeiten und individueller Eigenarten der Anlage nach. Es ist auch durch die Genforschung bewiesen, daß das volle existentielle Lebens-programm des Menschseins durch die vollständige Information in jeder einzel-nen Körperzelle vom Augenblick der Zeugung an gegeben ist.

Außer mütterlicher Nährkraft und Entwicklungszeit kommt für den Embryo nichts mehr hinzu. Er beginnt damit aus sich selbst seine konsequente Entwick-lung als menschliches Wesen und zugleich als menschliche Person.23 Mit einem rein quantitativen Entwicklungsverständnis ist eine Einschränkung des Schutz-gebotes für den menschlichen Embryo und seine Integrität nicht überzeugend zu begründen. Die humanbiologische und sozialphilosophische Begründung des personalen Charakters des heranwachsenden Embryos, von dem seine Würde abhängt, läßt noch eine wichtige Frage offen; ihre Beantwortung ist ebenfalls für die Kultur der Menschenwürde grundlegend.

Die Frage lautet: Warum ist die Würde des Menschen unantastbar, wie unsere Verfassung in Artikel 1 feststellt, und damit die staatliche Gewalt zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet? Diese Frage hat nach dem letzten Weltkrieg die politischen Vertreter der internationalen Menschheitsfamilie monatelang intensiv beschäftigt. Das Ergebnis ist in der Menschenrechtscharta der Vereinten zusammengefaßt:

Der Artikel 1 enthält eine allgemeingültige Wesensbestimmung des Menschen, die zugleich die überzeitlichen Vorbedingungen seiner unantastbaren Würde herausstellt. Er lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rech-ten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen!“

Das heißt mit anderen Worten: Die Freiheit und Gleichheit, die Vernunftbegabt-heit und das natürlich-sittliche Bewußtsein, die soziale Veranlagung und solida-rische Verpflichtung: Das sind die wesentlichen Voraussetzungen für jegliches Menschsein und seine Würde, die allen Menschen zukommt. Ihre allseitig ver-pflichtende Anerkennung soll ein menschenwürdiges Dasein im Zusammenleben mit anderen ermöglichen und rechtlich absichern helfen. Diese internationale Vereinbarung hat sich in der Tat als Grundlage einer weltweiten Zusammenar-beit und des Völkerfriedens bewährt.

Sie wurde auch vom Lehramt der katholischen Kirche zustimmend erwähnt. Johannes Paul II. würdigte sie in seiner Ansprache vor der Vollversammlung der UNO am 2. Oktober 1979 in New York als „Meilenstein auf dem langen und schwierigen Weg der Menschheit!“ Zum 50jährigen Jubiläum dieses Dokumen-tes erklärte er, die Menschenrechtscharta habe sich gleichsam als Lehrbuch für den menschenwürdigen Umgang miteinander bewährt. Auf die allgemeine Fra-ge, warum das so ist, warum die Menschenwürde unantastbar ist, kann die Voll-versammlung der UNO nur antworten: Weil sich die Völkerfamilie ihrem ge-genwärtigen Selbstverständnis entsprechend so geeinigt und festgelegt hat. Ob sich das für alle Zeiten und Generationen so durchhalten läßt, ist in unserer schnellebigen Zeit offenzuhalten. Mehr ist von dort nicht zu erfahren.

Im Unterschied zur UNO-Charta gehen das Lehramt der katholischen Kirche und auch die evangelische Kirche einen wesentlichen Schritt weiter, und zwar mit der sozial-theologischen Begründung der Menschenwürde. Sie schließt den von der Charta ganz bewußt umgangenen Faktor „Schöpfergott“ ausdrücklich mit ein.

Die Sozialtheologie untersucht aus der Sicht der biblischen Offenbarung und der Glaubensprinzipien die gesellschaftliche Wirklichkeit. Das christliche Men-schenbild wird durch den Offenbarungsbericht der Bibel bestimmt, wonach Gott den Menschen nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen hat (Gen 1,26f). Durch diese vorgesellschaftliche Begründung wurde die Gottebenbildlichkeit für christlich Ansprechbare zum Inbegriff unverlierbarer Würde. Unantastbar ist diese Würde deshalb, weil sie ursprünglich eine fremde, eine von Gott verliehene Würde ist. Und das gilt für alle kommenden Generationen und bleibt nach wie vor verpflichtend.

Der gegenwärtige Papst fügt noch einen weiteren Grundgedanken hinzu, der die Menschenwürde mit einer speziellen Wertschätzung des heutigen Menschen verbindet. Es sind demnach in der menschlichen Natur trotz erbsündlicher Schwächung und persönlicher Sündhaftigkeit dennoch ausreichende Qualitäten und Energien vorhanden. Es gebe in ihr ein „fundamentales Gutsein“, das von der Gottebenbildlichkeit, vom Einfluß der Erlösung und vom Wirken des Hl. Geistes her begründet wird. Diese Personwürde stehe heute auf dem Spiel und müsse von allen verteidigt werden.24 Es ist freilich von vornherein zuzugeben, daß die Überzeugungskraft dieser Art Beweisführung sich auf den Kreis derjeni-gen beschränkt, die für diese theologische Sicht zugänglich sind.

Welchen politischen Wert kann sie in der gegenwärtigen pluralistischen Gesell-schaft vorweisen? Den politischen Verpflichtungsanspruch, der sich aus der existentiellen Verflechtung von Menschenbild und Theologie ergibt, bringt das Konzil in seiner ganzen Tragweite zum Ausdruck. Es wird mit Nachdruck er-klärt, alles, was – wie „jede Art von Mord“ – zum Leben selbst in Gegensatz stehe, was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletze und die menschliche Würde angreife, sei nicht nur als Schande, als Verletzung der menschlichen Kultur und Entwürdigung der Gesellschaft einzustufen. Darüber hinaus seien derartige unmenschliche Verhaltensweisen „in höchstem Maß ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers“.25

Im Grunde ist es also, dieser Auffassung gemäß, der Schöpfer selber, der als Sachwalter jedes Menschen die Personwürde in ihrer ursprünglichen Werthaftig-keit verbürgt und sich zu ihrem Anwalt macht.

Zieht man die möglichen politischen Konsequenzen dieses glaubensmäßig ver-tieften Verständnisses der Menschenwürde in Betracht, dann bestätigt sie die Auffassung des Konzils, daß dieser Personalismus in seinem Absolutheitscharak-ter und seiner Konsequenz in jedem Fall, selbst wenn seine sozialtheologische Begründung und Motivation nicht angenommen werden, sich als „höchst hu-man“ erweist und auf „wirklich humane Lösungen“ hindrängt.26

Anmerkungen

Abkürzungen: Gs=Gaudium et spes; Mm=Mater et magistra; Oa=Octogesima adveniens; Pp=Populorum progressio; SRS=Sollicitudo rei sozialis.

1) J. Rau: „Fortschritt nach menschlichem Maß“, Die Tagespost 117/01.

2) J. Reiter: Biomedizin: Heilung durch Klonen: Herder Korrespondenz 10/01.

3) Joachim Kardinal Meisner, in: Die Tagespost 134/01.

4) Nach einer Meldung der Katholischen Nachrichten Agentur (KNA).

5) Roswitha Gerner: Eingriffe in den Menschen durch Biotechnologien, in: Kirche heute, 1/200, S. 8.

6) Gerner, a. a. O. S. 11.

7) Gerner, a. a. O. S. 11.

8) Vgl. ebd.

9) In: Die Tagespost, 143/02 (28.11.02).

10) In: Die Welt, 1.8.00

11) N. Lindemann: Erstmals Menschen geklont, in: Der Fels, 9/99.

12) Menschlicher Embryo geklont, in: Die Tagespost 142/01.

13) Ingo Friedrich: Klonen von Menschen international verbieten, in: Die Tagespost 141/01.

14) Durch nichts zu rechtfertigen, in: Die Tagespost 142/01.

15) W. Steinbuch: Automat und Mensch, Berlin 1965, S. 394.

16) W. Steinbuch: Falsch programmiert, Stuttgart 1969, S. 95f.

17) Steinbuch a. a. O., S. 93.

18) Oa 38.

19) R. Lettmann: Pressedienst Bistum Münster, 51. Jg., Nr. 6 (8.2.01).

20) Zum „Integralen Humanismus“ vgl. Pp 42,72.

21) V. Herzog: Stammzellforschung und Klonierung, in: Die Tagespost 147/01.

22) KNA 185.

23) E. Schockenhoff: Klonen, in: Rheinischer Merkur 34/00.

24) SRS Nr. 47.

25) Gs 27.

26) Gs 11.

Prof. Dr. Edgar Nawroth OP dozierte Christliche Gesellschaftslehre an der Theologischen Fakultät Trier und an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Dominikaner in Walberberg. Er war viele Jahre Chefredakteur dieser Zeitschrift und lebt heute in Vechta.

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